Hallo,
mal angenommen man zahlt Unterhalt an seine getrennt lebende Ehefrau.
Diese Kosten wurden bei der Einkommenssteuererklärung unter aussergewöhnlichen Belastungen eingetragen.
Da die Ehefrau die Anlage U nicht unterschreiben möchte und es sich auch nur um einen Betrag von 6000 Euro handelt.
In dem dann zugestellten Steuerbescheid steht der Vermerk:
Unterhaltsleistungen an die geschiedene Frau sind ohne die „Anlage U“ nicht abzugsfähig.
Liest man jedoch die Ausfüllhilfe des Finanzamtes steht dort eindeutig drin das man es auch als ausserg. Belastung absetzen kann falls die Frau die Unterschrift verweigert.
Wie kann man nun vorgehen? Muss man Einspruch einlegen?
Wie begründet man diesen?
Wäre Ihnen für eine schnelle Antwort dankbar