Hallo zusammen,
ich benötige in Sachen Unterhalt mal eure Hilfe.
Mein Vater zahlte bis April 2012 monatlich einen Unterhalt von 420 Euro für mich. Ich bin am 28.02.1991 geboren, habe im Sommer 2011 mein Abitur abgelegt und fange im Herbst ein Studium an.
Der Unterhalt von 420 Euro wurde bei der Scheidung 2007 meiner Eltern durch die Anwältin festgelegt und von Ihm akzeptiert.
Wir haben keinerlei Kontakt mehr zu meinem Vater, allerdings ist uns zu Ohren gekommen, dass er seit April in Rente ist. Davor hat er ca. 2.100 Euro netto verdient. Die Überweisung des Unterhalts erfolgte immer zum Monatsersten. Für Mai 2012 hat er nun den Unterhalt auf 320 Euro gekürzt.
Ich gehe davon aus, dass er sich hier keinen rechtlichen Beistand geholt hat, sondern nach eigenem Ermessen die Kürzung vornahm.
Ich habe im Internet nach der Düsseldorfer Tabelle gesucht. Da ich davon ausgehe dass er mit seiner Rente zwischen 1.500 und 1.900 Euro liegen dürfte, wäre der Unterhalt bei 513 Euro. Wenn hier das Kindergeld noch berücksichtigt wird, bliebe in jedem Fall ein höherer Betrag als 320 Euro. Leider weiß ich nun nicht, ob das Kindergeld zu 100% bei der Unterhaltszahlung anzurechnen ist oder nur zu 50%. Denn ich lebe noch bei meiner Mutter zuhause.
Zudem ist noch zu erwähnen, dass er für sich keinerlei Mietkosten hat, da er im Eigentum wohnt und somit die komplette Rente für sich zur Verfügung hat.
Da ich über 21 bin ist das Jugendamt nicht mehr für mich zuständig. Ich möchte aber auch nicht gleich zum Anwalt laufen. Kann mir vielleicht jemand sagen was mir zusteht?
Vielen Dank