Unterhalt an erwachsenes Kind in Oesterreich

Liebe Experten

meine Frau hat am 25.2.2013 eine Protokollabschrift mit der Forderung von Unterhalt für den, nach eigenem Wunsch, seit 07/2012 beim Vater in Österreich lebenden leiblichen 20 jährigen Sohn bekommen. Er besucht dort das Abendgymnasium in Graz für berufstätige Erwachsene und verdient selber angeblich nur 300,-€ als geringfügig Beschäftigter.

Meine Frau ist arbeitlose Stewardess (ohne Ausbildung) die gerade ihre Ausbildung als psychologische Beraterin und Psychologe (HPG) als Fernlehrgang absolviert (Abschluss ca 07/2014). Gleichzeitig ist sie als Freiberuflerin (Erziehungsberaterin und Suchtberaterin Abschluss Mitte 2012) in verschiedenen Institutionen (Schulsozialarbeit usw.) nebenbei tätig. Sie kommt dabei auf ein z.Zt. zu versteuerndes Einkommen von ca. 300,-€ pro Monat. In unserem Haushalt leben noch zwei weitere Kinder (15, 17) vom selben Vater aus Österreich der regelmäßig für die zwei den Mindestunterhalt bezahlt.

Ich selber unterstütze meine Frau und die zwei Kinder mit meinem Einkommen.

In den Antrag auf Unterhalt geht man von einem (fiktiven) Nettoeinkommen der Kindesmutter in Höhe von 1400,-€ aus.

In der „Aufforderung zur Äußerung zu einem Antrag“ welches dem Schreiben beilag, wird meine Frau aufgefordert binnen 3 Wochen einen Zustellungsbevollmächtigen in Österreich zu benennen ansonsten würden die Rechtsfolgen (§98 Zivilprozessordnung und §10 Zustellgesetz) eintreten.

  1. Sind wir nun verpflichtet einen Rechtsanwalt in Österreich zu bestellen?
  2. Ich würde gerne zunächst selber versuchen unsere Einkommensverhältnisse und Meinungen zu vertreten. Ist das ratsam?
  3. Hat jemand konkrete Ideen wie man dem Entgegentreten kann?

Gruß und vielen Dank
anleso0911

Hallo,
ich persönlich rate ihnen einen Anealt für Familienrecht aufzusuchen, da ihre Angelegenheit nur von einem fachlich kompetenten Anwalt geregelt werden kann. Alles Gute
U.M.

Vielen Dank für die Antwort,

die Frage ist wer oder was ist mit Zustellungsbevollmächtigten gemeint? Muss ich einen Rechtsanwalt in Österreich nehmen oder kann der auch aus Deutschland kommen?

Vielen Dank

Ich bin Diplom-Psychologin, Sie benötigen jedoch Rat von einem Juristen.
Gruss Petra

Hallo,

ich kann jetzt nichts über die unterhaltsrechtliche Situation in Österreich sagen. Die Mutter darf aber in Österreich nicht schlechter gestellt werden, als wenn der Sohn in Deutschland leben würde.

Wichtig wäre hier zu klären (vorab erst mal über Google), ob die Abendschule für berufstätige Erwachsene einer - in Deutschland üblichen - allgemeinbildenden Schule gleichgestellt ist. Das ist wichtig, da das den Status klärt ob er ein privilegiertes volljähriges Kind ist oder nicht.

Das bezweifle ich, da Abendschule nun mal nicht eine „normale“ Schule ist. Die Abendschule ermöglicht ja, dass er eine Berufstätigkeit aufnehmen kann.
Das tut er nicht. Hier im Internet (50 % bis 80 % Stunden) Stellen in seiner Region heraussuchen, die Sohnemann ausüben kann und ihn auffordern, sich dort zu bewerben.

Die Mutter muss - nach deutschem Recht - Auskunft über ihr Einkommen und berufliche Situatrion (mit Belegen) geben. Das würde ich auf jeden Fall machen. Gleichzeitig den Sohn auffordern, NACHWEISE über seine Tätigkeit und Bewerbungen, sowie die des Vaters vorzulegen.

Auskunft geben ja, aber jede Meinung vermeiden. Falsch gegebene Meinungen, die über eine sachliche und belegte Auskunft hinausgehen, können leicht ins Auge gehen und dann hat später ein Anwalt Schwierigkeiten das wieder gerade zu biegen.

In Deutschland herrscht bei einem Unterhaltsverfahren Rechtsanwaltpflicht. Klären, wie das in Österreich ist. Vermutlich auch Anwaltspflichtig, den Äußerungen (Zustellgesetz usw.) entnommen.

Der Vater in Österreich ist nach deutschem Recht ab Volljährigkeit AUCH Auskunftspflichtig.

