Unterhalt ab 21

Hallo zusammen,

ich benötige in Sachen Unterhalt mal eure Hilfe.

Mein Vater zahlte bis April 2012 monatlich einen Unterhalt von 420 Euro für mich. Ich bin am 28.02.1991 geboren, habe im Sommer 2011 mein Abitur abgelegt und fange im Herbst ein Studium an.

Der Unterhalt von 420 Euro wurde bei der Scheidung 2007 meiner Eltern durch die Anwältin festgelegt und von Ihm akzeptiert.

Wir haben keinerlei Kontakt mehr zu meinem Vater, allerdings ist uns zu Ohren gekommen, dass er seit April in Rente ist. Davor hat er ca. 2.100 Euro netto verdient. Die Überweisung des Unterhalts erfolgte immer zum Monatsersten. Für Mai 2012 hat er nun den Unterhalt auf 320 Euro gekürzt.

Ich gehe davon aus, dass er sich hier keinen rechtlichen Beistand geholt hat, sondern nach eigenem Ermessen die Kürzung vornahm.

Ich habe im Internet nach der Düsseldorfer Tabelle gesucht. Da ich davon ausgehe dass er mit seiner Rente zwischen 1.500 und 1.900 Euro liegen dürfte, wäre der Unterhalt bei 513 Euro. Wenn hier das Kindergeld noch berücksichtigt wird, bliebe in jedem Fall ein höherer Betrag als 320 Euro. Leider weiß ich nun nicht, ob das Kindergeld zu 100% bei der Unterhaltszahlung anzurechnen ist oder nur zu 50%. Denn ich lebe noch bei meiner Mutter zuhause.

Zudem ist noch zu erwähnen, dass er für sich keinerlei Mietkosten hat, da er im Eigentum wohnt und somit die komplette Rente für sich zur Verfügung hat.

Da ich über 21 bin ist das Jugendamt nicht mehr für mich zuständig. Ich möchte aber auch nicht gleich zum Anwalt laufen. Kann mir vielleicht jemand sagen was mir zusteht?

Vielen Dank

Hallo,

bei über 18jährigen sind BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig. Um jetzt also den Unterhaltsanspruch errechnen zu können, muss Deine Mutter ebenfalls ihr Einkommen offenlegen. Beide Einkommen werden zunächst „bereinigt“ (abzugsfähige Kredite, Werbungskosten etc.) und zusammengezogen. Danach bemisst sich der tatsächliche Unterhaltsbedarf. Hiervon sind 184 € in Abzug zu bringen. Der verbleibende Unterhaltsbetrag wird gequotelt (Verhältnis Einkommen Mutter + Vater) und dem Elternteil zugeordnet.

Mietkosten etc. sind in einem Selbstbehalt von 950 € enthalten und haben keine Auswirkungen. Sind jedoch Darlehen zu bedienen, können diese einkommensmindern angerechnet werden.

Du hast die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen „Beratungshilfeberechtigungsschein“ zu holen. Hiermit kannst Du zu einem Fachanwalt für Familienrecht Deiner Wahl eine Beratung einfordern, die max. mit 10 € in Rechnung gestellt wird.

Vollstreckungsmöglichkeiten hast Du nicht, da - wie Du schreibst - der Unterhalt ja nie „tituliert“ wurde.

Lieben Gruß und alles Gute!

Hallo,

du hast schon gut nachgelesen.
Das Kindergeld wird in deinem Fall nur zu 50% angerechnet, da die elterliche Sorge nicht nur deinen Vater sondern ja auch deine Mutter betraf, bzw. betrifft.
Du sagst, dass dein Vater keine Miete zahlen muss, allerdings entstehen auch beim Eigenheim Kosten und auch der Selbstbehalt muss berücksichtet werden.
Wichtiger Punkt auch: Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richttabelle, unter Umständen können Unterhaltszahlungen niedriger bzw. höher ausfallen.
Schreib ihn doch mal an, vielleicht gibt es dafür ja eine plausible Erklärung was den Unterhalt an dich angeht.
Solltest du noch Fragen haben, schreib mich an.
LG

Hallo Lunajane,

danke für deine Antwort.

Meine Mutter lebt auch im Eigentum, hat einen 400 Euro Job und eine Wohnung zur Vermietung - allerdings steht diese seit 01.05.2012 leer. Somit hat sie lediglich 400 Euro zur Verfügung.

Ist der Selbstbehalt dann überhaupt anzurechnen? Da Sie unter dieser Grenze liegt? Ist der Selbstbehalt bei meinem Vater anzurechnen da er im Eigentum wohnt?

Wenn ich nun von insgesamt 2000 Euro ausgehe abzgl. Kindergeld 184,- sind wir bei 1816,- Euro. Das entspricht einem Unterhalt von 513 Euro. Der muss dann zu 80% von meinem Vater und zu 20% von meiner Mutter getragen werden. Sehe ich das richtig?

