Person A (Vater) hat ein Kind mit Person B(Mutter).
Person A und B sind aber nicht verheiratet und leben auch nicht zusammen, das einzige, was die beiden verbindet, ist das Kind.
Person A bezahlt regelmäßig Unterhalt für das Kind.
Person B wird arbeitslos.
Ist es rechtlich, dass Person A nun auch für Pereson B Unterhalt bezahlen muss?
Wenn Person A bei der Grundsicherung für Arbeitslose angibt, dass sie nicht einsieht für Person B zu bezahlen, ist es dann möglich, dass Person A sofort eine SEHR hohes Bußgeld bezahlen muss?
Soviel ich weiß, muß man der Mutter nur bis zum 3. Lebensjahr
des Kindes unterhalt zahlen, wenn man nicht verheiratet ist.
Jaa Robert,
das weißt Du richtig. Ausnahme wäre, wenn das Kind behindert wäre oder es keine geeignete Kinderbetreuung oder etwas ähnliches, gäbe. Dann müsste der Vater weiterhin Unterhalt zahlen. Die „Arbeitsverhinderung“ muss also durch das Kind hervorgerufen werden.
Ja, es gab zum Jahresanfang eine Änderung. Mütter die verheiratet gewesen waren, bekommen jetzt auch nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes - sie erhielten vorher länger Unterhalt.
Gruß
Ingrid
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