Unterhalt 1. Ausbildung

Hallo zusammen,
ein 30jähriger junger Mann beginnt erst jetzt eine erste Ausbildung.
Arbeitsamt verwies ihn bezüglich Unterhalt an die Eltern.
Soll das tatsächlich mit 30 Jahren noch so sein?
Ich kann das einfach nicht glaiben.
Danke
Sabine

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sind Eltern immer verpflichtet ihrem Kind eine Ausbildung zu ermöglichen.
Was hat er denn bisher gemacht, war er wirtschaftlich selbstständig, also hat er gearbeitet und sich selbst versorgen können?
Zu dieser Situation gibt´s eine BGH Urteil aus 2012:
https://www.adams-kanzlei.de/erbrecht/rechtsprechung/107-familienselbstbehalt-bei-unterhaltsklage-des-erwachsenen-kindes.html
ramses90

1 Like

Vielen Dank!
Der junge Mann schlug sich mit Gelegenheitsjobs durch.