Unterhalt an Ex- Freundin nimmt mir die Existenz!

Hallo,

Ich habe ein großes Problem. Ich war mit der Mutter meiner Tochter 1 Jahr zusammen aber NICHT verheiratet. Nun verlangt sie Unterhalt für sich ( Tochter 2,5j) obwohl diese auch demnächst in die KITa geht. Das ganze laut Landrantsamt zudem rückwirkend.
Ich habe nun monatlich nur noch 210€ zum Leben laut dem schreiben, davon muss ich einkaufen, leben und das Benzingeld zu meiner Tochter zahlen, die nicht um die Ecke wohnt. Wie soll ich das machen???
Was wenn mein ex Freundin nicht arbeiten will( sie findet immer gesundheitliche Gründe oder anderes)?

Ich habe vor zu heiraten…bleibt der Unterhalt an sie weiter bestehen??
An meinen kleinen Engel werde ich immer Zahlen, dass ist nicht das Thema.
Nur von 210€ kann ich meine Tochter nicht mehr sehen und erst recht mir keine Ehe leisten. Dafür gehe ich 45std die Woche arbeiten !!!

Vllt weiß jemand Rat. … Das Geld für den Anwalt wird auch immer knapper, da es bereits seit fast einem Jahr wegen jedem Kleinkram einen Rechtsstreit gibt auf den ich reagieren muss. … Bin völlig verzweifelt

Hallo,
das kanns ja wohl nicht geben. Es MUSS Ihnen ein Selbstbehalt von 950,- € im Monat bleiben. Sicherlich ist davon die Miete zu berücksichtigen usw. dass wird dann schon eng. Aber sobald Ihre tochter in die Kita geht, muss sich die Mutter um eine Teilzeitstelle bemühen, dann fällt auch der Unterhalt an die Mutter weg.
Sicher mahlen die Mühlen des Gesetzes sehr langsam und Anwälte kosten viel Geld.
Sobald Ihre Expartnerin wieder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, fällt ebenfalls der Unterhalt weg. Bitte prüfen ob dem so ist.
Alles Gute

Hallo,
ihr seid doch nicht verheiratet…gut für dich,schlecht dür die Freundin…
für das kind mußt du weiterhin zahlen, ist gaz klar, aber für die freundin, nicht.Soweit ich informiert bin, nur 3 Jahre, sobald die keine in die Kita gehen kann, was ja jetzt passieren wird.Ob die Dame dann arbeitet oder nicht, ist nicht dein Bier,ihr seid ja nicht verheiratet

viel glück

lisa

Hallo,
Aber so habe ich keine Möglichkeit mehr meine Tochter zu sehen, da es finanziell nicht mehr möglich ist ( Sprit ca 200€ p. Monat um zu ihr zu kommen jedes zweite WE) Hinzu kommt ja noch das Kitageld was geteilt wird. Wie machen das andere??? Meine ex- Freundin hat keinen neuen Partner.

Und ich kann unter diesem finanziellen Druck nicht heiraten :frowning:
Ja sie muss sich bemühen, wie schon geschrieben ist sie recht clever im Ausreden finden bzw kommt mit soviel durch. Es geht ihr seit der Geburt meiner Süßen immer nur ums Geld…das tut so weh… Für meine Kleine werde ich immer Unterhalt Zahlen keine Frage. Aber alleine, wenn sich das ganze noch ein paar Monate zieht und ich Rückwirkend Zahlen muss wie das Landratsamt das will muss ich mich Verschulden… Es ist für mich unbegreiflich :frowning:

Hallo

ich gehe mal davon aus dass du die Vaterschaft von Beginn an anerkannt hast.

BU kann nur ab dem Tag der Geltungmachung rückwirkend gefordert werden. Lass dich da nicht von Ämtern verrückt machen. Die sind in de Regel KM orientiert und haben oft selber wenig Ahnung. Wichtig zu wissen: Was immer die ausrechnen hat rechtlich keine Bindung, das kann nur das Familiengericht.

BU wird erstmal nur für drei Jahre ab Geburt des Kindes fällig. Ab dem 3 Lebensjahr ist dann die KM gefordert warum sie noch weiterhin bedürftig ist. In der Regel wird sie nicht nur nachweisen müssen warum sie nicht arbeiten gehen kann, sondern sie muss auch beweisen warum sie z.B. keine Betreuungsmöglichkeit für euer Kind hat usw. Mit anderen Worten, sie muss beweisen nicht du. Viele Urteile zeigen, dass sich der BU spürbar verringert, da man im Gegenzug auch keine Vollzeitbeschäftigung erwarten kann. Das kommt dann erst später.

