Unterhalt anpassen bei änderung düsseldorfer

… tabelle
Hallo,
ich habe 3 Kinder, der Kindsvater zahlt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Wenn jetzt zum 1.1.2013 die Tabelle geändert wird, kann ich dann vom Vater eine Anpassung der Zahlung fordern? Oder ist eine Änderung erst zum nächsten Wechsel der Altersstufe möglich, was dann für das erste Kind mit Wechsel auf Alterstufe 12-17 Jahre im Dezember 2013 wäre? Ich habe inzwischen 2 verschiedene Aussagen von 2 unterschiedlichen Jugendämtern und weiß jetzt gar nicht mehr, was ich darf und was nicht.
Vielen Dank für die Auskunft.
Blume321

Hallo,

hier kommt es darauf an, wie der Titel formuliert ist. Statisch oder dynamisch. Dynamisch bedeutet, er muss bei Anpassung der DüTa seinen Unterhalt auch anpassen (wenn er finanziell dazu in der Lage ist).

Gruß