Unterhalt 2. ausbildung

Hallo liebe Leute, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:

Ich habe eine Tochter (23 Jahre)und bin von der Kindesmutter geschieden.
Sie hat eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsgehilfin gemacht und mit Erfolg abgeschlossen.
Dann hat sie auf dem 2. Bildungsweg ihr Abitur gemacht und in dieser Zeit nur nebenher in ihrem Beruf als Rechtsanwaltsgehilfin gearbeitet. Ihr stand zumindest in dieser Zeit Kindergeld zu.
Jetzt möchte sie ein Studium absolvieren (Germanistik und Geschichte auf Lehramt) und Lehrerin werden. Hierfür hat sie Bafög beantragt. Das Bafög wurde aber abgelehnt, weil ich zu viel verdienen würde. Meine Tochter meint, ich wäre ihr gegenüber Unterhaltsverpflichtet. Kontakt zu mir lehnt meine Tochter jedoch ab.
Ich denke, dass ich ihr gegenüber nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet bin, weil es sich um eine 2. Ausbildung handelt, die inhaltlich nichts mit der 1. Ausbildung zu tun hat, also nicht darauf aufbaut. Ausserdem ist die 1. Ausbildung sehr wohl geeignet ihr den Lebensunterhalt zu gewährleisten, wenn sie in diesem Beruf arbeiten würde.
Was denkt ihr?
Wäre für sachliche Infos sehr dankbar.

Beste Grüsse

Donkoeln

Hallo Donkoeln,
bei diesem Problem kann ich leider nicht helfen.

mfg
HWB

Guten Abend,

leider kann ich bei solch juristischen Fragen keine wirklich kompetente Auskunft geben, lediglich spekulieren (was Ihnen jedoch auch keine Sicherheit geben würde und somit nicht sonderlich dienlich wäre).

Anmerken möchte ich aber dennoch, dass sie stolz darauf sein sollten, dass Ihre Tochter bestrebt ist und etwas lernen möchte, auch wenn dies keine „sachliche Information“ ist.

Mit Grüßen,

Elsbeth

Guten Tag Esbeth,

da würde ich Ihnen grundsätzlich Recht geben.
Was wäre denn für den Fall, dass ich keinen Kontakt zu meiner Tochter hätte und die alle Kontaktversuche meinerseits seit Jahren abblockt. Sollte ich dann immer noch stolz sein?

Habe auf „A hat eine Tochter (B) die 23 Jahre alt ist“ geantwortet, weiß nicht weshalb das hier noch als „offen“ geführt wird - vielleicht die Anfrage nicht mehrmals reinstellen!?