Mein Tip auch an dies Stelle, mache dich selber schlau. Kindesunterhalt und eventuell auch BU wird dich noch sehr lange im Leben begleiten. Meine Erfahrung zeigt, je mehr du weisst umso besser.

Zahlen:

BU kommt immer nach dem KU. Das bedeutet von deinem bereinigten Nettoeinkommen wird der KU abgezogen. Was dann noch bleibt, steht für den BU zur Verfügung.

Du hast aber beim BU einen Selbstbehalt von 1050€. Soviel muss dir auf jeden Fal bleiben. Davon musst du dann alle Lebenshaltungskosten bestreiten. Das ist hart bedeutet aber auch dich sich über die Anpassung im klaren zu sein. Allerdings ist sie ja schon 2,5, also halb so wild.

Die Heirat ändert erstmal nichts an deinen Verpflichtungen, es sei denn ihr habt auch ein Kind.

Dann kommen erstmal beide Kinder und sollte dann noch etwas übrig bleiben müssen sich beide Frauen den Rest teilen.

Solltest du genauere Daten haben, kann man präziser rechnen.

Gruss

Hallo,

Du hast einen Selbstbehalt von rund 1000€, was drüber ist, kann an das Kind und ggf. die Mutter gehen.
Wobei du für die Mutter nicht zuständig bist.
Unterhalt für die Kindesmutter wäre nur dann fällig, wenn ihr verheiratet gewesen wärd, bzw. in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hättet.
Der Unterhalt richtet sich zudem noch an die Dauer der Gemeinschaft.
Wenn du beweisen kannst, dass sie faul ist und die Atteste nur fakes sind, damit sie nicht arbeiten braucht, kannst du dagegen angehen.
Übrigens als Leitfaden: Kindesunterhalt geht gegenüber ALLEN anderen Verpflichtungen vor!
Asylanten in der BRD haben momentan 220€, dies soll an HArtz 4 angeglichen werden, denn HArtz 4 Menschen bekommen rund 350€- und du sollst mit 210€ klarkommen???
Das Amt kann ggf. verlangen, dass du dir fürs we zusätzlich einen 400€ Job suchst, wenn du trotz aller Umstände für deine Ex zahlen musst.
Zum Thema Rechtsanwalt empfiehlt es sich einen PKH Antrag ( Prozeßkostenbeihilfe ) zu stellen, ein guter Anwalt weißt dich normalerweise darauf hin.
Als Arbeitssuchender stehen dir übrigens 770€ zu, als Selbstbehalt, was darunter ist kann nicht gepfändet werden, nicht einmal Unterhalt, oder sonstige Schulden.
Wenn du heiraten möchtest, wünsche ich dir alles Gute, hat aber mit diesem Fall solang nichts zu tun, bis deine Frau ein Kind bekommt.
Liebe Grüße
P.S.: Die Aussagen beruhen auf persönliche Erfahrungen und stellen keinen Rechtsanspruch dar.

die Öffentlichkeit habe ich ausgeschaltet. Teilen Sie mir erst mal Ihren genauen Nettolohn mit. Haben Sie eine Urkunde beim Jugendamt unterschrieben?
Was den kleinen Engel betrifft, dass werde ich ausrechnen, dass Geld bekommt ja nun mal die Mutter.
Mein jetziger Mann hatte auch einen Sonnenschein aus erster Beziehung. War auch nicht mit der Mutter verheiratet und von einem auf den anderen Tag wollte der Sonnenschein nichts mehr mit uns zu tun haben, obwohl wir alles für sie getan haben.
Teilen Sie mir kurz den Nettolohn mit, dass was Sie ausbezahlt bekommen, auch wenn dort Sparverträge abgehen. Nur den Betrag, den Sie selber ausbezahlt bekommen.
Was ich Ihnen schon mal sagen kann ist, dass Sie bis die Tochter drei Jahre alt wird auch Unterhalt für die Mutter zahlen müssen, dieses ist aber Von Ihrem Einkommen abhängig. Wie hoch ist der Unterhalt für Ihr Kind?, dass muss ich abziehen.
Werde auch gleich mit rechnen, ob Sie den Anwalt überhaupt bezahlen müssen, oder ob da nicht die PKH greift!
Gruss

Dir muss ein Selbstbehalt von 1000€ bleiben,so ist das Gesetz

Frag die Experten für familienrecht hier. Außerdem würde ich zum Jugendamt und zur ArGe (Hartz 4) gehen und mich da beraten lassen.

