Unterhalt an 20 jährigen Sohn

Mein Sohn ist 20 Jahre alt, lebt bei seiner Mutter ohne eigenes Einkommen und hat leider noch keinen geeigneten Ausbildungsplatz gefunden. Möchte auch weiterhin von mir Unterhalt. Ich bin seit 2005 von der Mutter geschieden.
Meine Rente ist 1150 € und die Mutter verdient 1800 €.
Kindergeld wird noch an die Mutter bezahlt.
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.

vermutlich hat der junge Mann tatsächlich noch Anspruch auf Unterhalt. Allerdings dürfte der nicht allzu hoch ausfallen, denn 1150 € sind nah am Selbstbehalt. Aber vielleicht haben Sie ja noch Forderungen an die Ex, denn die verdient ja wesentlich mehr. Das würde ich mal abklären lassen, ob dort Ansprüche gegen die Ex vorliegen.
Was den Sohn angeht, kann er sich ja an das Jugendamt wenden, die werden einen schon sagen, was Sie zahlen sollen. Von alleine würde ich erstmal garnichts machen.

da können Sie ihn ruhigen Gewissens auf dem Trockenen sitzen lassen. Wenn er mit 20 keine Ausbildung gefunden hat, soll er sich als Arbeiter bewerben. Ausserdem wird nicht nur Ihr Einkommen, sondern auch das der Mutter mit angeechnet. Ab 18 ist auch sie BArunterhaltspflichtig. Wenn er Sie verklagen sollte, muss er gleichzeitig die Mutter mit verklagen. Alles andere darf nicht. Da er sich keine Arbeit sucht (er muss ca. 30 Bewerbungen nachweisen) brauchen Sie auch nicht zu zahlen. Was sagt die Mutter denn dazu? Weiss diese gar nicht, dass sie mehr als Sie bezahlen müsste? Warten Sie ab, er soll den Hintern mal selber hoch bekommen und nicht nur die Hand auf halten.
Gruss
Agnes

hm, klingt kompliziert, aber laß es doch mal prüfen

Er ist wirklich willig einen Ausbildungsplatz zu finden.
Hab auch ein gutes Verhältnis mit ihm und seiner Mutter.
Für mich wäre es sogar hilfreich wenn ich unterhaltspflichtig wäre !!!
Gruß
Berti

Mein Sohn ist 20 Jahre alt, lebt bei seiner Mutter ohne
eigenes Einkommen und hat leider noch keinen geeigneten
Ausbildungsplatz gefunden.

was macht er denn so?

Möchte auch weiterhin von mir

Unterhalt. Ich bin seit 2005 von der Mutter geschieden.
Meine Rente ist 1150 € und die Mutter verdient 1800 €.
Kindergeld wird noch an die Mutter bezahlt.
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.

hallo,
sobald die kids das 18. lebendsjahr vollendet haben,sind beide eltern barunterhaltspflichtig.Das kindergeld muss an den sohn überwiesen werden,gleichzeitig wird es an den unterhalt angerechnet.
sollte aber der sohn nix machen und sich weigern was zu machen,schule z.B, verliert er den Unterhalt.

lisa

wo ist denn dann das Porblem. Sie können ihn doch jederzeit Geld geben. Da wird keiner was gegen sagen. Er wird doch jetzt auch irgendwo von leben müssen. Wer finanziert ihn denn jetzt? Geld geben können und dürfen Sie immer, da hat keiner was gegen.

Hallo

deine Situation ist die folgende:

Da das Kind 20 Jahre alt ist, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet, auch die Mutter. Ausserdem ist dein Kind nun verpflichtet, seinen Unterhaltsforderungen selber nachzukommen. Du bist in dieser Situation nur zum Unterhalt verpflichtet, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Da das ja scheinbar nicht der Fall ist, kannst du die Zahlungen einstellen. Du bist an dieser Stelle in einer guten Position, da nun dein Kind handeln muss.

Sollte es eine Ausbildung aufnhemen, beginnt wieder eine Leistungspflicht. Sein Bedarf wird anhand der Einkommen der Eltern berechnet. Allerdings wird die Ausbildungsverguetung voll angerechnet (-90 Euro Pauschale), sowie das Kindergeld. Der Rest wird zwischen deinen Einkommen und dem der Mutter aufgeteilt. Da die Mutter mehr verdient, wird sie auch mehr zahlen muessen.

Deine Rente ist knapp ueber dem Selbstbehalt von 950 Euro. Wenn du keine weiteren Einnahmen hast, musst du versuchen diesen Betrag auf 950 Euro zu druecken. Das geht eigentlich nur mit Werbungskostenkosten oder Beitraegen zur Krankenkasse oder Zuzahlungen die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Erreicht du 950 Euro, zahlst du keinen Unterhalt.