Die minderjährigen Kinder gehen vermutlich - wenn der Sohn nicht als privilegiertes Kind gilt - vor. Auch bei 1400 Euro Einkommen würde dann für den volljährigen Sohn nichts übrig bleiben. Allerdings kann ihr Selbstbehalt gekürzt werden, da sie in einer Partnerschaft lebt, der es finanziell möglich ist, die Frau zu unterstützen. Aber auch hier wird meist bei einem privilegiertem Volljährigen fiktives Einkommen und Selbstbehaltskürzung vorgenommen.

Wenn ein Anwalt genommen wird, würde ich jemanden nehmen, der das Recht in beiden Ländern kennt. Meist findet man die im Grenzgebiet.

Gruß

Evtl. findet man nähere Informationen unter EG-Unterhaltsverordnung bzw. das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG)

Hallo,

diesbezüglich empfehle ich, einen deutschen Anwalt zu konsultieren.

Alles Gute!

Micha

Vielen Dank für die informativen Worte.

Was ich aber nun immer noch nicht verstehe ist die Sache mit „…aufgefordert binnen 3 Wochen einen Zustellungsbevollmächtigen in Österreich zu benennen…“ ???
Wie finde ich so jemanden???

Gruß

Das zu versteuerende Einkommen ist nicht das unerhaltsrelevante Einkommen. Würde einen Anwalt hier nehmen (Sohn ist auch deutscher Staatsbürger-oder), das unterhaltsrelevante Einkommen dokumentieren und mitteilen, außerdem kommt der Sohn mit Kindergeld auf 484,€, die Barleistung zu seinem Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle d.h. falls die Mutter zum Barunterhalt fähig ist werden die 300,00 und Kindergeld abgezogen.

Hallo,
der Begriff Zustellbevollmächtigter gibt es bei uns nicht. Hier ist es ein Bevollmächtigter, der bevollmächtigt ist, die Post in Empfang zu nehmen. Also ein Postbevollmächtigter, man könnte auch sagen Generalbevollmächtigter. Trotzdem nochmal erkundigen! Rat: Diese Angelegenheit niemals ohne Anwalt klären, auch keine Angaben über finanzielle Angelegenheiten ohne Anwalt machen. Mit einem Anwalt kann man die Kosten vorher vereinbaren und man sollte zumindest einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Die Anwaltskammer gibt diese bekannt. Gehen sie zuerst zu einem Anwalt in ihrem Umfeld. Alles Gute

Hallo,

mit dem österreichischem Recht kenne ich mich nicht aus. In Deutschland herrscht für Unterhaltsstreitigkeiten Anwaltszwang, aber nur vor Gericht. Außergerichtlich kann man sich selbstverständlich selber vertreten.

L G D e n n i s .

Hallo,

da der Gerichtsstand für diese Sache wohl in Österreich sein wird, muss Anwalt in Österreich zugelassen sein.

Ich halte es für keine gute

Hallo,

da der Gerichtsstand für diese Sache wohl in Österreich sein wird, muss Anwalt in Österreich zugelassen sein.

Ich halte es für keine gute Idee, auf eigene Faust den Kampf mit der Justiz aufzunehmen. Das ergibt sich schon daraus, dass für die Forderungen ein fiktives Einkommen als Grundlage dient.Wendet euch an einen Anwalt eures Vertrauens.

… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

bekommt ihre Frau denn noch Kindergeld für den Sohn in Österreich von deutschen Behörden ?

Hallo loriotpolitik
Nein bekommt sie nicht. Spielt das eine Rolle?

Gruß

bekommt ihre Frau denn noch Kindergeld für den Sohn in
Österreich von deutschen Behörden ?

Hallo clcmaria
Vieln dank für den Hinweis
Gruß

ja, hätte es da sie dann den unterhalt an das kind weiterzuleiten hat.zahlt denn der vater unterhalt,denn wenn der sohn in ausbildung ist, muß er ja unterhalt zahlen, auch dieser gehört dann dem sohn.

Hallo,
vielen Dank für ihre umfangreiche Antwort.

Gruß

sorry, weiss nichts dazu zu sagen.

…ich würde es so machen - habe aber nicht wirklich Ahnnug:

  1. Sind wir nun verpflichtet einen Rechtsanwalt in Österreich zu bestellen?
    sicher nicht

  2. Ich würde gerne zunächst selber versuchen unsere Einkommensverhältnisse und Meinungen zu vertreten. Ist das ratsam?
    ich würde Kopie Einkommensnachweis per Einschreiben/Rückschein an die betr. absendende Stelle senden, durch den Selbstbehalt sollte es nicht dazu kommen, dass gezahlt werden muss.

Zustellungsbevollmächtiger - mal nach dessen Rolle googlen

vg