Unterhalt auch bei 400€-Job des Kindes?

Hallo Experten!
Muss ein ehemaliger Familienvater, der getrennt von seiner Frau und seinen Kindern lebt auch noch Unterhalt zahlen, wenn ein (minderjähriges) Kind nebensächlich Geld durch einen 400€ Job verdient?

LG

Hi,

kommt darauf an, was das Kind sonst noch tut.

Ist es in Ausbildung (Schule oder Lehre), ist dieser 400 € Job Nebenerwerb, ist dieser Job überobligatorisch und wird nicht angerechnet.

Hat das Kind sonst nix zu tun (Warten bis Studium beginnt, Ende des Wehrdienstes oder sonst zu faul, ganztags zu Arbeiten) werden die 400 € voll angerechnet

grüße
miamei

Hallo,

Hi,

kommt darauf an, was das Kind sonst noch tut.

Ist es in Ausbildung (Schule oder Lehre), ist dieser 400 € Job
Nebenerwerb, ist dieser Job überobligatorisch und wird nicht
angerechnet.

Das ist richtig.

Hat das Kind sonst nix zu tun (Warten bis Studium beginnt,
Ende des Wehrdienstes oder sonst zu faul, ganztags zu
Arbeiten) werden die 400 € voll angerechnet

das stimmt nicht!
Bei einem minderjährigem Kind wird nur die Hälfte des Einkommens - auch bei der Ausbildungsvergütung oder sonstigen Einkünften, wie z. B. Mieteinnahmen - des Kindes auf die Barunterhaltspflicht angerechnet.

Der betreuende Elternteil eines minderjährigen Kindes leistet ja auch Unterhalt in Form von Betreuung. Also wird ihm die Hälfte des Kindeseinkommens (wie das Kindergeld auch) zugeschrieben.

Das ändert sich sofort wenn das Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Dann werden Kindergeld und anrechenbare Kindereinkünfte vorab beim Kindesbedarf abgezogen.
Der restliche Kindesbedarf wird dann nach Einkünften BEIDER Eltern gequotet aufgeteilt.

Gruß
Ingrid