Mein Tipp: Zahlung einstellen und abwarten

Gruss

Dein Eigenbedarf liegt bei 980€ .Er kann noch Unterhalt bekommen.Da aber die Mutter mehr verdient würde ich es neu berechnen lassen.Auch kann er (Sohn)eine Stelle für 400€ annehmen.Das geht über das Jugenamt bzw.Arbeitsamt:

Ich kann dir leider nicht helfen

Ich denke nicht dass er gr. Anspruch hat. Ich glaube dein „Selbsterhalt“ ist 990 oder Ähnlich. Schau in die „Düsseldorfer Tabelle“

Gruß,
Andi

Hallo Berti,

den Hintergrund deiner Frage vermute ich zu kennen.

Ich nehme an, dass bei Scheidung auch die Höhe des Kindesunterhalts vom Familiengericht festgeseetzt wurde. Natürlich musst du deiner Unterhaltspflicht nachkommen, selbst wenn dein Sohn sich mit der Ausbildung etwas Zeit lassen sollte. Allerdings gibt es auch für unterhaltsberechtigte Kinder gewisse Verpflichtungen, wonach die Kinder die Ausbildung oder Arbeitsaufnahme nicht mutwillig verhindern oder abbrechen dürfen.

Wenn du die Vermutung hast, dass der junge Mann mit immerhin 20 Jahren etwas Druck gebrauchen könnte (den sgn. „Tritt in den Hintern“), dann schreibe ihm doch direkt einen Brief, in dem du auf deine eigene Finanzsituation verweist. Die Höhe deiner Rente dürfte hart an der Grenze zum Selbstbehalt liegen, wonach du eigentlich keinen Unterhalt mehr zahlen müsstest.

Sollte dein bereinigtes Nettoeinkommen lediglich den Selbstbehalt erreichen, musst du kein schlechtes Gewissen haben, sondern solltest beim Familiengericht die Abänderung des Unterhaltstitels beantragen.

Zunächst würde ich natürlich alles im direkten Gespräch mit dem Jungen versuchen zu klären, denn er ist ja volljährig und daher dein Ansprechpartner.

Einem erwachsenen Sohn ist zuzumuten, dass er sich mit 20 Jahren endlich eine Ausbildungsstelle beschafft (gibt es reichlich!!) oder ersatzweise arbeiten geht.

Dir einen Rat zu geben, halte ich für riskant, weil du selbst entscheiden musst, welche Konsequenzen die Einstellung der Zahlungen haben kann. Vielleicht verlierst du nur wegen 100-200 Euros den Kontakt zu deinem Kind. Das kann ja auch nicht die beste Lösung sein, oder?

Du solltest den jungen Mann aber dennoch an seine Pflichten erinnern, schließlich bist du sein Vater.

Notfalls musst du mit ihm einen gemeinsamen Termin bei einem Anwalt oder einer Beratungsstelle wahrnehmen, damit er die Ernsthaftigkeit erkennt.

Viel Glück und ein frohes Weihnachtsfest!

Steve-HH

Hallo Berti 1946,

um ehrlich zu sein verstehe ich überhaupt nicht wieso Sie Unterhalt zahlen müssen, da sie gerade an der Grenze vom Selbsterhalt liegen.

In der Regel kommen Eltern für ihre Kinder bis zum 25ten Lebenjahr auf, bei Studium 27te Lebensjahr.

Dieser Unterhalt,wurde dieser vom Gericht beschlossen?

mfg

Angela06

Hallo,

Mein Sohn ist 20 Jahre alt, lebt bei seiner Mutter ohne
eigenes Einkommen und hat leider noch keinen geeigneten
Ausbildungsplatz gefunden. Möchte auch weiterhin von mir
Unterhalt.

Mögen kann er wohl, kriegen wird er nix. Er muss auf jeden Fall sich auch um Aushilfsjobs, 400-Euro-Jobs usw. kümmern und nicht warten bis ihm ein Ausbildungsplatz in den Schoß fällt.

Ich bin seit 2005 von der Mutter geschieden.

Meine Rente ist 1150 € und die Mutter verdient 1800 €.
Kindergeld wird noch an die Mutter bezahlt.

Ab Volljährigkeit sind beide Eltern zu Barunterhalt verpflichtet. Bis zum 18. Geburtstag leistet ein Elternteil seinen Unterhalt durch Betreuung. Ein volljähriges „Kind“, benötigt keine Betreuung mehr und bekommt Geld (von dem er Kostgeld für die Wohnung, Wäsche usw. abgeben kann).

Das Kindergeld wird komplett vom Unterhalt abgezogen. Beide Eltern teilen sich den Unterhalt nach Höhe ihres Einkommensanteiles. Wer mehr verdient zahlt mehr.

In diesem Fall wird vermutlich die Mutter alleine für den Unterhalt aufkommen müssen.

Gruß

Hallihallo,
leider kann ich dir keine passende antwort geben da ich nicht genau weiß wie deine frage dazu ist.

gruß yvi