Hallo!
Wenn der Vater ins Pflegeheim muss (Pflegestufe 3) und die kleine Rente + Pflegeversicherung nicht langen werden die Kinder zur Kasse gebeten, klar. Nur zu der Höhe der drohenden Zahlung habe ich nichts gefunden. Die Tochter verdient etwa 1300 mtl. und deren Ehemann 2800 mtl. Netto. Die beiden hätten (in diesem Beispiel) 2 kleine Kinder, ein Haus mit vielen Schulden und einer hohen Kreditrate. Was wird alles vom anrechenbaren Einkommen abgezogen? Hauskredit? Versicherungen (u.a.) priv. Krankenvericherung? Riester-Rente? Ich habe dazu wirklich nichts gefunden.
Vielen Dank für eure Mühe.
Schmitti
Hallo Schmittchen,
hier steht einiges: http://www.wdr.de/tv/servicezeit/familie/sendungsbei…
Unter dem Stichwort „Elternunterhalt“ ist auch sonst einiges zu finden.
MfG
Danke! So etwas habe ich gesucht. Nur wieviel man für die 2 Kinder abziehen kann sehe ich nirgends…
Viele Grüße
Schmitti
Das berechnet sich nach den „Sozialhilferichtlinien“, jetzt SGB X, dafür hat der Bezirk/ Landratsamt/Zuständige Gemeinde extra Vordrucke, in die einzutragen ist was wer verdient bzw was abgezogen werden kann. Allerdings gibt es auch ein Bruttogehalt, das grundsätzlich frei ist, weiß ich alelrdings auswendig nicht.
Vergeßt nicht die Grundsicherungsrente zu beantragen !
Tom