Unterhalt auf Hartz 4 angerechnet ?

Guten Tag,
wie sieht es denn nun 2010 aus ? Beispiel: Ein geschiedener Erziehungsberechtigter, m/w ist wohl egal, erhält Unterhalt in Höhe des Satzes des ALG II. Die Kosten für Miete usw. werden vom Amt bezahlt. Das mit diesem Elternteil zusammenlebende minderjährige Kind erhält Unterhalt der 100€ höher ist als der Anspruch aus „Hartz 4“ wäre.
Werden diese 100€ nun vom Amt mit der ergänzenden Mietzahlung verrechnet und dem Elternteil dann 100€ weniger für die Miete ausgezahlt ?

Ich bedanke mich schon jetzt für hilfreiche Antworten.

Gruß, Hartmut

Hallo,

ich denke nicht - der Unterhalt für das Kind ist wohl mittelgebunden.
Auf die Miete sowiso nicht, da ALG 2 aus 2 Komponenten beteht:
a) das was früher Arbeitslosenhilfe hieß und massiv abgesenkt wurde (zugleich wurde allerdings der Empfängerkreis erweitert)
b) dem was früher Wohngeld hieß und vom örtlichen Sozialträger erbracht wird. Der Anspruch auf Wohngeld ist, so glaube ich, früher gegeben, als bei 351,- (ALG-2_Niveau).
Wohngeld erhält Jede®, dessen Einkommen ein best. Limit unterschreitet, z.B. auch Rentner oder Studenten.
Ferner bemisst sich Wohngeld nach dem räumlichen Bedarf.

Guten Tag,
wie sieht es denn nun 2010 aus ? Beispiel: Ein geschiedener
Erziehungsberechtigter, m/w ist wohl egal, erhält Unterhalt in
Höhe des Satzes des ALG II. Die Kosten für Miete usw. werden
vom Amt bezahlt. Das mit diesem Elternteil zusammenlebende
minderjährige Kind erhält Unterhalt der 100€ höher ist als der
Anspruch aus „Hartz 4“ wäre.
Werden diese 100€ nun vom Amt mit der ergänzenden Mietzahlung
verrechnet und dem Elternteil dann 100€ weniger für die Miete
ausgezahlt ?

Guten Abend Hartmut,
in der Regel wird Unterhalt als „Einkommen“ auf die Hartz IV Regelleistung angerechnet, da er ja Einkommen des Kindes ist.
Erfahrungsberichte dazu sind auch zu finden unter:
http://www.sozialhilfe24.de/news/772/unterhalt-wird-…

Anderslautende Regel-(Vorschriften-)änderungen sind mir aktuell für 2010 jedenfalls noch nicht bekannt geworden.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Hallo Hartmut,

in deinem Fall werden von den 100€ genau 80€ (80%) vom Hartz IV abgezogen.

Der Freibetrag von 100€ gilt für jede Bedarfsgemeinschaft (in deinem Fall Elternteil und Kind) nur 1x (also beim gezahlten Unterhalt sind 100 EUR frei…vom Rest werden 80% vom Hartz IV abgezogen)

Gruß
Andreas


Hallooo
Also vorab mal folgendes:
Der Unterhalt hat nichts mit dem Hartz4 Satz zu tun. Unterhalt an M oder W ist nach einer tabelle gestaffelt. Das hängt mit vielen Kritereien zusammen. Unterhalt wird aber generell auf hartz 4 angerechnet, da es ja Einkommen ist.
Auch für das Kind gibt es eine Unterhaltstabelle und hier ist der Unterhalt geregelt.
Der Unterhalt liegt niemals lt. gesetz höher als der hartz4 satz.
Jedes Einkommen wird bei hartz4 berechnet bzw. angerechnet sogar das Kindergeld.
Erhält ein kind zB. einen hartz4 Satz von 209 Euro so würden der Muter oder vater nur noch 55 Euro ausgezahlt werden, da sie ja Kindergeld in Höhe von 154 Euro erhält.
( Kindergeld wurde inzwischen erhöht)
Also, alles wird angerechnet und wird dann weniger an den Empfänger ausbezahlt bzw. verrechnet.

Viele grüße
Achim

Hallo,
kann leider nicht helfen.

Beste Grüsse

Hallo, es tut mir leid, dass ich erst so spät antworte, ich war leider verhindert mich online zu melden.

Ja, der Unterhalt wird sobald der normale Sozialgeldsatz durch den Erhalt des Unterhaltes gedeckt ist von dem Mietanteil in Abzug gebracht. Somit erhält der Elternteil, welcher mit dem Kind zusammenlebt weniger Miete, da er ja diese theoretisch mit dem Erhalt des Unterhaltes „ausgleichen“ kann.

Ja

Hi, bei H4 wird leider alles angerechnet, sprich abgezogen, ob die 100 eur bei der Miete oder dem Regelsatz abgez. werden bleibt sich ( dem Jobcenter ) gleich.

lg bamse