Unterhalt als aussergewöhnliche Belastung?

Hallo,
mal angenommen man zahlt Unterhalt an seine getrennt lebende Ehefrau.
Diese Kosten wurden bei der Einkommenssteuererklärung unter aussergewöhnlichen Belastungen eingetragen.
Da die Ehefrau die Anlage U nicht unterschreiben möchte und es sich auch nur um einen Betrag von 6000 Euro handelt.
In dem dann zugestellten Steuerbescheid steht der Vermerk:
Unterhaltsleistungen an die geschiedene Frau sind ohne die „Anlage U“ nicht abzugsfähig.
Liest man jedoch die Ausfüllhilfe des Finanzamtes steht dort eindeutig drin das man es auch als ausserg. Belastung absetzen kann falls die Frau die Unterschrift verweigert.

Wie kann man nun vorgehen? Muss man Einspruch einlegen?
Wie begründet man diesen?

Wäre Ihnen für eine schnelle Antwort dankbar

Hallo,

der Unterschied zur Anlage U ist der, dass bei den Unterhaltsleistungen als außergewöhnlichen Belastungen die eigenen Einkünfte der unterstützten Person angerechnet werden.

Hat die Ex hat also eigene Einkünfte, so hat der zahlende Ex-Partner Pech gehabt.

Gruß
Lawrence

Aber wenn der Ex-Partner keine eigenen Einkünfte hat, müsste man doch den Unterhalt als aussergew. Belastung absetzen können oder?
Aber wieso schreibt das Finanzamt dann
„Unterhaltszahlungen sind ohne Anlage U nicht abzugsfähig“?
Ich dachte man hätte die Wahl, ob Sonderausgaben oder aussergew. Belastung.

Hallo,

dann liegt das Finanzamt hier komplett falsch.
Einspruch wäre einzulegen und zu begründen damit, dass der Unterhalt als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sei, da eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht. Auf die Vorlage einer Anlage U kommt es dabei nicht an.

Gruß
Lawrence

Hallo Lawrence,
danke für deine schnelle Info.
Werde dann ja wohl Einspruch einlegen müssen.