Grundsätzlich hat dein EX die Situation zwar auf den Punkt gebracht, dabei aber nicht ganz die Realität im Auge behalten.
Wenn auch allgemein die Pflicht zur Zahlung des Kindesunterhalts mit Erreichen der Volljährigkeit endet, treffen für Kinder in Ausbildung doch andere gesetzliche Bestimmungen zu.
Was dein Mann nicht zu bedenken scheint, ist die weiterhin bestehende Barunterhaltspflicht gegenüber der Tochter bis zum Abschluss der Berufsausbildung. Allerdings ist auch die Mutter unterhaltspflichtig, soweit sie leistungsfähig ist.
Zwangsläufig wird deine Tochter gegenüber dem Vater den Anspruch auf Unterhalt geltend machen müssen, weil sie sonst alle Ansprüche auf staatliche Leistungen verwirkt.
Sollte deine Tochter während der Ausbildung oder Studiums Kindergeld oder BAFÖG beanspruchen wollen, kommt der Anspruch auf Unterhalt automatisch zur Sprache.
Es dürfte daher für deine Tochter sehr einfach und plausibel sein, dass sie vom Vater den rechtlich zustehenden Betrag als Unterhalt fordert. Und zwar genau diesen Betrag und nicht weniger!
Die Tochter sollte selbst einsehen, dass der Vater kein sauberes Spiel betreibt und versucht seine Tochter zu manipulieren.
Deine Tochter muss jetzt Farbe bekennen und sich gegenüber dem Vater durchsetzen. Diese Lektion braucht er dringend, da er die eigene Tochter im Kampf gegen die Mutter missbraucht.
Wenn er ein guter Vater wäre, würde er freiwillig die Zahlungen leisten, wenn man davon ausgehen darf, dass der Unterhalt von dir auch tatsächlich für das Kind verwendet wird.
Du solltest deiner Tochter die Zusammenhänge versuchen zu erklären und den Fall gemeinsam mit ihr lösen.
Ein Fachanwalt für Familienrecht formuliert dir die Anträge und kostet nicht die Welt.
Viel Erfolg und einen guten Rutsch!
Steve-HH