Hallo. Ist ein volljähriges Kind (20 Jahre) mit eigenem Haushalt noch Unterhaltsberechtigt seiner Eltern gegenüber, wenn es eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, ein halbes Jahr erwerbstätig war und jetzt in Vollzeit Fachabitur macht um danach zu studieren?
Hallo.
Nein.
Danke für deine schnelle Antwort. Ist auch die, die ich gerne hören wollte
Kannst du mir vielleicht auch ne Begründung geben?
Hallo,
im Normalfall ist es nicht unterhaltsberechtigt. Eltern schulden ihren volljährigen Kindern EINE Ausbildung und nicht x-beliebige viele.
Es gibt sehr wenige Ausnahmen, wo es doch noch zu einer Unterhaltspflicht der Eltern käme.
Das wäre z. B. wenn jemand Krankenschwester gelernt hat und jetzt Arzt werden möchte. Oder ist Elektriker und will seinen Elektroingenieur machen.
Oder Eltern haben eine Schreinerei und das Kind soll/muss unbedingt Schreiner lernen, obwohl es lieber etwas studieren möchte.
Ob allerding ein so spätes Fachabi bezahlt werden muss, bezweifle ich auch. Es wird meist erwartet, dass das Abi in Abendkursen nachgeholt wird und das „Kind“ mindestens Teilzeit arbeitet.
BAFöG beantragen.
Gruß
Ingrid
Hallo,
dass das schnelle „Nein“ eines der Vorposter nicht ganz richtig ist, kannst Du im Internet ziemlich schnell in Urteilen zum 1610 BGB herausfinden
Wenn das Studium auf den Lehrberuf aufbaut, eine übliche Ergänzung oder Weiterbildung zu diesem Beruf ist und ohne wesentliche Verzögerung aufgenommen wird, ist die Antwort „ja“.
Ein Fachabi in Vollzeit ist auch wesentlich schneller machbar, als eines in Abendform (das zudem überhaupt erstmal themenbezogen für den Berufszweig angeboten werden muss…, es kann keiner von einem angehenden Architekten verlangen, ein Fachabi in Elektrotechnik nachzumachen, gelle ?
)
Gruß vom
Schnabel
Danke für deine schnelle Antwort. Ist auch die, die ich gerne
hören wollteKannst du mir vielleicht auch ne Begründung
geben?
Hi, nicht immer ist das was man hören/lesen will auch die richtige Antwort.
Die RICHTIGEN Antworten stammen nämlich von Ingrid Sch. und Schnabeltasse. Die auch beide Ihre Antworten begründeten.
MfG ramses90
Hi, nicht immer ist das was man hören/lesen will auch die
richtige Antwort.
Die RICHTIGEN Antworten stammen nämlich von Ingrid Sch. und
Schnabeltasse. Die auch beide Ihre Antworten begründeten.
Aha, paradoxerweise ist meine falsche Antwort dennoch richtig.
Und was hilft es dem Fragesteller, sich irgendwelche Situationen auszudenken, in denen eine weitergehende Ausbildung finanziert werden müsste, wenn das hier eindeutig nicht der Fall ist?
Manche möchten eben gerne mit ihrem Wissen prahlen hat man den Eindruck…
Gruß