Wenn eine Kindsmutter, die Unterhaltsleistungen für das nichteheliche Kind vom Kindsvater erhält, heiratet und auch das Kind den Namen ihres neuen Ehemannes erhält, kann man dann annehmen, dass das Kind vom neuen Ehemann der Kindsmutter adoptiert wurde?
Sind auch nach einer Adoption des Kindes durch den Ehemann der Kindsmutter von dem Kindsvater noch Unterhaltsleistungen zu zahlen?
Kann das Kind den neuen Nachnamen auch ohne eine Adoption erhalten haben?
Wenn eine Kindsmutter, die Unterhaltsleistungen für das
nichteheliche Kind vom Kindsvater erhält, heiratet und auch
das Kind den Namen ihres neuen Ehemannes erhält, kann man dann
annehmen, dass das Kind vom neuen Ehemann der Kindsmutter
adoptiert wurde?
Nein es wurde nicht adoptiert, der leibliche Vater muss dem zustimmen (der Adoption).
Sind auch nach einer Adoption des Kindes durch den Ehemann der
Kindsmutter von dem Kindsvater noch Unterhaltsleistungen zu
zahlen?
Nein, dann vom neuen Vater so zusagen wird gezahlt, aber der Adoption muss der richtige Vater zustimmen siehe oben !
Kann das Kind den neuen Nachnamen auch ohne eine Adoption
erhalten haben?
mir ist da ein Fall bekannt wo die Mutter neugeheiratet hat, das Kind aber den alten Namen behalten hat, obs jetzt Gesetz ist oder nicht weiss ich leider nicht.
Wenn eine Kindsmutter, die Unterhaltsleistungen für das
nichteheliche Kind vom Kindsvater erhält, heiratet und auch
das Kind den Namen ihres neuen Ehemannes erhält, kann man dann
annehmen, dass das Kind vom neuen Ehemann der Kindsmutter
adoptiert wurde?
Nein es wurde nicht adoptiert, der leibliche Vater muss dem
zustimmen (der Adoption).
Auch, wenn er kein Sorgerecht für das Kind hat? Er und die Kindsmutter waren zudem nicht verheiratet.
Wenn eine Kindsmutter, die Unterhaltsleistungen für das
nichteheliche Kind vom Kindsvater erhält, heiratet und auch
das Kind den Namen ihres neuen Ehemannes erhält, kann man dann
annehmen, dass das Kind vom neuen Ehemann der Kindsmutter
adoptiert wurde?
Nein! Der leibliche Vater (ob verheiratet gewesen oder nicht muss zustimmen)
Sind auch nach einer Adoption des Kindes durch den Ehemann der
Kindsmutter von dem Kindsvater noch Unterhaltsleistungen zu
zahlen?
Nach einer Adoption nicht. Da gibt der leibliche Vater alle Rechte und Pflichten ab.
Kann das Kind den neuen Nachnamen auch ohne eine Adoption
erhalten haben?
Ja, durch eine Namensschenkung und die muss nur vom Jugendamt genehmigt werden.
Auch, wenn er kein Sorgerecht für das Kind hat? Er und die
Kindsmutter waren zudem nicht verheiratet.
ja dann auch. Egal ob verheiratet oder nicht das spielt keine Rolle ! Aber hat man den Vater darauf mal angesprochen ob er nicht das Kind zu Adoption freigeben will, da er eh kein kontakt zum Kind will, müsste dem das doch freuen auch nicht für das Kind zu zahlen ? Oder will die Mutter das nicht ?
Auch, wenn er kein Sorgerecht für das Kind hat? Er und die
Kindsmutter waren zudem nicht verheiratet.
ja dann auch. Egal ob verheiratet oder nicht das spielt keine
Rolle ! Aber hat man den Vater darauf mal angesprochen ob er
nicht das Kind zu Adoption freigeben will, da er eh kein
kontakt zum Kind will, müsste dem das doch freuen auch nicht
für das Kind zu zahlen ? Oder will die Mutter das nicht ?
Die Kindsmutter hat schon während der Schwangerschaft sämtliche Kontakte abgebrochen. Der Kindsvater darf nur zahlen, hat das Kind aber noch nie gesehen, wurde zu nichts befragt und hat kein Sorgerecht.
also ist er als Vater eingetragen, hat auch die Vaterschaft anerkannt ?
Evtl. liegt ein Vaterschaftstest vor ?
Sofern er als Vater eingetragen ist, gibts nur die möglichkeit das er das Kind zur Adoption freigibt, dabei verliert aber das Kind sämtliche Ansprüche auf Unterhalt von dem besagten Vater ! Der neue, der das Kind adoptiert wird damit auch Unterhaltspflichtig, egal ob er mit der Mutter in 3 Jahren noch zusammen ist, er wird zahlen müssen.
Eine weitere möglichkeit ist, zu klagen. Wie weit das aber erfolgreich ist, ist mir nicht bekannt, ich halte es für sehr wenig versprechend.