Hallo liebe Leute, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
Ich habe eine Tochter (23 Jahre)und bin von der Kindesmutter geschieden.
Sie hat eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsgehilfin gemacht und mit Erfolg abgeschlossen.
Dann hat sie auf dem 2. Bildungsweg ihr Abitur gemacht und in dieser Zeit nur nebenher in ihrem Beruf als Rechtsanwaltsgehilfin gearbeitet. Ihr stand zumindest in dieser Zeit Kindergeld zu.
Jetzt möchte sie ein Studium absolvieren (Germanistik und Geschichte auf Lehramt) und Lehrerin werden. Hierfür hat sie Bafög beantragt. Das Bafög wurde aber abgelehnt, weil ich zu viel verdienen würde. Meine Tochter meint, ich wäre ihr gegenüber Unterhaltsverpflichtet. Kontakt zu mir lehnt meine Tochter jedoch ab.
Ich denke, dass ich ihr gegenüber nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet bin, weil es sich um eine 2. Ausbildung handelt, die inhaltlich nichts mit der 1. Ausbildung zu tun hat, also nicht darauf aufbaut. Ausserdem ist die 1. Ausbildung sehr wohl geeignet ihr den Lebensunterhalt zu gewährleisten, wenn sie in diesem Beruf arbeiten würde.
Was denkt ihr?
Wäre für sachliche Infos sehr dankbar.
Beste Grüsse
Donkoeln