Guten Tag,
wie sieht es denn nun 2010 aus ? Beispiel: Ein geschiedener Erziehungsberechtigter, m/w ist wohl egal, erhält Unterhalt in Höhe des Satzes des ALG II. Die Kosten für Miete usw. werden vom Amt bezahlt. Das mit diesem Elternteil zusammenlebende minderjährige Kind erhält Unterhalt der 100€ höher ist als der Anspruch aus „Hartz 4“ wäre.
Werden diese 100€ nun vom Amt mit der ergänzenden Mietzahlung verrechnet und dem Elternteil dann 100€ weniger für die Miete ausgezahlt ?
Ich bedanke mich schon jetzt für hilfreiche Antworten.
Gruß, Hartmut