Vielen Dank schon mal im voraus

Hallo,

Wenn ich von 2000 € ausginge würde ich immer noch einmal 5 % Sicherheit abziehen. Da würde ich dann ein "bereinigtes Einkommen von 1.900 € zu Grunde legen (obwohl das alles sehr spekulativ ist und einem eigentlich NICHT weiterhilft! Man benötigt schon Zahlen und FAKTEN!)

Im Falle der Fälle würde die Wohnungsmiete Deiner Mutter zugerechnet. Sie kann ja derzeit wieder vermietet werden. Von irgend etwas muss Deine Mutter ja auch leben :wink: Werden wir auch hier einmal faktisch und setzen eine Miete von 500 € an. Plus 400 €-Job wären dies 900 € wonach die Mutter NICHT barunterhaltspflichtig wäre. Bliebe also das Einkommen des Vaters. Gem. Düsseldorfer Tabelle 2011 http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…
beträgt der Unterhaltsbetrag bei nur EINEM Unterhaltsberechtigten (ist Dein Vater verheiratet? hat er weitere Kinder? etc.)513 €. Der ZAHLbetrag ist der, abzüglich Kindergeld. Damit wären wir bei 329 €.

Lieben Gruß

Hallo Ingo6379,

ok, wenn man keine Mietkosten hat, wird dann ein Paschalbetrag für Erhaltungskosten angesetzt oder 1:1 die Ausgaben abgezogen? Wie hoch ist dann der Eigenanteil?

Das ist alles so kompliziert…

Naja der Kontakt zu Ihm ist nicht der allerbeste, und ich wäre mir vorher eben gern sicher was mir zusteht, damit ich auch richtig argumentieren kann.

Hallo nochmal,

ab welchem Einkommen ist man denn Barunterhaltspflichtig?

Das hängt auch von verschiedenen Faktoren ab! Gegenüber dem erwachsenen Kind - in der Regel ab 1.150 €. Ich hatte den Link von der D’dorfer Tab. mitgeschickt. Der war auch zum Lesen :wink:

Hallo,

ich denke da solltest du dich ganz ruhig verhalten, so lange er noch so viel Geld bezahlt.

Das Kindergeld wir voll angerechnet, dir (ich sagt mal einfach du?) würden 630 Euro zustehen, egal was dein Vater für ein Einkommen, oder Rente hat.

Was ich dir schreibe ist auch nicht meine Meinung, sondern ich habe es mit meinen Kindern selber erlebt.

Das Kindergeld muss in voller Höhe auf dein Konto laufen. Dieses und es kann sein das man dir einen Nebenjob von 400 Euro zumutet, wird alles von den 630 Euro abgezogen.
Du musst also dann das Kindergeld von 630 Euro abziehen, minus 184 Euro= 446 Euro. Diese werden bei einem volljährigem Kind aber nicht vom Vater gezahlt, sondern die Mutter muss die Hälfte zahlen.

Wenn du was gegen deinen Vater unternimmst, musst du deine Mutter auch mit verklagen, anders geht das nicht.

Diese Rechnung ist auch nur möglich, wenn deine Eltern auch studiert haben, ansonsten braucht nur eine Ausbildung finanziert werden. Da wird deine Ausbildungsvergütung auch bis auf 90 Euro mit angerechnet.
Der Staat sieht das so, mit 18 ist man volljährig, somit hat man selber für seinen Unterhalt zu sorgen.

Meine Kinder haben beide auch noch bei mir gewohnt und ich hatte nur einen 400 Euro Job. Der Vater hat bei beiden mit 18 Jahren nichts mehr bezahlt.

Das man mit 630 Euro nicht aus kommen kann ist mir klar, aber unsere Gesetze sagen es halt anders.

Mir wurde gesagt, ich könne ja ganze Tagearbeiten gehen, wenn ich der Meinung wäre, die Kinder müssten mehr Geld haben. Der Vater brauchte nicht mehr zahlen, trotz Titel beim Jugendamt!

Ich kenne deinen Vater nicht uns weiss nicht wie er reagiert, wenn du selber mit ihm sprechen und ihn bitten würdest. Aber die besseren Karten hat er in den Händen.
Er braucht ganz sicher keine 320 Euro Unterhalt bezahlen, deine Mutter muss ab 18 Jahren auch wenn du bei ihr wohnst dir Bar- Unterhalt zahlen. Über ein Kostgeld müsstest du dich dann mit deiner Mutter einigen.
Das musst du selber einschätzen wie dein Vater reagiert, sonst halt lieber den Mund, solange er 320 Euro bezahlt.
Nach neuem Gesetzt kann er zuviel gezahltes Geld auch zurück verlangen, was bis vor kurzen nicht möglich war und als Sonder- Zugabe gesehen wurde.

Ich hoffe dir trotzdem hiermit geholfen zu haben, obwohl ich weiss, wie schwierig alles ist. Nur wenn du dich mit deinem Vater anlegst musst du auch deine Mutter verklagen. Diese Entscheidung musst du selber treffen, da kann dir keiner bei helfen.

