Hallo Forum-Mitglieder und Experten,
vor kurzem habe ich mich von meiner Lebensgefährtin getrennt. Wir haben eine gemeinsames Kind. Unterhalt für unser Kind werde ich natürlich leisten.
Wir waren/sind nicht verheiratet, hatten aber eine eheähnliche Gemeinschaft und Haushalt.
Nun habe ich gehört, dass ich auch für meine Ex-Partnerin Unterhalt zahlen muss bzw. sie die Möglichkeit hat, dies zu fordern.
Hat jemand von Euch Infos oder nähere rechtliche Informationen darüber, was alles auf mich zukommen kann?
Danke Allen im Voraus
uzoo