Unterhalt 2 Kinder bei ihm 2 bei der Ex

Hallo ersteinmal, ich habe einfach mal ein paar fragen da ich und mein Freund gerade nicht so recht weiter wissen, es ist folgendes mein Freund ist noch verheiratet und hat mit seiner noch frau 4 Kinder, der älteste 14 jahre lebt bereits bei ihm, nun da die mutter mit ihren Kindern nicht klar kommt wird jetzt noch einer 11 jahre zu uns kommen, mein Freund hat eine monatliche Lohnauszahlung von ca.1100 euro also bekommen die Kinder von ihm die bei ihr leben Unterhaltvorschuss…
Meinem Freund bleiben zum Selbstunterhalt knapp 1000 Euro
Für den ältesten bekommt er kein Unterhalt da man ja nur bis ende 12 jahre Unterhaltvorschussgeld bekommt also muss er von seinem bisschen geld ihn auch mit verpflegen, wenn jetzt der jüngere zu uns kommt könnten wir ja Unterhaltvorschuss für ihn beatragen oder ??? Die Ex von ihm lebt von Hartz4.
Zudem würde uns halt interessieren ob sein Selbstunterhalt irgendwie höher eingestuft werden kann, da ja nun 2 kinder bei ihm leben …Miete teurer wird und auch der lebensunthalt, wir sind so langsam ein wenig durcheinander da man uns sagte vom Anwalt das mein Freund nicht mehr monatlich zustehen würde, es würden die Kinder mit dem Unterhalt bevorzugt die nicht in seinem Haushalt leben das ist doch eine schweinerei oder ??
Ich meine wir machen und tun aber keiner kommt uns entgegen, ich hoffe hier jemanden zu finden der auch soeine erfahrung schon hatte wir wären jedem Tipp und Ratschlag mehr als Dankbar

Hallo Blackpurity,

ich kann Deine Sorgen verstehen und auch irgendwie Deinen Ärger. Aber Du musst auch verstehen, dass die 4 Kinder auch „SEINE KINDER“ sind und nicht nur die der „EX“. Schließlich haben die beiden sich „BEIDE“ für die Kinder entschieden und nicht nur die „EX“.

Nun ist es so, dass dann 2 Kinder bei euch leben und 2 bei der „EX“.

Sie muss ja auch die Kinder versorgen, die bei ihr leben, also steht ihr auch der Unterhalt bzw. der Vorschuss zu.

Der Vorschuss, den sie erhält, ist vor allem auch nur ein Teil des vollen Unterhalts, der den Kindern eigentlich zustünde. D.h. der monatliche Rest des vollen Unterhalts zum Unterhaltsvorschuss bleibt der „Unterhaltspflichtige“ den Kindern „schuldig“, d.h. die ganzen Restbeträge könnten nachträglich bei Deinem Freund eingeklagt werden, denn er muss als Kindsvater den vollen Unterhalt an die Kinder zahlen, ganz gleich, was das Jugendamt von ihm fordert. Mein „EX“ musste hier auch etliche angesammelte Tausend Euro an meinen Sohn nachzahlen…

Den Unterhaltsvorschuss zahlt das Jugendamt nur, wenn der Unterhaltspflichtige den Unterhalt „schuldig“ bleibt, weil er momentan zahlungsunfähig ist. Das Jugendamt fordert aber den vollen Unterhaltsbetrag vom „Zahler“, behält aber einen Teil für sich ein. Die Mutter bzw. das Kind bekommt nicht den vollen Unterhalt vom Jugendamt ausgezahlt… d.h. es sind rd. 70 Euro, die pro Kind monatlich schuldig bleiben von Seiten des Unterhaltspflichtigen!!! Ich weiß das, weil ich auch mal `ne Weile Vorschuss bekommen habe.

Also wenn in eurem Haushalt ein Kind hinzu kommt, was unter 12 ist, dann steht euch hierfür auch mehr zu! Schließlich müsst ihr euch ja auch jetzt um 1 Kind mehr kümmern. Für das 14-jährige Kind würde ich mal bei der ARGE und beim Jugendamt nachfragen, ob es hierfür „Zuschüsse“ gibt, denn Ihr habt ja dann „Mehrbedarf“ und ihr könnt euch ja die Zuschüsse holen, wenn das Gehalt noch in den Grenzen von der ARGE oder dem Jugendamt ist.

Ich denke, dass die den jeweiligen Unterhalt an,- bzw. verrechnen, denn schließlich ist „SIE“ den 2 Kindern gegenüber, die in eurem Haushalt leben auch „unterhaltspflichtig“. Wenn sie nicht zahlungsfähig ist, weil Hartz 4, muss sie das bei ihrer ARGE beantragen, denn sie ist auch „unterhaltspflichtig“.

Natürlich werden Kinder, die nicht im Haushalt leben „bevorzugt“, das ist aber keine „Schweinerei“, sondern vollkommen legitim, denn es sind schließlich auch „SEINE“ Kinder!!! Aber genauso müssen „SEINE“ Kinder, die in eurem Haushalt leben, wofür „SIE“ unterhaltspflichtig ist, von ihrer Seite „bevorzugt“ werden.

