Unterhalt an die Ex bei einem gemeinsamen Kind?

Hallo Forum-Mitglieder und Experten,

vor kurzem habe ich mich von meiner Lebensgefährtin getrennt. Wir haben eine gemeinsames Kind. Unterhalt für unser Kind werde ich natürlich leisten.
Wir waren/sind nicht verheiratet, hatten aber eine eheähnliche Gemeinschaft und Haushalt.
Nun habe ich gehört, dass ich auch für meine Ex-Partnerin Unterhalt zahlen muss bzw. sie die Möglichkeit hat, dies zu fordern.
Hat jemand von Euch Infos oder nähere rechtliche Informationen darüber, was alles auf mich zukommen kann?

Danke Allen im Voraus

uzoo

Hi,
gem. § 1615 L BGB könntest du verpflichtet sein, für 1 Jahr nach der Geburt noch Unterhalt zu zahlen, wenn die Mutter nicht oder nur beschränkt erwerbstätig ist, weil das Kind anderenfalls nicht versorgt werden könnte.

Gruß
Nelly

1 oder bis zu 3 Jahren Unterhalt?
Hallo Forum-Mitglieder und Experten,

habe gehört, die Ex bis zu 3 Jahren Unterhalt verlangen kann.

Danke Nochmals

Bis 3. Jahre !

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