Hallo,
Eltern sind ja in der Regel unterhaltspflichtig, solange sich das Kind noch in seinem ersten Ausbildungsgang befindet. Wenn das Kind nun aber während des Studiums heiratet und der Ehepartner Geld verdient, sind die Eltern dann weiterhin unterhaltspflichtig und wenn ja, in welcher Höhe? Oder gibt es eine Mindestgrenze, die einem Ehepaar zur Verfügung stehen sollte (wenn der studierende Ehepartner keine anderen Zuwendungen in Form von Bafög o.ä.) bekommt?
Danke schon mal und liebe Grüße
Sharina