Unterhalt an volljährige Kinder

Hallo www.ler,
meinem Sohn ist es nun passiert, dass das 2. Mal in seiner Ausbildungszeit der Ausbildungsbetrieb in Insolvenz ging. Ihm wurde dann aus diesem Grunde aus betrieblichen Gründen zum 31.7.02 gekündigt.
Bisher hatten seine Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz zur Fortsetzung der Lehre trotz Einschaltens der IHK und des Arbeitsamtes keinen Erfolgt.
Leistungen vom Arbeitsamt erhält er nicht.

Nun hat er seinen Vater gebeten, den Unterhalt auf den gesetzmässigen Betrag wieder zu erhöhen.

Der Vater lehnt dies ab.

Gibt es hier aus dem Forum hilfreiche Argumente oder muss mein Sohn gleich zum Rechtsanwalt und klagen?(ich hatte übrigens 15 solche Verfahren als er noch minderjährig war, gewonnen).

Danke für die Hilfestellung
Chris

Moin, Chris!

Irgendwie hab ich Deine Frage die letzten Tage überlesen, sonst hätte ich schon eher geantwortet. Sorry.

Nun hat er seinen Vater gebeten, den Unterhalt auf den
gesetzmässigen Betrag wieder zu erhöhen.

Der Vater lehnt dies ab.

Gibt es hier aus dem Forum hilfreiche Argumente oder muss mein
Sohn gleich zum Rechtsanwalt und klagen?(ich hatte übrigens 15
solche Verfahren als er noch minderjährig war, gewonnen).

Folgende Empfehlung:

  1. Den Erzeuger schriftlich (!) am besten per Einschreiben mit Rückschein auffordern, die Einkommenssituation detailliert und mit Nachweisen zum Zwecke der Unterhaltsberechnung offenzulegen.
    Wichtig: Frist setzen, angemessen sind vierzehn Tage.

  2. Wenn der Erzeuger darauf nicht reagiert oder das ablehnt, hilft nur der Gang zu einem Anwalt. Der sollte dann alles weitere in die Wege leiten.

Danke für die Hilfestellung

Gern geschehen. Wenn Du mehr brauchst, melde Dich einfach per Mail oder hier.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

danke für die Info, werde ich heute abend vorbereiten. Ich melde mich Freitag direkt bei dir
Gruß Chris

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