Unterhalt an die Ehefrau und das Kind

Hallo zusammen,
wenn man 12 Jahre verheiratet ist ,das Kind ist 10Jahre alt wieviel Unterhalt bekommt die Ehefrau und das Kind bei einer Trennung.

Einkommen Eheman z.Z bei 2200€ netto bei der St-Klasse 4
Einkommen Ehefrau z.Z bei 600-800€ netto bei der St-Klasse 4
Schulden für das Haus und Auto usw… sind auch noch genug vorhanden.

Wenn man getrennt ist ändern sich doch auch die St-Klassen oder?,
z.B in St-Klasse 1 wieder, wird das neue netto Einkommen des Ehemanns) berechnet aus der St-Klasse 1 ? für den Unterhalt.

Bekommt die Frau überhaupt Unterhalt und wenn ja wieviel?
Wieviel steht dem kind zu ?
Werden die Schulden angerechnet ?
Was bleibt einen noch zu leben ?

Danke ,vielleicht kann ja einer helfen

Hallo,

der Unterhalt für das Kind richtet sich nach dem Einkommen und dem Alter.
Die Düsseldorfer Tabelle wird hier gern genommen um zu sehen was übrig bleibt.
Bei einem ANgestellten sind das mind. 950€, Schulden sind beim Kindesunterhalt uninteressant, denn der Unterhalt geht gegenüber allen anderen Dingen vor.
Deien Lohnsteuerklasse ändert sich auf eins, mit 0,5 Kinderfreibetrag.
Wie das mit dem Unterhalt für deine Frau aussieht, kann ich nicht sagen.
LG

sorry, ist nicht meine Richtung

Hallo Martin,
also erst mal, solange Sie nicht geschieden sind müssen Sie Ihrer Frau Unterhalt zahlen.
Ihre Steuerklasse ändert sich erst mit Scheidung.
Haus und Auto werden ja wohl eh verkauft und die Schulden bezahlt. Was dann an Guthaben bleibt geht durch beide, es sei denn, das Haus steht nur auf einem Namen und nicht auf Eheleute.
Da zählt das, was im Grundbuch steht. Das weiss ich ja alles nicht.
Was ist mit dem Haus, wohnt da noch einer von Ihnen drin? Wer hat das Auto? Schulden und Guthaben werden aufgeteil.
Unterhalt für das Kind können Sie in der Liste sehen, deren Link ich Ihnen mitgeschickt habe.
Bei 2200 netto müssen Sie 401 Euro und ab 12 Jahre 469 Euro abzüglich halbes Kindergeld 92 Euro= 377 Euro.
Gehen Sie aber davon aus, dass die Sache über das Jugendamt laufen wird und die werde Sie mit Sicherheit 2 Stufen höher einstufen. Ihre Frau arbeitet selber und das Kind ist über drei Jahre alt, dann brauchen Sie nicht für Ihre geschiedene Frau bezahlen, die muss selber für sich sorgen. Unterschreiben Sie bitte keine Urkunde beim Jugendamt, dann sind Sie verraten und verkauft. Ein Anwalt mit Familienrecht wird das auch kostengünstig machen und dann stehen Sie wesentlich günstiger da. Ich schicke Ihnen auch noch einen Link, das sagt so einiges über Jugendämter aus.
Ich habe so einiges mit dem Jugendamt erlebt, aber lesen Sie sich den Link in Ruhe durch. Gerne können Sie sich nochmals melden, machen Sie nicht Fehler die nicht wieder rückgängig zu machen sind.
L.G.
Agnes
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterha…
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Hallo,
Steuerklasse 4 und Steuerklasse 1 sind gleich, das Netto sollte sich also nicht verändern.
Von deinem Netto gehen z.B. noch Fahrkosten ab, Schulden fürs Haus kannst du die Zinsen rechnen aber wenn du noch darin wohnst mußt du dir auch einen Wohnvorteil anrechnen lassen.
Google mal nach der Düsseldorfer Tabelle, da siehst du die Zahlbeträge fürs Kind (ganz unten ist noch eine Tabelle da ist der effektive Zahlbetrag drin, da das hälftige Kindergeld angerechnet wird).
Auch der Unterhalt fürs Kind geht noch bei deinem Netto ab und dann erst wird der Unterhalt für deine Frau berechnet. Allerdings ist das Kind 10 Jahre alt, d.h. du mußt vermutlich nur bis zur Scheidung zahlen (wenn überhaupt noch etwas da ist) und danach muß sie sich selbst versorgen. Wenn das Kind bei ihr bleibt, bekommt sie Steuerklasse 2, macht aber netto nur sehr wenig aus.
Da ihr für die Scheidung sowieso einen Anwalt braucht, lasst es am besten dort ausrechnen.