Wenn du noch Fragen hast melde dich ruhig. Überlege dir in Ruhe was du machen willst. Einen Anwalt müsstest du selber bezahlen, da wohl kaum PKH genehmigt wird, weil keine Aussicht auf Erfolg vorhanden ist.

Liebe Grüsse

Hallo melanie,
leider ist mit vermutungen hier nicht viel anzufangen. Da bei dir beide Elternteile unterhaltspflichtig dir gegenüber sind, werden auch beide Einkommen zur Berechnung herangezogen. Solange du nicht genau weisst, wieviel Einkommen bzw. Rente dein Vater bezieht, kann man da nicht viel machen. Jedenfalls wird das Einkommen deiner Mutter gleichfalls berücksichtigt. Ich fürchte hier kann nur ein Anwalt genau ausrechnen was du zu bekommen hast.
Alles Gute

Im Grunde einfach:
Du hast ja bereits festgestellt was dir lt. DT zusteht, abzüglich des halben Kindergeldes- in der Zeile steht auch der Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen.
Kommen jetzt noch aber weitere Belastungen dazu, kann es sein, dass der Unterhalt reduziert werden muss.
Denn bei einem Eigenheim müssen ja zusätzliche Kosten wie Versicherung, Steuern usw. berücksichtet werden.
Natürlich hast du aber auch Rechte z.B. kannst du dir die Rentenbescheide zukommen lassen sowie den Nachweis für eventuelle Mehrkosten, die die Minderung des Unterhaltes rechtfertigen.
Anhand der Unterlagen lässt sich dann feststellen, was dir an Unterhalt gezahlt werden kann.
Vielleicht reicht ja aber der Unterhalt der dir momentan gezahlt wird?
Denn das Ganze ist eine Menge Papierkrieg, ggf. kann es dann auch passieren, dass du mit Hilfe eines Anwaltes zusammenarbeiten musst- im schlimmsten Fall würde das dann vor Gericht gehen.
Unterhalt wird zudem bis zum vollendetem 27. Lebensjahr max. gezahlt.

Hallo,
schreibe bitte deinem Vater einen Brief, mit der Bitte um eine Mitteilung seiner Einkünfte, dazu ist er verpflichtet…das Kindergeld wird voll angerechnet. Solltest du noch einen Nebenjob haben, der wird auch voll angerechnet.

lisa

Hallo

ich gehe mal davon aus, dass es keinen Titel gibt, sondern scheinbar eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Vater. Grundsätzlich sind beide Elternteile unterhaltspflichtig, somit auch deine Mutter wenn sie unterhaltsfähig ist. Es spielt dabei keine Rolle, das du bei ihr wohnst.

Bei deinem Vater ist noch wichtig zu wissen, ob er gemäß der Altersregelgrenze in Rente gegangen ist oder aus anderen Gründen wie zum Vorruhestand.
Gehen wir mal davon aus er bezieht eine Rente von 1900€ (netto) und deine Mutter ist nicht unterhaltsfähig (unter Selbstbehalt). Wenn er mietfrei wohnt ist ihm ein fiktives Einkommen anzurechnen, welches sich nach dem Mietwert der Wohnung berechnet. Davon abzugsfähig sind alle Betriebskosten zum Erhalt der Wohnung. In der Regel die Kosten die nicht auf Mieter umlegbar sind, wie z.B. Grundsteuer, Instandhaltungskosten, Reparaturen, Wartung usw.
In jedem Fall werden das ein paar hundert Euro sein. Damit wäre er in Stufe 3 und 537€. Davon wird das Kindergeld in voller Höhe abgezogen und es verbleiben 353€. Das Kindergeld wird in voller Höhe abgezogen, da es dir in voller Höhe zur Verfügung steht und somit Einkommen ist.
Der Betrag ist also nur 33€ von seinem Überweisungsbetrag entfernt. Beachte aber dass er eventuell Steuern und Krankenkassenbeiträge zahlen muss. Insofern erscheint der Betrag von 320€ angemessen.
Wenn du es genau wissen möchtest, beantrage Bafög. Dann müssen beide Elternteile Auskunft erteilen.
Gruß

Hallo Frau Specht,
leider kann ich bei diesem Thema nicht weiterhelfen.
Mein Interessengebiet ist der BMW e21 (Bauj. 75-82)
Ich wünsche aber trotzdem ein schönes
Wochenende.
LG Michael Neumayer (BMW 323i Michi)

Kein leichtes Thema, zumal es die eigene Familie betrifft.

Experte zu dem Thema bin ich nicht.

Viel Erfolg.

Also ich denke,
der Mann hat genug gezahlt und Du solltest auf eigenen Beinen stehen mit 21 J.
Der Anwalt kostet beiden Partein wieder Geld und das Ergebniss ist meistens ein Kompromiss.
Nehme Deinen MUT zusammen und setze Dich ganz lieb und nett an einen neutralen Ort mit Deinem Vater zusammen.OHNE Vorbehalte… Das bringt meistens mehr!!!