Hallo zusammen,
wieviel muss ein Unterhaltspflichtiger bei einer Scheidung zahlen, wenn er netto etwa 1400,- verdient und zwei Kinder im Alter 13 und 11 Jahren hat.
Wie wird in diesem Fall das sog. Existenzminimum berücksichtigt. Vom Hörensagen liegt das bei 1000,- Euro. Heißt das, unabhängig von der Düsseldorfer Tabelle kann der Unterhaltspflichtiger in diesem Fall max. mit 400,- (1400-1000=400) Euro belastet werden?
Danke und Grüße
Hallo,
bei dem relativ geringen Einkommen, kann der Unterhaltspflichtige nicht den kompletten Satz an Kindesunterhalt bezahlen. Sein Zahlbetrag (nachdem das Kindergeld berücksichtigt ist) wäre für beide Kinder 535 Euro.
Sein Selbstbehalt ist 900 Euro. Wobei er noch Arbeitswegekosten u. Ä. von seinem Nettoeinkommen abziehen darf, bevor er den Kindesunterhalt bezahlen muss.
Somit ist davon auszugehen, dass ihm 900 Euro plus Arbeitswegekosten, plus staatlich geförderte Altersvorsorge u. ä. für sich behalten darf und der Rest vom Einkommen an die Kinder fließt.
Übrigens: nachsehen ob das Netto wirklich richtig berechnet wurde. In das Nettoeinkommen müssen nämlich auch Weihnachts- und Urlaubsgelder, Sonderzahlungen, Renten usw. und natürlich auch Steuernachzahlungen und -rückzahlungen einberechnet werden.
Gruß
Ingrid
Hallo Ingrid,
vielen Dank für deine Info.
Es stimmt also, dass der Unterhaltspflichtige in dem genannten Fall maximal mit 400,- Euro belastet werden kann?
Übrigens: Wie ist es mit dem neuen Scheidungsrecht, wonach sich die Ehepartner im Familiengericht vorm Richter im gegenseitigen Einvernehmen ohne Rechtsantwalt scheiden lassen können.
Wenn die Ehefrau also auf Unterhaltszahlungen verzichtet und der Ehemann beispielsweise akzeptiert, für die Kinder 300 / 400,- Euro montalich zu zahlen - weil er für mehr finanziell nicht in der Lage ist - kann dies vom Richter ohne lange Prozesse angenommen werden?
Danke im Voraus und Grüße
Hallo Ingrid,
vielen Dank für deine Info.
Es stimmt also, dass der Unterhaltspflichtige in dem genannten
Fall maximal mit 400,- Euro belastet werden kann?
Ja, wenn er das Durchschnittseinkommen richtig berechnet hat und wenn er sein Einkommen durch Erwerbstätigkeit bezieht. Hat er sein Einkommen nicht durch eigene Erwerbstätigkeit (z. B. Rente, Mieteinnahmen u. ä.) hat er nur einen Selbstbehalt von 770 Euro.
Übrigens: Wie ist es mit dem neuen Scheidungsrecht, wonach
sich die Ehepartner im Familiengericht vorm Richter im
gegenseitigen Einvernehmen ohne Rechtsantwalt scheiden lassen
können.
Davon habe ich noch nie was gehört.
Wenn die Ehefrau also auf Unterhaltszahlungen verzichtet und
der Ehemann beispielsweise akzeptiert, für die Kinder 300 /
400,- Euro montalich zu zahlen - weil er für mehr finanziell
nicht in der Lage ist - kann dies vom Richter ohne lange
Prozesse angenommen werden?
Sie braucht auf nichts zu verzichten, weil es eh nix mehr für sie gibt, wenn das obige Einkommen richtig ist.
Es dauert lange, weil zumindest der Rentenausgleich lange dauert. Die Rentenversicherungsanstalten sind nicht besonders schnell. Vorher gibt es keine Scheidung.
Danke im Voraus und Grüße
Bitte