Unterhalt an Tochter die Hartz 4 bezieht

Schönen guten Abend,

meine frage heißt wie folgt, ich habe eine freundin deren Schwester ist 25 Jahre alt und wohnt nicht mehr zu hause, die schwester bezieht Hartz 4. Die Mutter meiner freundin verdient ca. 375 euro im monat und die wohnen kriegt sie von der stadt bezahlt! Ich habe die Mutter schon öffters drauf angesprochen warum sie nicht mehr arbeiten geht, sie antwortet wie folgt, da meine Tochter Hartz 4 bezieht und nicht mehr zu Hause wohnt wird jeder euro den ich über 375 verdiene an die tochter ausgezahlt?! Stimmt das oder ist sie zu faul zum arbeiten?

vielen dank im voraus!

Es stimmt, es stimmt aber beides. Wenn sie mehr arbeitet, muss sie die Tochter wohl unterstützen. Wenn sie nicht mehr arbeitet, läßt sie den Staat und die Steuerzahler bluten. In jedem Fall ist sie ein Egoist und Parasit, der kein Problem damit hat, andre arbeiten zu sehen.

Hallo,
das ist absoluter Schwachsinn.
Die Tochter bestreitet ihren eigenen Haushalt. Außer sie zahlt noch Unterhalt an die Tochter wenn die noch in der Ausbildung ist. Aber dann bekommt die Tochter den Unterhalt und eventuell noch Kindergeld und kein Hartz IV, bzw. das wird mit Hartz IV verrechnet. Bekommt sie dieses aber nicht mehr und ganz normales Hartz IV kann die Mutter verdienen was sie will, außer sie verdient über 10.000,00 €, dann zählt es anders.
Gruß, Manfred

Hallo Eduard,

die Antwort soll also wirklich ehrlich sein?
So wie Sie die Frage gestellt haben, muss ich Ihnen die also so beantworten.
Ja, sie ist zu faul.
Jeder hat einen Freibrtag bei Kindesunterhalt von 950 Euro.
Wobei ich nicht weiss, ob die Mutter überhaupt noch Kindesunterhalt zahlen müsste.
Mit 25 Jahren ist man durchaus auch in einem Alter, wo man selber für sich sorgen kann. aber da ich nicht weiss warum die Tochter Harz 4 bezieht kann ich mir da kein Urteil drüber erlauben.
Ich habe Ihnen mal einen Link kopiert, der erklärt, wenn Kinder für die Eltern Unterhaltspflichtig werden. So würde ich das in Ihrem Falle auch sehen, denn die 25 jährige bekommt Harz4 und nicht Kindesunterhalt. Lesen Sie sich das selber in Ruhe durch, dann können Sie sich die Antwort selber geben. Schönen Abend noch.
Gruss
Agnes
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/31/0,1872,3968703,00…

Guten Abend!
Was Sie hier schreiben ist mir vollkommen neu und unbekannt. Es existiert weder eine Bedarfsgemeischaft noch etwas Ähnliches. Also diese Aussage dürfte definitiv falsch sein.
Tschüß

Schönen guten Abend,

meine frage heißt wie folgt, ich habe eine freundin deren
Schwester ist 25 Jahre alt und wohnt nicht mehr zu hause, die

hat diese eine Ausbildung gemacht???

schwester bezieht Hartz 4. Die Mutter meiner freundin verdient
ca. 375 euro im monat und die wohnen kriegt sie von der stadt
bezahlt! Ich habe die Mutter schon öffters drauf angesprochen
warum sie nicht mehr arbeiten geht, sie antwortet wie folgt,
da meine Tochter Hartz 4 bezieht und nicht mehr zu Hause wohnt
wird jeder euro den ich über 375 verdiene an die tochter
ausgezahlt?! Stimmt das oder ist sie zu faul zum arbeiten?

vielen dank im voraus!

lisa

Hallo Eduard77,
Jeder Euro den die Mutter verdient wird ihr von der Sozialleistung, also von Hartz IV abgezogen. Die Tochter kriegt also nichts. Sie hat ja auch keinerlei Unterhaltsansprüche gegen die Mutter.
Alles gute

Hallo,

der Selbstbehalt von Eltern von volljährigen Kindern ist 1.150 Euro (incl. angemessener Miete). Nur was darüber ist, kann für Unterhalt verwendet werden.

Gruß

Nicht mein Thema, sorry

Wenn die Tochter eine eigene Wohnung hat und über 25J. ist wird bei der Mutter bestimmt nichts mehr angerechnet.
Das ist nur eine Dumme Ausrede die ist zu Faul zum Arbeiten das ist alles.

wenn deine freundin eine ausbildung hat kann die mutter soviel verdienen wie sie will

also erst mal Hallo Eduard.
Unterstelle der Mutter nicht, sie sei zu faul zum Arbeiten. Eher wird es so sein, dass sie schon ein gewisses Alter hat und dadurch keine andere Arbeit findet, als jene, wo sie diesen Geringbetrag verdient.
Die Tochter hat einen eigenen Hausstand - die Mutter muss sie nicht unterhalten.
Also das stimmt so nicht.
Wie wäre es denn, wenn du der Mutter bei der Suche nach einem richtigen Job unterstützend zur Seite stehst?
Mit dem geringen Einkommen - (rechne rechne) hat die Mutter doch selber Hartz4 - sprich den Festbetrag und alle anderen Kosten wie Miete und NK werden durch die AfA übernommen.
Etwas undurchsichtige Verhältnisse.
zaubermaus

Ich tippe auf das zweitere. Wenn die Schwester deiner Freundin 25 ist, bildet sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Und wenn die Schwester zudem nicht mehr mit der Mutter zusammen wohnt, dann hat die Mutter nichts mehr mit der Schwester zu schaffen, denn es wird kein EK etc. angerechnet. Das würde nur innerhalb der Bedarfsgemeinschaft geschehen.

Grüße
Alex

Hallo,

nein das kann nicht sein, da ja die Tochter nicht mehr zu Hause Wohnt, muss sie da nicht mehr aufkommen da sie ja schon 25 Jahre ist, ist sie für sich selber verantwortlich und auch arbeitsfäig und vermittelbar.
Die Mutter kann dann deswegen arbeiten gehen und ist daher verpflichtet für sich selber den Lebensunterhalt auf zu bringen.

LG E. Aigner