Krümelchen

für deinen sohn musst du 401 euro monatlich zahlen.(düsseldorfer tabelle)1050 ist selbstbehalt insgesamt 1451+Riesterrente (angenommen 100 euro)+100euro Fahrtkosten zur Arbeit insgesamt ca 1650 abgezogen von 2200 entspricht 550Euro bleiben übrig.sie verdient leider nicht viel.musst um die 500Euro rechnen.weiss natürlich nicht ob ihr das haus gemeinsam gekauft habt oder du alleine,dann wirds noch komplizierter und wenn du pech hast musst du im schlimmsten fall ausziehen,da sie das sorgerecht bekommt.das ist scheisse,sowas gibts nur in deutschland.
ps.in dem selbsbehalt sind schon kosten für die miete eingerechnet,man wird dir noch die zinsen die du bezahlst anrechnen+renovierungsarbeiten.du kannst dich ja vielleicht mit deiner ex einigen.und vergiss eins nicht.du bist verpflichtet nach der trennung egal ob verheiratet oder nicht, nur ein jahr an sie zu zahlen und keinen tag mehr.ich mache das gleiche durch.wenn du schlau bist nimm noch nen kredit auf,wo du 500 euro monatlich über 1 jahr zahlst,aber nicht für ein auto,das ist luxus das habe ich auch versucht.nusst ja nichts kaufen,versteck es,nicht auf dem konto lassen,die finden alles.hast alles für partys ausgegeben.das geht keine sau an!ich weiss auch nicht wie deine ex drauf ist?es kann alles ganz easy werden,kenne aber auch fälle wo der mann eins auf die fresse bekommt.ich hoffe dass du glück hast.

Hallo,

hier handelt es sich um eine umfangreiche Fragestellung wo eine Vielzahl von Details erforderlich sind! Ohne genaue Angaben können keine genauen Aussagen gemacht werden. Der Einfachheit halber schreibe ich einmal in den Text:

wenn man 12 Jahre verheiratet ist ,das Kind ist 10Jahre alt

wieviel Unterhalt bekommt die Ehefrau und das Kind bei einer
Trennung.

Einkommen Eheman z.Z bei 2200€ netto bei der St-Klasse 4
Einkommen Ehefrau z.Z bei 600-800€ netto bei der St-Klasse 4
Schulden für das Haus und Auto usw… sind auch noch genug
vorhanden.

Schulden können evtl. unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden. Hier ist zu unterscheiden nach Trennungsunterhalt, Ehegatten- und Kindesunterhalt. Vom Nettoeinkommen können 5 % arbeitsbedingte Aufwendungen und bestimmte Verbindlichkeiten abgezogen werden. Das Nettoeinkommen errechnet sich aus monatlichem Nettolohn zzgl. Urlaubs-/Weihnachts-/Überstundengeld und evtl. Einkommensteuerrückerstattung. Gibt es Lebensversicherungen, Sparverträge etc.?

Wenn man getrennt ist ändern sich doch auch die St-Klassen
oder?,
z.B in St-Klasse 1 wieder, wird das neue netto Einkommen des
Ehemanns) berechnet aus der St-Klasse 1 ? für den Unterhalt.

Der Unterhalt berechnet sich nach dem Zeitpunkt in dem Auskunft verlangt wurde. Eine erneute Auskunft kann frühestens 2 Jahre später erfolgen und damit eine Anpassung. Wird also JETZT Unterhalt tituliert, dann wohl noch gem. St.Klasse IV.

