Unterhalt an Eltern

Hi!
Wenn die Eltern im Pflegeheim leben sind die Kinder unterhaltsverpflichtet. (aber erst ab 100 000 € Jahreseinkommen !?).
Wo liegt die Grenze des „Schonvermögens“ (der unterhaltspflichtigen Kinder) und wird deren Wohnbesitz (Haus und Grundstück) angerechnet und/oder dessen Verkauf gefordert?
Gruß
Holger

Auch hi(gh) :smiley:

Ich hätte auch gedacht, dass Kinder nicht ihr letztes Hab und Gut verkaufen müssten um die Eltern zu finanzieren. Und ich hatte Recht: http://www.123recht.net/article.asp?a=3658&f=&p=1 & http://www.google.de/search?hl=de&q=eltern+pflegehei…

Bleibt nur die Frage, ob das ‚Existenzminimum‘ dasselbe wie das der Sozialhilfe ist…

HTH
mfg M.L.

Hallo Holger,

eine Frage in eine ähnliche Richzung habe ich vor kurzem auch gestellt. Das Thema scheint etwas komplizierter und im Fluß zu sein.
http://www.sozialhilferatgeber.de/

Gruß
Carlos

Hi!
Wenn die Eltern im Pflegeheim leben sind die Kinder
unterhaltsverpflichtet. (aber erst ab 100 000 €
Jahreseinkommen !?).

Hi,
du wirfst da 2 Sachen durcheinander. Wenn die Eltern so wenig Einkommen haben, dass sie Grundsicherungs-berechtigt sind, dann müssen die Kinder nur zahlen, wenn sie mehr als 100.000 EUR Jahreseinkommen haben. Wenn das Einkommen der Eltern aber zwar für den normalen Lebensunterhalt reichen würde, aber nicht für ein Pflegeheim, was ja sehr viel teurer ist, dann werden die KInder auch bei weniger Einkommen zum Unterhalt herangezogen. Wieviel sie da zahlen müssen, ist allerdings sehr individuell, da kann man keine allgemeinen Aussagen machen.

Gruß
Nelly