Liebe Experten
meine Frau hat am 25.2.2013 eine Protokollabschrift mit der Forderung von Unterhalt für den, nach eigenem Wunsch, seit 07/2012 beim Vater in Österreich lebenden leiblichen 20 jährigen Sohn bekommen. Er besucht dort das Abendgymnasium in Graz für berufstätige Erwachsene und verdient selber angeblich nur 300,-€ als geringfügig Beschäftigter.
Meine Frau ist arbeitlose Stewardess (ohne Ausbildung) die gerade ihre Ausbildung als psychologische Beraterin und Psychologe (HPG) als Fernlehrgang absolviert (Abschluss ca 07/2014). Gleichzeitig ist sie als Freiberuflerin (Erziehungsberaterin und Suchtberaterin Abschluss Mitte 2012) in verschiedenen Institutionen (Schulsozialarbeit usw.) nebenbei tätig. Sie kommt dabei auf ein z.Zt. zu versteuerndes Einkommen von ca. 300,-€ pro Monat. In unserem Haushalt leben noch zwei weitere Kinder (15, 17) vom selben Vater aus Österreich der regelmäßig für die zwei den Mindestunterhalt bezahlt.
Ich selber unterstütze meine Frau und die zwei Kinder mit meinem Einkommen.
In den Antrag auf Unterhalt geht man von einem (fiktiven) Nettoeinkommen der Kindesmutter in Höhe von 1400,-€ aus.
In der „Aufforderung zur Äußerung zu einem Antrag“ welches dem Schreiben beilag, wird meine Frau aufgefordert binnen 3 Wochen einen Zustellungsbevollmächtigen in Österreich zu benennen ansonsten würden die Rechtsfolgen (§98 Zivilprozessordnung und §10 Zustellgesetz) eintreten.
- Sind wir nun verpflichtet einen Rechtsanwalt in Österreich zu bestellen?
- Ich würde gerne zunächst selber versuchen unsere Einkommensverhältnisse und Meinungen zu vertreten. Ist das ratsam?
- Hat jemand konkrete Ideen wie man dem Entgegentreten kann?
Gruß und vielen Dank
anleso0911