Unterhalt als Selbständiger

Mahlzeit, liebe Fachleute!

Im Behördenbrett gab es kaum Feedback; daher versuch ich es bei Euch nochmal. :c)

Nach zweijähriger Arbeitslosigkeit macht Mann sich selbständig. Seine Tochter (5) lebt bei der Mutter. Wonach richtet sich der zu zahlende Unterhalt fürs Kind?

Die Düsseldorfer Tabelle richtet sich ja nach Alter des
Kindes und meinem einkommen. Wenn eine Firma dann aber mir
gehört - woran wird da bemessen?
Am unternehmerischen Gewinn?
An der Privatentnahme (von der ja ggf. auch noch Einkommen-
steuer zu zahlen ist)?

Wär nett, wenn sich da der Eine oder andere dazu äußern
könnte. Vielen Dank!

Vincent.

Hi Vincent,

Du hast aber die FAQ:1129 und den Einleitungstext gelesen?!

Gandalf

Du hast aber die FAQ:1129 und den Einleitungstext gelesen?!

Ja, hab ich.
Und den Prämissen wird mein Text durchaus gerecht.
Falls Du das anders siehst: konstruktive Kommentare helfen
mehr als rhetorische Klugscheißerei.

korintenschiß
Hi Vince,

Und den Prämissen wird mein Text durchaus gerecht.

Die Düsseldorfer Tabelle richtet sich ja nach Alter des
Kindes und meinem einkommen. Wenn eine Firma dann aber mir
gehört - woran wird da bemessen?

Gruß
Sticky

Hi,

Und den Prämissen wird mein Text durchaus gerecht.

Die Düsseldorfer Tabelle richtet sich ja nach
Alter des
Kindes und meinem einkommen. Wenn eine Firma dann aber
mir
gehört - woran wird da bemessen?

Du hast recht: das ist wirklich ein Korintenschiß!

Das nervt mich schon lange: nicht die „Gesamtformulierung“ eines Textes wird betrachtet, sondern sobald das Wort „ich“ auftaucht wird reflexartig FAQ:1129 geschrien. Dabei ist es im Alltag durchaus nicht unüblich in der Ich-Form zu formulieren, auch wenn der Sprecher sich nicht persönlich meint oder unabhängig von (seinem) realen Leben etwas darstellen möchte.

Wie unterscheiden sich denn folgende Forumlierungen:
Angenommen, ich würde jedem Korintenkacker auf den Schreibtisch kacken, würde ich mich damit strafbar machen?
Angenommen, A würde jedem Korintenkacker auf den Schreibtisch kacken, würde A sich damit strafbar machen?

Da beide Fragen durch den verwendeten Konjunktiv ihren abstrakten Charakter deutlich machen kann ich nicht nachvollziehen, daß die erste Frage unzulässig sein soll (die dafür aber leichter zu lesen ist).

Aber wie sagte mal jemand: Lerne mit dem zu leben, was Du nicht ändern kannst (vor allem, wenn es sich dabei um menschlichen Starrsinn handelt)…

Stefan

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