Also ich rate euch, beim Jugendamt anzurufen und bei der ARGE und euch beraten zu lassen.

Ich wünsche euch ganz viel Glück und lasst euch nicht so leicht „abwimmeln“.

Ich habe auch für Vieles kämpfen müssen, aber wenn man am Ball bleibt, kann man was erreichen. Mir haben sie damals auch erzählt, dass ich den Namen meines Kindes, welches wie sein „Erzeuger“ hieß (wir waren nicht verheiratet…), im Nachhinein nicht mehr ändern kann, ich habe gekämpft und dann gings ganz schnell…

Hoffe, ich konnte etwas helfen–
Liebe Grüße.

Liebe blackpurity,
Danke für Dein Vertrauen, mich als Experten auszu suchen! Euer Monatsbudget ist wirklich nicht sehr groß! Hast Du mal gelistet: was brauche ich ,mein neuer Mann, die Kinder durchschnittlich zum Unterhalt? Das ist ja ein Witz, wenn ab 14 jahren nichts gezahlt werden soll, leben muss man ja auch über 14 Jahren!
Also noch mal: Unterhalt listen, Ressourcen listen. Kanst Du etwas beisteuern, gibt es Freunde ,Verwandte? Mit der Liste zu einem Fachberater = Sozialarbeiter(in) gehen. Diakonie/Rotes Kreuz können weiter helfen mit Auskünften. Diese Leute richtig nerven, aber die Fragen vorher gründlich überlegen. Es gibt auch im Internet Hartz4-Foren.
Das ist, was mir einfällt, leider bin ich keine Sozialarbeiterin.Ich drück euch allen die Daumen…

Moin Moin,

so einen Fall hab ich bis jetzt noch nicht live mitbekommen. In der Nachbarschaft haben wir grad einen normalen Scheidungsfall, ich weiß aber nicht ob er bei w-w-w angemeldet ist. Kann also leider in diesem Fall nicht weiterhelfen, wünsche aber weiterhin viel Glück.

Gruß

Ersteinmal möchte ich mich bedanken, wir sind nun um einiges reicher an Tipps und Ratschlägen, wir wissen ja selbst das es hier um die kinder geht und nicht um irgendetwas anderes nur muss man halt auch schauen wie man sie ernähren kann

Hallo Blackpurity,
vielen Dank für das entgegen gebrachtem Vertrauen, in solchen "bürokratischen“ Angelegenheiten kenne ich mich leider nicht aus. Mein Wissen umfasst viel mehr die Erziehung in Sinne von Ernährung, Psychologie, Pädagogik.
Ich wünsche euch allen viel Glück.
Liebe Grüße,
LaMafalda

Hallo,

zu diesem Thema kann ich leider keine Auskunft geben, da ich keinerlei Erfahrung habe. Tut mir leid. Wünsche alles Gute für die Zukunft.

Herzliche Grüße

Conny

ja das ist richtig. Es ist nicht leicht, Kinder zu ernähren. Ich weiß auch, wie das ist, wenn ich nicht bei meinem Lebensgefährten wohnen würde, müsste ich auch leider von Hartz 4 leben. Ich arbeite zwar, aber es reicht leider nicht aus, um den Kleinen und mich allein durchzubringen. Man muss sich ja auch um die Kinder kümmern. Ich hoffe, Ihr findet eine gute Lösung, die für euch alle gut ist. Solche Themen sind auch sehr belastend für die Beziehung.

Ich wünsche euch ganz arg viel Glück und Kraft.

Liebe Grüße
Bia.

An allen ersteinmal vielen lieben dank, ich habe mich heute nun ein wenig schlau gemacht und muss sagen das was man uns gesagt hat hört sich gut an so werden wir zumindestens den jungen auch noch mit über die runde bringen können *freu*
jedoch hätte ich da noch eine frage wie schon geschrieben leben ja zwei kinder dann bei uns und zwei bei ihr, sie lebt vom hartz4…wäre es nicht möglich wenn man eine einigung trifft das keiner unterhalt zahlem muss da sich das ja nicht viel nimmt er muss für zwei zahlen und sie ja auch ??

Hallo,

es würde mich wundern, wenn das die Ämter tun würden, obwohl es sämtliche Arbeit hieran allen Beteiligten erleichtern würde… Aber es geschehen manchmal noch Zeichen und Wunder. Ich würde auf jeden Fall bei den zust. Ämtern (ARGE und JA) nachfragen.

Wünsche euch ganz viel Glück.

Liebe Grüße

Hallo,

ich glaube, eine Lösung kann ich Dir auch nicht sagen. Wenn Ihr schon beim Anwalt wart, kann nur der Euch eigentlich weiterhelfen. Der Selbstbehalt ist nunmal bei ca. 1000,00 EUR, und der wird in der Regel auch nicht höher gestuft.

Tut mir leid, dass ich nicht helfen kann.

nicky35

Puh, die Frage kann ich nicht beantworten.