Hallo Unicorn,
die Kitakosten muss Ihre Ex alleine tragen, das ist beim Kindesunterhalt mit berücksichtigt. Auch Ausflüge etc. sind im Unterhalt schon abgegolten. Sicher haben Sie moralisch das Gefühl Sie müssten Ihr Leben lang zahlen, deshalb setzen sich auch viele Väter ab oder machen auf erwerbsunfähig, was mich nicht wundert. Leider ist es eben so, dass der STaat in Sachen Unterhalt bzw. Altersarmut sehr daran interessiert ist, dass Familienangehörige dafür aufkommen, denn sonst muss der Staat in die Presche springen und das wird teuer.
Ich kenne einen Fall, da hat die Exfrau jahrelang halbtags als Reinigungskraft gearbeitet und nach der Trennung war sie plötzlich nervenkrank und konnte nicht mehr arbeiten und der Exmann musste Unterhalt für sie und die Kinder zahlen. Als die Exfrau geheiratet hatte war sie schlagartig wieder gesund und ist arbeiten gegangen, da ja mit der erneuten heirat der Unterhaltsanspruch dem exmann gegenüber entfallen ist.
Moralisch gesehen ist das nicht in Ordnung, aber sie hatte eine Bescheinigung vom Nervenarzt vorliegen und es konnte sie niemand zwingen arbeiten zu gehen.
Gütliche Einigungen sind bei Trennungen immer noch die beste Lösung.
Aber manchmal fehlt es halt an Einsicht.
Ich wünsche Ihnen trotzdem alles Gute für die Zukunft auch wenns im moment nicht so rosig für Sie aussieht.

sie darf nur ein jahr unterhalt verlangen,nach einer räumlicher trennung,egal ob verheiratet oder nicht,aber nur wenn sie bedürftig ist! oder bis eure tochter 3 jahre alt wird da sie bis dahin nicht arbeiten kann weil das kind erst mit 3 jahren in den kindergarten kann.selbstbehalt sind 1050 euro+kindesunterhalt???+Benzingeld zur arbeit+Altersvorsorge und das alles musst du vom netto-lohn abziehen und den rest 1 jahr lang an deine ex-freundin zahlen.war vor 6 wochen bei der ARGE,hab das gleiche problem und die haben mir das gesagt ung gezeigt.ganz neues gesetz.
gruss

Hi,
das Thema Hochzeit überleg dir noch einmal sehr gründlich.
Wenn ich die Seite http://www.trennungsfaq.de/index.html eher gelesen hätte…wären mir viele schlaflose Nächte erspart geblieben und ich hätte -obwohl ich meinen Kleinen über alles liebe- viiieele Dinge anders gemacht, vermutlich wäre er nichtmal entstanden. Schuld an den immer wieder auffachenden Debakeln ums Geld ist aber nicht meine Ex-Frau sondern eher ihre „guten Freundinen“, für die Männer nur Fußabtreter sind. Bei jedem Kampf hat die Frau die nur stundenweise Arbeitet die Nase vorn(sie hat ja Zeit sich was zu überlegen), bringt Mann in die Rechtfertigung und will nicht sehen, dass BEIDE dadurch verlieren wenn Mann seiner Arbeit deswegen weniger nachgeht. Habe als Freiberufler heute wieder mal einen halben Tag im Paragraphendjungel verbracht und somit weniger Einkommen-folglich weniger Unterhalt zu leisten.Diesen Verdienst hätte ich lieber meinem Sohn oder ihr gegeben-der Schuss ging wieder mal nach hinten los.Einsicht hierfür erwarte ich inzwischen aber nicht mehr. Liebe Frauen-die ihr das lest: Gebt euerem Ex Zeit und Ruhe für die Arbeit, fordert nicht übermässig-dann wird er mehr Unterhalt zahlen(und zahlen können).Wenn ihr eine Kuh melken möchtet-pflegt sie statt ihr ins Euter zu treten.Dent daran, wie die Folgen sein werden wenn er irgendwann aufgibt.

Hallo,

rückwirkend geht die Unterhaltsforderung nur, wenn ab diesem Zeitpunkt in VERZUG gesetzt wurde (bedeutet, aufgefordert wurde Auskunft zu geben und/oder zu zahlen).

Betreuungsunterhalt bekommt sie normalerweise nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes.

Gruß