Hallo ,
hoffe jemad kann mir hier einen Tipp geben.
Mein Sohn der bei meiner Exfrau lebt hat ohne Abschluss die Schule verlassen. Hat sich in verschiedenen Projekten bewegt die von der Bundesargentur für Arbeit vorgeschlagen wurden. Hat sich auch anscheinend viel zu wenig um eine Ausbildungsstelle gekümmert. So nun ist der junge Mann im August 18 Jahre geworden Habe bis Dato auch immer meinen Unterhalt gezahlt.Jetzt wo er 18 Jahre ist nimmt er eine Lehrstelle (seit 1.09.)eben auch über das Arbeitsamt an bekommt eine Vergütung (keinen Lohn ) von 110€ . Muss ich noch weiter Unterhalt Zahlen ,obwohl leider nicht belegbar alles dafür getan wurde um so spät als möglich eine Lehre zu beginnen. Und das nach seinem 18ten Geburtstag. Da mich mein Sohn nun auf Unterhalt verklagen will weiß ich leider nicht weiter. Wer kann mir einen Tipp geben.
Sehr geehrter Vater,
da zeigt sich wieder mal die Volksweisheit (große Kinder - große Windeln), in der Tat der volljährige Jugendliche bis zum Abschluß der ersten Berufsausbildung hat Anspruch auf Unterhalt (das er Zeit vertrödelt hat, wird jetzt nicht mehr viel bringen, da hätten Sie aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts früher drauf Einfluß nehmen müssen.
Maßgebend ist die Unterhaltstabelle Stufe 4, aber es kommt auf die Leistungsfähigkeit der beiden Elternteile an. In jedem Falle muß Ihnen als berufstätigem Elternteil ein Selbstbehalt von 1100 € verbleiben, der von Ihrem Netto abzuziehen ist (bereinigtes Netto)dieses bereinigte Netto-Einkommen der beiden Eltern ist maßgebend für das Verhältnis wieviel % jeder Elternteil zum Unterhalt beizutragen hat.
Vom Unterhaltsanspruch des Kindes ist abzuziehen die AzuBi-Vergütung minus 90 € und das Kindergeld. Der danach verbleibende Bedarf ist im Verhältnis Ihres bereinigten Netto zum bereinigten Netto der Mutter zu teilen… Falls Sie für weitere Kinder unterhaltsberechtigt sind, werden die vorrangig berücksichtigt.
Falls der AzuBi eigenes Vermögen hat, ist dies vorrangig für seinen Lebensunterhalt einzusetzen.
Danke schon mal für diesen Hinweis das hilft schon mal weiter
Grüße
Nobsi1
Hallo Nobsi1,
natürlich ist es für Dich unerfreulich, dass Dein Sohn sich mit der Ausbildung Zeit läßt und nicht auf direktem Weg ans Ziel kommt.
Aber soviel ich weiß, bist Du auch nach dem 18. Geburtstag unterhaltspflichtig, wenn die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist.
Sogar wenn eine 2. Ausbildung absolviert wird, die auf die erste aufbaut, mußt Du zahlen. Mein Sohn hat z. B. eine Lehre zum KfZ-Mechatroniker abgeschlossen und studiert jetzt KfZ-Technik. Sein Vater muss zahlen, bis er fertig studiert hat.
Das Einkommen des Sóhnes wird jedoch auf den Unterhalt angerechnet, wie auch das Kindergeld.
Was ich nicht weiß, wie es ist, wenn er eine Ausbildung nach der anderen abbricht oder sich unendlich viel Zeit läßt. Hier wird es sicher eine Altersgrenze geben. Ich habe mal gehört, dass die Eltern zahlen müssen, solange Anspruch auf Kindergeld besteht.Aber das weiß ich nicht sicher.
Vielleicht kann das ein anderer im Forum beantworten.
Gruß
Hallo Angela,
hört sich z´war nicht ganz so toll an aber Danke für die Hilfe
Gruß Nobsi1