Unterhalt als Selbständiger

Mahlzeit, liebe Fachleute!

Nachdem ich lange genug ohne festen Job war bin ich
nun gerade dabei, mich selbständig zu machen. Da ich eine
fünfjährige Tochter habe brummt sich doch die Frage auf,
nach welchem Betrag sich der Unterhalt festsetzt.

Die Düsseldorfer Tabelle richtet sich ja nach Alter des
Kindes und meinem einkommen. Wenn eine Firma dann aber mir
gehört - woran wird da bemessen?
Am unternehmerischen Gewinn?
An der Privatentnahme (von der ja ggf. auch noch Einkommen-
steuer zu zahlen ist)?

Wär nett, wenn sich da der Eine oder andere dazu äußern
könnte. Vielen Dank!

Vincent.

Mahlzeit, liebe Fachleute!

Nachdem ich lange genug ohne festen Job war bin ich
nun gerade dabei, mich selbständig zu machen. Da ich eine
fünfjährige Tochter habe brummt sich doch die Frage auf,
nach welchem Betrag sich der Unterhalt festsetzt.

Die Düsseldorfer Tabelle richtet sich ja nach Alter des
Kindes und meinem einkommen. Wenn eine Firma dann aber mir
gehört - woran wird da bemessen?
Am unternehmerischen Gewinn?
An der Privatentnahme (von der ja ggf. auch noch Einkommen-
steuer zu zahlen ist)?

Welche Unternehmensform willst du denn wählen? Im Übrigen wird meines Wissens (hab ich von meiner Freundin, die beim Jugendamt arbeitet, die sollte es also wissen) der Unterhalt wenigstens in der gkeichen Höhe berechnet wie zuvor (angenommen, du warst arbeitslos und hast ein relativ gutes ALG und machst dich dann selbständig und schreibst Miese, musst du trotzdem so viel zahlen wie vorher, da die davon ausgehen, dass du deine Situation willentlich verschlechtert hast). Am besten rede doch mal mit dem zuständigen Jugendamt und auch mit deiner „Kindsmutter“…

Liebe Grüße

Felicia

Hallo!

Zunächst mal werde ich Alleinunternehmer.
Momentan ist mein Unterhalt gestundet, weil ich jetzt (vor Gründung) ALG 2 beziehe und trotzdem unterhaltspflichtig bin.

Ich will die Situation also willentlich verbessern. Aber: weder mit dem Jugendamt noch mit der Kindsmutter läßt sich reden, weil sie beide nur ums finanzielle Maximum bemüht sind, nicht aber ums Optimum fürs Kind (Details erspar ich uns allen an dieser Stelle).

Damit keine Missverständnisse aufkommen: ja, ich will und werde für meine Tochter zahlen. Trotzdem brauch ich ne verwertbare Angabe für meinen Businessplan (rechtliche Grundlagen z.B.).

Besten Dank!
Vincent.

Welche Unternehmensform willst du denn wählen? Im Übrigen wird
meines Wissens (hab ich von meiner Freundin, die beim
Jugendamt arbeitet, die sollte es also wissen) der Unterhalt
wenigstens in der gkeichen Höhe berechnet wie zuvor
(angenommen, du warst arbeitslos und hast ein relativ gutes
ALG und machst dich dann selbständig und schreibst Miese,
musst du trotzdem so viel zahlen wie vorher, da die davon
ausgehen, dass du deine Situation willentlich verschlechtert
hast). Am besten rede doch mal mit dem zuständigen Jugendamt
und auch mit deiner „Kindsmutter“…

Liebe Grüße

Felicia

Hallo,

mein Mann durfte die Erfahrung machen, dass er als Selbständiger vom Jugendamt als potentieller Unterhaltsflüchtling betrachtet wird. Da die Damen vom Amt keine Bilanzen lesen können, wird erstmal ein verschleierter „fetter“ Lebenswandel zur Verminderung von Gewinn vermutet. Darüber hinaus geht man bei Selbständigen immer von der Leistungsfähigkeit (für die Zahlung) aus und zwar in Höhe von 130 % des Regelunterhaltes für das Kind gemäß B. oder D. Tabelle…
Alles andere (wie Beibehaltung des bisherigen Unterhaltes etc.) ist wohl nur über eine Unterhaltsänderungsklage zu erreichen. Evtl. gibt es Sonderregelungen für „neu“ Selbständige. Aber wahrscheinlich wirst Du beim Jugendamt keine Auskunft erhalten, da ja sofort vermutet wird, der Unterhaltpflichtige will sich drücken.
Viel Glück und vor allem Erfolg.

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Hallo, Angela!

Das klingt ja wenig entspannt …
Aber ich fürchte, genau SO wird es ablaufen. Keine Ahnung, wie die zuständige Sachbearbeiterin auf den Posten gekommen ist, aber Fachwissen ist es nicht und auch um das Wohl des Kindes geht es bestenfalls am Rande.

Da muss ich wohl durch …

Vielen Dank für Deine Antwort!!
Vincent.

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