Unterhalt 2 volljährige + 14 jahre jahre alt

Als meine 2 Söhne volljährig wurden,habe ich Ihnen das Unterhaltgeld direkt auf Ihr Konto überwiesen.Nun lässt
sich die Mutter mein Unterhaltsgeld direkt wieder auf Ihr Konto überweisen.Auf Nachfragen der Kinder,sagt Sie
weil die Kinder bei Ihr wohnen,ist Sie nicht Barunterhaltspflichtig und das Kindergeld geht auch auf Ihr Konto.Ihr Verdienst liegt bei 1500€+ca.470€ Kindergeld+820€ mein Unterhalt für 3 Kinder.
Meine Frage lautet,ist die Mutter nicht Barunterhaltspflichtig und ist diese Art rechtens?

Hallo, Mann ohne Name,

sorry, zu spät gesehen - ist die Frage noch aktuell?

Liebe Grüße
Andreas

Hallo Andreas,Brandaktuell weil eines meiner Söhne der
20.Jährige glaubt 50,00€ Taschengeld von seiner Mutter
sind völlig ok.(18 Jährige 30€ monatl.)

Hast ja immer noch keinen Namen … :frowning:( ,

verstehe ich nicht. - Na was soll’s.

Nach meiner Rechtsauffassung stimmt das wohl mit dem Barunterhalt. Ich mein, daß die
Mutter kein Unterhalt in Geldform zahlen muß, weil die Kinder bei ihr wohnen.
Warum Du allerdings Dein Geld auf ihr Konto zahlen sollst, ist mir nicht klar.
Das bekommen die volljährigen Söhne. Die können es ja weitergeben. Du bist d e n e n
unterhaltspflichtig, nicht der Mutter.
Das Kindergeld wiederum, da wirst Du auch keine Chance haben, die ist gedacht dafür, den
Mehraufwand abzufangen, den derjenige hat, bei dem die unterhaltsberechtigten Kinder wohnen.
So auch die volljährigen welchen …

Ich würde weiter an die Kinder überweisen, denen steht das Geld zu. Zahlst Du das anderen
so z.B. der Mutter, könnte vll. jemand Dummes auf den Gedanken kommen, Du hast nicht
gezahlt … Weg ist weg …
Soll sich die Mutter das Geld von denen geben lassen, wenn sie meint, sie braucht es
oder wenn sie anderer Meinung ist.

Wenn die Jungs einverstanden sind, daß Du das Geld an die Mutter überweist, dann mach
eine kleine schriftliche Vereinbarung. Tut nicht weh, und die Kinder werden das
verstehen.

Ansonsten ist mein Rat immer: www.anwalt.de
Such Dir einen Fachanwalt für Familienrecht.
Das Geld für eine Erstberatung und für ein kleines Schreiben als Schuß vor den Bug
ist immer gut angelegt. Spart Geld und hilft Streit und Nerven vermeiden …

Liebe Grüße, viel Erfolg,
Andreas

… ach noch was -

  • was ist da mit 14 Jahre alt und
  • was ist da mit Taschengeld?!

A.