Unterhalt an verheirateten 24jährigen Sohn für Studium, nach Kündigung seines Arbeitsverhältnisses?

Hallo, mein Sohn lebt seit er 18 ist in eigenem Haushalt. Er hat ein Studium abgebrochen, danach einige Jahre gearbeitet. Jetzt wil er mit 24 etwas anderes studieren und ich soll Unterhalt zahlen. Weiterhin ist er seit 2 Jahren verheiratet. Ist es rechtens, wenn er seine Erwerbstätigkeit aufgibt und mich zu Unterhalt verpflichtet? Ich habe noch zwei unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt. Mir geht es besonders um die gesetzliche Situation, auch wenn ich eventuell nicht verpflichtet werden kann, da vielleicht mein Einkommen nicht hoch genug ist. Ich finde es schon ärgerlich, wenn der Sohnemann jahrelang keinen Kontakt will, aber jetzt mit Forderungen per gelben Brief kommt. Ich danke euch für Antworten

Hallo Kaeuzchen68,

aus dem Bauch heraus - ich kein deutscher Jurist - würde ich doch einen Juristen mit dem Thema befassen, denn es geht ja um Geld.
Dabei kannst du sicher auch die Rechtsfrage um deinen zweiten Sohn klären lassen (siehe dein 2. Posting heute).
So bist du auf der sicheren Seite und hast entsprechende handfeste Argumente, die dann nicht ausgehebelt werden können.

Alles Gute!

dafy

Danke Dafy, es geht nur um das Kopfkino, bis man da Antwort erhält, smile. Aber vielen Dank ersteinmal, ich werde berichten, wenn ich was weiß.

Von wem?

vom Studentenwerk, Anstalt des öffentlichen rechts- Amt für Ausbildungsförderung mit Zustellurkunde

Sorry, da kann was nicht stimmen. Das Studentenwerk ist kein Amt. Ein Brief von zwei verschiedenen Organisationen gleichzeitig?

Btw., der Inhalt ist geheim? Rechtsbehelfsbelehrung gibt es keine? Bezugnahme auf Gesetze auch nicht? Keinerlei Begründung für die Forderung? Keine Anspruchsgrundlage? Keinen vorherigen Schriftverkehr?

Hallo Kaeuzchen68,

zunächst eine Korrektur zu einsamer_rufer. Das Amt für Ausbildungsförderung ist sehr wohl ein Amt und für BaföG zuständig. Es ist das Organ der AöR Studentenwerk.
Und es ist auch das Amt das dich anschreibt, nicht dein Sohn. Er kann sich nicht aussuchen, ob er deinen Unterhalt haben will oder nicht. Das prüft das Amt für ihn und klagt es im Zweifel ein.

Ist es rechtens, wenn er seine Erwerbstätigkeit aufgibt und mich zu Unterhalt verpflichtet?

Ja, das ist sein gutes Recht.
Allerdings bezweifle ich, dass überhaupt ein Anspruch besteht.

  1. Hat er 3 Jahre gearbeitet (ohne Ausbildungszeit) bekommt er (normalerweise) elternunabhängiges BaföG.
  2. Ist es ein Zweitstudium, sind die Eltern (normalerweise) ohnehin nicht mehr unterhaltspflichtig.
  3. Werden bei der Ermittlung deines Einkommens die Kinder in deinem Haushalt mit berücksichtigt und das Einkommen des Vaters (soweit vorhanden) ebenfalls.

Was genau ist denn das für ein Brief? In aller Regel kommt erst einmal ein Schreiben mit der Aufforderung zur Angabe des Einkommens etc… Das ist die Prüfung, ob überhaupt ein Anspruch besteht.

Grüße
Der Völler

was soll das bedeuten ?
Bis Du etwa ein ausländischer Jurist ?

Hallo duck,
stell dir vor, ich bin kein Jurist, schon gar kein Deutscher.
Selbst wenn ich deutscher Jurist wäre, würde ich keine (rechtsgültige) Auskunft in dem Bereich geben (können).
Stell dir vor, jemand nimmt an, dass diese Auskunft 100%wasserdicht ist und geht dann damit vor Gericht. Keine Ahnung, wie das in Deustchland gehandhabt wird, bei uns nimmt man einen entsprechenden Juristen als Hilfe.

Gruß

dafy

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