Bekommt die Frau überhaupt Unterhalt und wenn ja wieviel?

Trennungsunterhalt in jedem Fall (1 Jahr - bis zur Scheidung)

Wieviel steht dem kind zu ?

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfe…

Werden die Schulden angerechnet ?

gegebenenfalls

Was bleibt einen noch zu leben ?

als Arbeitnehmer mindestens 950 € (s. Düsseldorfer Tabelle)

LG

Hallo,

Bestimmt,die Frau bekommt nur im Trenunngsjahr Unterhalt, mehr kann ich nicht helfen, aber hier sind bestimmt Personen ,die helfen

viel glück

lisa

Hallo,

also,wieviel du an die Kindsmutter zahlen mußt,entnimmst du der Düsseldorfer Tabelle.Das Einkommen der Mutter ist hier leider nicht vor Relevanz.Bei einer Trennung bekommt man die Steuerklasse eins,die Exfrau bekommt nur unter gewissen Vorraussetzugen Unterhalt,den Ehegatten Unterhalt,der wird vom Anwalt berechnet.
Über die noch vorhandenen Schulden mußt du eine Aufstellung machen,das wird beim Unterhalt prozentual berücksichtigt.Es gibt den sogenannten Selbstbehalt,der liegt bei ca 1100- 1200 Euro.

Alles Gute

Schulden werden nicht mit eingerechnet
Kind bekommt ca 260€
Frau ist für sich selber zuständig
selbstbehalt für dich 950€

Hallo,
im Trennungsjahr ist die Steuerklasse egal, da beide noch gemeinsam veranlagt werden. Danach haben Sie steuerklasse 1 und wenn das Kind bei der Ehefrau bleibt hat sie steuerklasse 2, Der Kinderfreibetrag wird geteilt, d. h. jeder bekommt 0,5 kinder eingetragen.
ansonsten ist der Wert von Haus und Immobilie zu bewerten und jeder hat die Hälfte der Schulden zu tragen. bzw. derjenige der die Immobilie übernimmt hat die Schulden mit zu übernehmen.
in allem gilt: was während der ehe an Vermögen und Schulden gemeinsam erworben wurde wird geteilt.
Der Kindes- und Ehegattenunterhalt ist was anderes. Kindesunterhalt ist vorerst bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen (einkommensabhängig nach Düsseldorfer Tabelle) Ehegattenunterhalt ca. 2 jahre lang ab Tag der Trennung.
Aber ein Anwalt weiss da besser Bescheid.
Alles Gute

Hallo,

rein theoretisch hat die Ehefrau mindestens im Trennungsjahr einen Anspruch auf Unterhalt.

Du bist aber vorrangig erst mal dem minderjährigen Kind zu Barunterhalt verpflichtet.

Den Zahlbetrag ans Kind und die anrechenbaren Schulden (welche genau überprüft werden müssen, ob anrechenbar) werden dann von Deinem DURCHSCHNITTLICHEN Nettoeinkommen abgezogen.

Dann den Rest mit dem Exeneinkommen addieren und davon bekommst Du (bei den meisten OLG’s) 4/7 und Deine Exe 3/7. Wenn das eigene Einkommen der Exe die 3/7 nicht erreicht musst Du aufstocken - Dir müssen aber auf jeden Fall gegenüber der Exe 1.050 Euro bleiben.

Gruß

Hallo,

am besten die ganzen situation mit einer beratungsstelle besprechen und berechnen lassen, alles andere bringt nix.
LG

Hallo,

es wird das netto Einkommen gerechnet minus Miete; Versicherungen; Belastungen aus Schulden. Daraus wird dann gemäß der Düsseldorfertabelle der Unterhalt für das Kind berechnet wenn dann noch etwas über dem Selbstbehalt von 1150€ übrig ist kann davon evtl. der Unterhalt für die Exfrau berechnet werden, was aber aus meiner Sicht sehr unwahrscheinlich ist.
Um das genau zu berechnet musst Du einen Anwalt befragen.

Gruß