Bin ich als Nichte oder meine Kinder zum Unterhalt verpflichtet? Mein Onkel ist seit 11.10.13 im Pflegeheim(vorerst zur Kurzzeitpflege) wird aber dort bleiben. Er will mir, meinen Kindern(16 u.24), jeweils 1000euro schenken, seiner Schwester 2000 (die sich auch um alle Formaltäten kümmert) und 5000 fest anlegen für seine Beerdigung. Kann das Sozialamt oder Altemheim dieses Geld zurück fordern??? Er hat keine anderen Angehörigen.
Hallo pearlie,
leider erstrecken sich meine Erfahrungen und Kenntnisse auf Unterhalt für
Kinder und Jugendliche. Insofern kann ich nicht viel helfen.
Aber mein Rechtsverständnis sagt mir „nein“. Meines Wissens darf auch
niemand an Beträge ran, die für eine Beerdigung zurückgelegt sind.
Zumal es sich, bei allem Respekt, hier um geringfügige Summen handelt,
und die 5000 EUR für eine Beerdigung durchaus angemessen sind,
wenn sie denn mal ausreichen …
Ich hoffe, daß Sie hier noch bessere und fundiertere Auskünfte bekommen.
Selbst wenn nicht - gegenüber Altenheim und Sozialamt: Wehren Sie sich!
Viel Erfolg, liebe Grüße
Andreas
Hallo,
normalerweise, kann es nur passieren, dass direkte Angehörige zum Unterhalt verpflichtet werden können, heißt also z.B. die eigenen Kinder.
Von was würde denn der Aufenthalt im Pflegeheim finanziert werden? Weil umsonst ist das ja nicht.
Wobei das Amt bei Feststellung von Vermögen, z.B. die 5000€ sagen wird, dass diese erstmal aufzubrauchen ist.
Hallo,
Abkömmlinge sind grundsätzlich zum Unterhalt verrpflichtet (BGB; Familienrecht). Derzeit wird aber nur von den Abkömmlingen im ersten Grad (Kinder/Eltern) Unterhalt von den Sozialbehörden verlangt, wenn die Altenheimkosten/Restkosten von der Behörde überrnommen werden.
Enkel/Nichten/Tanten sind nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Bevor eine Person,Leistungen aus Sozialhilfemitteln erhält, muß er sein Vermögen bis zu einer Vermögensfreigrenze von 2.600,00 € einsetzen. Alles Vermögen das er über dieser Vermögensfreigrenze von 2.600,00 € besitzt muß er für den Altenheimaufenthalt einsetzen.
Schenkungen die bis zu 10 Jahren vor dem Altenheimaufenthalt getätigt wurden, können zurück gefordert werden. Es geht natürlich nicht, dass man sein Geld verschenkt und dann einen Antrag auf Sozialleistungen stellt. Leistungen der Sozialhilfe sind Steuergelder!!
Die Anerkennung einer Sterbevorsorge ist in den regionalen Ländern und Städten unterschiedlich. In dem Bereich, in dem ich gearbeitet habe, wurden Gelder für die Sterbevorsorge bis zu einem Betrag von 3.500,00 € anerkannt, wenn die Sterbevorsorge bei einem Bestattungsdienst fest eingezahlt wurde. Bei einem Sparbuch über den gleichen Betrag wurde die Auflösung und der Verbrauch des Betrages für die Altenheimunterbringung verlangt.
Rufen Sie einfach einmal bei der zuständigen Behörde an und fragen nach der
Vermögensfreigrenze und der Höhe des Betrages für die Bestattungsvorsorge.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.
Hallo,
ja, das kann und wird das Altenheim, b.z.w. die Ämter fordern. Selbst wenn man ein Haus auf die Kinder überschreibt , so wird dieses noch 10 Jahre mit verwendet für die Kosten. Unterhalt brauchen Sie, oder Ihre Kinder nicht zahlen. Das Geld kann er Ihnen danach vermachen, erst aber geht das Pflegeheim vor.