Unterhalt Arbeitsamt?

Ich bin vor kurzem mit meinem freund zusammen gezogen. Meine Mutter hat die Wohnung direkt neben uns. Sie bezieht Hartz 4 und bekommt meinen Unterhalt. Ich habe gedacht sie gibt mir meinen Unterhalt damit ich wie vereinbart, mit meinem Freund die hälfte der Miete bezahle. Da sie mir meinen Unterhalt aber nicht aushändigt und ich noch 18 und auszubildend suchend bin habe ich keinen Groschen Geld. Was kann ich tun damit ich mein Geld bekomme?

Hallo,

sorry, auf diesem Gebiet bin ich kein Experte. Kann da leider nicht helfen!

Hallo,ich würde mich an deiner Stelle an die Unterhaltzahlende Stelle wenden und den Umzug vollenden,dann bist du gemeeldet bei deinem Freund,die Wohnung geht vertragsmässig auf beide,du bekommst dein Geld auf dein Konto ausgehändigt.hat dein Freund eine Arbeitsstelle,wird sein Geld mit angerechnet und dementsprechend fellt dann die auszahlung aus…

Hallo, Du gehst bitte zum Sozialamt und schilderst Deine Situation. Dann wird Deiner Mutter automatisch das Geld abgezogen und Du kannst evtl. selbst Unterhalt beantragen. Geh auch zum Job-Center und dort wird Dir wegen eines Ausbildungsplatzes geholfen. Du mußt natürlich bei allen Ämtern selbstbewußt auftreten und Dein Recht einfordern. Evtl. ist auch das Jugendamt noch für Dich zuständig.
Gruß Ingeborg

Dafür ist das Sozialamt zuständig

Hallo, leider kann ich hierauf keine sachkundige Auskunft geben. Tut mir leid.
Freundliche Grüße
Lothar Kockrick

Hallo Lara 123,
in der Regel bekommt Ihre Mutter…
18- bis 24-jährige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft (= volljährige Kinder) § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II = 80% = 299 EUR
Dieses Geld wird für Ihren Unterhalt berechnet.
Es gibt immer einen Grund um an das Geld zu kommen,
aber es ist nicht einfach, da Ihre Mutter bis zum 25 Lebensjahr für Sie aufkommen muss.
Die Ausnahme…Sie gehen zum Amt mit der Aussage…
Letzteres dürfen sie vor Erreichen des 25 Lebensjahres mit Erlaubnis der ARGE nämlich nur in besonderen Fällen (z.B bei ständigem massiver Streit mit den Eltern).
Aber vielleicht wäre es einfacher einen Job zu suchen, das dem Amt zu melden, und dann eigenes Geld zu verdienen.
Dann bekommt Ihre Mutter Ihr Geld nicht mehr…Sie melden es beim Amt…und Sie bekommen den Rest als Bedarfsgemeinschaft dazu…
Eine Ausbildung wäre das beste, aber es reicht auch manchmal erst ein Job an der Kasse, oder Regale füllen,
etwas in der Art…und dann können Sie Ihr eigenes Leben leben. Uns dann bekommen Sie eigentlich auch noch Ihr Kindergeld dazu, wenn Sie einen eigenen Job haben.
Hoffe ich konnte helfen.
Viel Glück.

glaub nicht alles

Hallo, Du schreibst sehr undeutlich. Bist Du nun unter oder über 18 Jahre. Deine Mutter hat schon recht, wenn sie Dir den Unterhalt nicht gibt.

Viele Grüße
Uli

Hallo liebe Lara

Es ist ganz eifach !!! Gehe zu einer Bank und lass Dir da ein Konto machen und lass Dir dein Unterhalt auf dein Konto zahlen. Ich bin da bei deinem Bericht nicht so genau informiert ob es sich um Vaterschaftsunterhalt handelt oder ein Teil vom Harz 4 was deine Mutter bezieht. Allenfalls musst du die Behörden bei Harz e das Arbeitsamt und bei Alimente das Sozialamt informieren, dass ein Teil des Unterhaltes auf dein Konto fliessen muss. Da Du 18 bist bist Du auch berechtigt dein Geld selber zu verwalten.
Wenn möglich suche nochmals das Gespräch mit deiner Mutter vielleicht sieht sie es ein.
Viel Erfolg und liebe Grüsse
Jango

Hallo lara123,

da du noch keine 18 Jahre bist, solltest du bezügl. des Unterhaltes ans Jugendamt wenden und ihnen deine Problem schildern.

Gruß hexe1971

Hallo,

  1. Wenn Du bei Deiner Mutter leben würdest und Deine Mutter für Dich von Deinem Vater Unterhalt bekommt, dann wird dieser Unterhalt auf Ihr Hartz4 angerechnet.
  2. Wenn Du nicht bei Deiner Mutter lebst, dann hast Du selbst Ansprüche auf Sozialleistungen (lass Dich beraten) und Unterhalt von Deinen Eltern (Vater + Mutter).
  3. Alle anderen Varianten sind nicht legal und Du hast deshalb keine Möglichkeit, einen Anspruch gegen Deine Mutter/Vater durchzusetzen.

Grüße

da hilft nur selber einmal beim Arbeitsamt vorzusprechen und das dort zu klären, welche Möglichkeiten es gibt

Hallo da bin ich überfragt.
Karl Heinz

Geht es hier um den Unterhalt von deinem Vater?
Der steht dir zu und deine Mutter müsste in dem Fall das Geld an dich weiterüberweisen oder auszahlen.

Wenn sie das nicht tut,würde ich an deiner Stelle mal das zuständige Jugendamt aufsuchen, um dir dort professionellen Rat zu holen, kostet nix und da due auch für solche Sachen zuständig sind, dürften die dir auch die passenden rechtsverordnungen nennen können bzw. dir direkt helfen.

Hi,
so wirklich kann ich dir nicht helfen-sorry.

Von wem bekommt sie den Unterhalt? Von deinem Vater?oder ist es ein Unterhaltsvorschuß vom Amt?
Wenn es von deinem Vater kommt sollte es ja kein problem sein.
Beim Amt weiß ich es nicht
VG

Hi u sry für die zu späte Antwort (leider ersticke ich hier förmlich in Anfragen…), aber bezüglich deiner Frage kann ich leider eh nicht helfen, da ich hier überfragt bin! Tut mir sehr leid u hoffe, du konntest das Problem anderweitig lösen :smile: Grüsse