Wäre es möglich, die Unterhaltsleistungen, die man für seine studierende Lebenspartnerin, die in der selben Wohnung lebt, leistet, von der Steuer abzusetzen, wenn für sie weder Kindergeld gezahlt worden wäre noch irgendwelche Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld etc?
Hallo „Pseudonym“,
Wäre es möglich, die Unterhaltsleistungen, die man für seine
studierende Lebenspartnerin, die in der selben Wohnung lebt,
leistet, von der Steuer abzusetzen, wenn für sie weder
Kindergeld gezahlt worden wäre noch irgendwelche
Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld etc?
nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wird deine Lebenspartnerin unterhaltsberechtigten Angehörigen gleichgestellt: Du kannst sie aber z.B., wenn du ein Mann bist, durch Eheschließung oder wenn du selbst eine Frau bist, durch Eintragenlassen einer Lebenpartnerschaft zur unterhaltsberechtigten Angehörigen machen.
Hi,
Wäre es möglich, die Unterhaltsleistungen, die man für seine
studierende Lebenspartnerin, die in der selben Wohnung lebt,
leistet, von der Steuer abzusetzen, wenn für sie weder
Kindergeld gezahlt worden wäre noch irgendwelche
Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld etc?
ja, denn sie ist eine den Unterhaltsberechtigten gleichgestellte Person (BMF Schreiben vom 28.3.2003, BStBl 2003 I 243). Heiraten muss man dafür definitiv nicht. Arbeitslosengeld II würde deshalb gekürzt oder verweigert und deshalb erkennt das Finanzamt die Unterhaltszahlungen grundsätzlich an.
Zu den Einzelheiten:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
http://www.steuernetz.de/content/ste2004/mantel/unte…
Schöne Grüße
C.
Hallo Cirwalda!
wenn für sie weder
Kindergeld gezahlt worden wäre noch irgendwelche
Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld etc?
ja, denn sie ist eine den Unterhaltsberechtigten
gleichgestellte Person (BMF Schreiben vom 28.3.2003, BStBl
2003 I 243). Heiraten muss man dafür definitiv nicht.
Arbeitslosengeld II würde deshalb gekürzt oder verweigert und
deshalb erkennt das Finanzamt die Unterhaltszahlungen
grundsätzlich an.
Moment mal! Wer sagt dir denn, dass es neben der häuslichen Gemeinschaft mit dem Unterhaltszahler auch noch andere Gründe (eigene Einkünfte, eigenes Vermögen der Unterhaltsempfängerin) gibt, deretwegen Arbeitslosengeld_II nicht gezahlt würde?
Wäre das dann nicht sowas wie „Liebhaberei“ auf Seiten des Unterhaltszahlers? 
Gruß Gernot
Hi
Moment mal! Wer sagt dir denn, dass es neben der häuslichen
Gemeinschaft mit dem Unterhaltszahler auch noch andere Gründe
(eigene Einkünfte, eigenes Vermögen der Unterhaltsempfängerin)
gibt, deretwegen Arbeitslosengeld_II nicht gezahlt würde?
Hast du dir eigentlich einmal den § 33a Abs. 1 EStG wirklich angeschaut?
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__33a.html
Da sind nur eigene Einkünfte von 624,-€ im Jahr! anrechnungsfrei. Bei eigenen Einkünften kommt ein Abzug dann sowieso nicht in Betracht, da hilft nichts.
Eigenes Vermögen ist eher eine theoretische Frage, weil sowas auch im Normalfall Einkünfte abwirft.
Der Ausgangsfall hat die unterstützte Person als Studentin beschrieben.
Wäre das dann nicht sowas wie „Liebhaberei“ auf Seiten des
Unterhaltszahlers?
Der Begriff wird im Steuerrecht in einem anderen Zusammenhang benutzt. Wenn es nicht abziehbar ist, sind es nichtabziehbare Kosten der Lebensführung § 12 EStG.
Schöne Grüße
C.