Unterhalt an Kindesmutter

Kindesvater möchte Unterhalt an Kindesmutter (nicht geschieden / nicht verheiratet) in der Steuererklräung angeben. Wo gibt er das an ?

Kindesmutter möchte in Ihrer Steuererklärung angeben dass Sie Unterhalt vom Kindesvater erhalten hat. Wo kann sie das angeben ?

Kindesvater möchte Unterhalt an Kindesmutter (nicht geschieden
/ nicht verheiratet) in der Steuererklräung angeben. Wo gibt
er das an ?

anlage unterhalt. geht aber nur, wenn mutter keine Einkünfte oder nur geringe hat und vermögenslos (15.500 €) ist. barunterhalt und auch übernahme von Lebenshaltungskosten möglich

Kindesmutter möchte in Ihrer Steuererklärung angeben dass Sie
Unterhalt vom Kindesvater erhalten hat. Wo kann sie das
angeben ?

geht nicht.

gruß inder

Kindesmutter möchte in Ihrer Steuererklärung angeben dass Sie
Unterhalt vom Kindesvater erhalten hat. Wo kann sie das
angeben ?

geht nicht.

gruß Inder

DAS IST FALSCH !

Richtig: Anlage SO

Lia

Kindesmutter möchte in Ihrer Steuererklärung angeben dass Sie
Unterhalt vom Kindesvater erhalten hat. Wo kann sie das
angeben ?

geht nicht.

Sie muß es sogar, wenn der Kndesvater den gezahlten Unterhalt absetzen will.

lies mal was da oben rechts steht:

https://www.smartsteuer.de/portal/pdf/ESt2013/Anlage…

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Kindesmutter möchte in Ihrer Steuererklärung angeben dass Sie
Unterhalt vom Kindesvater erhalten hat. Wo kann sie das
angeben ?

geht nicht.

gruß Inder

DAS IST FALSCH !

Richtig: Anlage SO

ich hab mir jetzt die anlage SO eine halbe stunde lang durchgelesen, aber finde das Feld nicht.

mach mich mal schlauer…

Inder

(auch ohne gruß)

https://www.smartsteuer.de/portal/pdf/ESt2013/Anlage…

Ich kenne das Formular. Aber wenn der Unterhaltsempfänger diese Zahlungen in seiner Steuererklärung nicht angibt, bleiben diese Beträge beim Zahlenden unberücksichtigt (O-Ton mein örtliches Finanzamt).

wir reden aber hier nicht vom o-ton eines Finanzbeamten oder was davon hängen geblieben ist, sondern über das einkommensteuergesetz.

und da wird es problematisch, das realsplitting hinzubekommen bei leuten, die nicht verheiratet oder keinen eingetragenen Lebenspartner waren…

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Was ist denn nun korrekt. Anlage U oder Anlage Unterhalt (an bedürftige Person). Anlage U gilt doch eher für geschiedende Partner. Das liegt im Sachverhalt nicht vor.

Stimmt Anlage U bei Kindesmutter (nicht geschieden/ Nicht verheiratet ? )

Wenn Anlage U ausgefüllt werden muss, muss Empfänger natürlich den Erhalt als Ennahmen eingeben. Im Sachverhalt liegt aber Anlage U nicht vor !

Sondern:
Greifen Sie Angehörigen finanziell unter die Arme, können Sie Ihre Leistungen für den gewöhnlichen Unterhalt und die Berufsausbildung ab 2010 bis zu € 8.004,00 im Jahr bzw. € 667 im Monat steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen (§ 33 a Abs. 1 EStG)

und jetzt ist die Frage ob Empfänger der Zahlungen dies angeben muss ?