Unterhalt // Bafög

Hallo, hier ist ein rein fiktiver Fall, welchen ich als deutschreferat übermorgen vortragen werde :smile:

Tochter zieht mit dem erfüllen des 18 lebensjahres bei ihrem freund ein. Das familiäre verhältnis ist zerrütelt und ein zusammenleben nicht mehr vorstellbar.

Tochter wollte bafög beantragen um ihr abitur fertig zu bekommen und nicht die schule abzubrechen. Bafög nicht möglich da die Eltern (verheiratet & zusammenlebend) zu viel verdienen. Die eltern verprassen jedoch maßlos geld für ihren eigenen luxuriösen lebensstandard. Die Eltern sind nicht bereit unterhalt zu zahlen, da soll die tochter lieber die schule abbrechen und ne ausbildung machen weil sie sich dann selbst finanzieren könnte.

Welche möglichkeiten hat die tochter ihre schule fertigzustellen und dabei vom staat untersützt zu werden? Haben die Eltern gegenüber der Tochter eine unterhaltspflicht?

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Danke im vorraus für eure antworten

Hallo,

die Eltern sind gegenüber der volljährigen Tochter dann unterhaltspflichtig, wenn diese noch die Erstausbildung hier: Schule macht.

Die Tochter sollte zum Amtsgericht gehen, sich einen Beratungsschein holen und damit zu einem Fachanwalt für Familienrecht.

Dieser wird die Klage auf Unterhalt gegen die Eltern verklagen, die Kosten trägt aufgrund des Beratungsscheins zunächst der Staat.

Grüße
miamei

verdienen. Die eltern verprassen jedoch maßlos geld für ihren eigenen luxuriösen lebensstandard.

Das ist ihre Sache, denn es ist ihr Geld und nicht das der Tochter.

Welche möglichkeiten hat die tochter ihre schule :fertigzustellen und dabei vom staat untersützt zu werden?

Nicht allzu viele, wearum sollte der Staat die Ausbildung der Tochter finanzieren, wenn die eltern erhebliche Einkünfte haben. Die Tochter wird sich schon mit ihren Eltern auseinandersetzen müssen, die für die Erstausbildung aufkommen müssen.

Haben die Eltern gegenüber der Tochter eine unterhaltspflicht?

Für die Erstausbildung ja, Aber : die Eltern können wählen, wie sie den Unterhalt leisten. Die Tochter hat nicht unbedingt Anspruch auf Bargeld.

Hallo,

Für die Erstausbildung ja, Aber : die Eltern können wählen, wie
sie den Unterhalt leisten. Die Tochter hat nicht unbedingt
Anspruch auf Bargeld.

Da das Kind nicht mehr mit den Eltern unter einem Dach lebt haben die Eltern NICHT die Wahl wie sie den Unterhalt leisten möchten. Sie sind Barunterhaltspflichtig. Alles andere wäre im einvernehmen mit dem Kind, sprich wenn die Eltern stattdessen die Miete zahlen etc. Die Schulausbildung gilt nicht als erste Ausbildung.

Das Kind sollte zunächst das Jugendamt aufsuchen, um Beratung bitten damit eine schnelle und freidliche Lösung gefunden werden kann… ist diese Zeitnah nicht möglich sollte ein Fachanwalt für Familienrecht aufgesucht werden… in der regel ist eine friedliche Einigung aber deutlich schneller wie eine gerichtliche Auseinandersetzung

Gruß Sunny

Hallo,

hier ist ein rein fiktiver Fall, welchen ich als deutschreferat übermorgen vortragen werde :smile:

klar hier gibt es nur fiktive Fälle.

Tochter wollte bafög beantragen um ihr abitur fertig zu bekommen und nicht die schule abzubrechen. Bafög nicht möglich da die Eltern (verheiratet & zusammenlebend) zu viel verdienen.

Aus Studentenkreisen verlautet, dass man die BAFöG-Bewilligungstelle dazu einschalten könne, Leistungen zu zahlen und diese von den Unterhaltspflichtigen wieder einzufordern. Das ist für die Unterhaltsberechtigten stressärmer als der direkte Weg an die Eltern.

Ob das aber auch so für Schüler schon möglich ist, weiß ich nicht.

Gruß, Karin