Hallo, hier ist ein rein fiktiver Fall, welchen ich als deutschreferat übermorgen vortragen werde 
Tochter zieht mit dem erfüllen des 18 lebensjahres bei ihrem freund ein. Das familiäre verhältnis ist zerrütelt und ein zusammenleben nicht mehr vorstellbar.
Tochter wollte bafög beantragen um ihr abitur fertig zu bekommen und nicht die schule abzubrechen. Bafög nicht möglich da die Eltern (verheiratet & zusammenlebend) zu viel verdienen. Die eltern verprassen jedoch maßlos geld für ihren eigenen luxuriösen lebensstandard. Die Eltern sind nicht bereit unterhalt zu zahlen, da soll die tochter lieber die schule abbrechen und ne ausbildung machen weil sie sich dann selbst finanzieren könnte.
Welche möglichkeiten hat die tochter ihre schule fertigzustellen und dabei vom staat untersützt zu werden? Haben die Eltern gegenüber der Tochter eine unterhaltspflicht?
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Danke im vorraus für eure antworten
Hallo,
ja, die Eltern sind unterhaltspflichtig. Wenn es hart auf hart kommt, muss die Tochter ihre Eltern auf Zahlung von Unterhalt verklagen (die Pflicht zu bezahlen bestünde in Abhängigkeit von einer Vergütung auch während der Ausbildung). Da das Kind bereits volljährig ist, muss es seine Ansprüche selbst durchsetzen - der Staat springt meines Wissens nicht in Form eines Unterhaltsvorschusses ein.
LG
figuralis
Wenn es wirklich so ist wie geschildert, dann würde ich der Tochter eine Unterhaltsklage raten.
-)
Hallo Figuralis & Rentner53,
danke für eure schnellen antworten, hoffe ich schaffe es bis heute abend noch den aufsatz fertigzustellen! 
ich muss für meinen aufsatz eine lösung für die tochter anbieten.
folgende einschränkung: sie und ihr freund haben keinen grossen finanziellen spielraum um anwaltskosten zu tragen.
Welche möglichkeiten hat die tochter ihren anspruch geltend zu machen?
MfG
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Wer nix hat, dem bezahlen wir den Anwalt.
Ihr Anwalt wird das regeln.
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Hallo,
ein Deutsch Referat kann dieses nicht sein, es sind Ferien!
Außerdem der Satz "Die eltern verprassen jedoch maßlos geld für ihren eigenen luxuriösen lebensstandard … " wIrd niemals in einer Aufgabe stehen, denn es steht keinem zu sowas über andere zu schreiben, oder vor zu werfen,besonders den Kindern nicht!
das weiss ich nicht zu 100%ig.
sorry
Hallo,
die Eltern sind unterhaltspflichtig, selbst in bzw. während der Ausbildung.
Ggf. kann über ein Gericht mit Hilfe eines Anwalts dies festgelegt werden.
Zusätzlich kann Kindergeld und Wohngeld beantragt werden.
Die Eltern sind beide unterhaltsverpflichtet. Notfalls muss die Tochter den Unterhalt einklagen. Jugendamt und/oder Anwalt hilft dabei weiter. Zwingen kann die Tochter niemand die schule abzubrechen und eine Ausbildung anzufangen.
Alles Gute
Hallo,
Die eltern sind bis ende der ausbildung unterhaltspflichtig. Normalerweise muessen kids bis zum 25 jahr zuhause wohnen…aber in diesem fall ist es anders…man hat krach mit den eltern u.s.w…bitte sich schriftlich von den eltern geben lassen, das du dort wegen grosser probleme nicht wohnen kannst…deine eltern muessen dich unterstuetzen,wenn nicht,versuche barfoeg zubeantragen
Lisa
Hallo
Eltern sind verpflichtet ihren Kindern eine Ausbildung (Erstausbildung) zu finanzieren. Macht das Kind also sein Abitur müssen die Eltern Unterhalt zahlen, wenn sie leistungsfähig sind. Dabei gelten dann die Regeln des Unterhaltsrecht, wobei dann die Belange des Kindes höher gestellt sind, als Luxusausgaben der Eltern. Das Kind wird seine Eltern aber auf Unterhalt verklagen müssen bzw. einen Titel erwirken.
Das mal alles in groben Zügen.
Gruss
Hallo! Ja die Eltern haben eine Unterhaltspflicht. Die Tochter muss klagen.
Hallo,
die Eltern können die Schülerin nicht zwingen, die Schule abzubrechen. Sie sind verpflichtet, ihr Kind gemäß dessen Talenten/Möglichkeiten zu fördern.
Lösung: Die Schülerin beantragt Schüler-Bafög. Das Amt wird entscheiden, ob die Zerrüttung tatsächlich so weit fortgeschritten ist, dass es der Schülerin nicht zumutbar ist, bei ihren Eltern zu wohnen.
Ist das der Fall, ermittelt das Amt die Höhe des Bedarfs der Schülerin (Grundbetrag: 465 EUR, ggf. Mietkostenzuschuss etc.).
Vermutlich wird das Amt zu dem Schluss kommen, dass die Eltern leistungsfähig genug sind, um den Betrag als Unterhalt an ihre Tochter zu zahlen.
Liegt der Bescheid vor, kann die Tochter dies einfordern.
Weigern sich die Eltern, kann die Schülerin beim Amt einen Vorausleistungsantrag stellen. Das Bafög-Amt tritt dann in Vorleistung und zahlt der Schülerin das Geld. Gleichzeitig prüft das Amt die Pflichten der Eltern und fordert den geleisteten Betrag dort zurück - notfalls auch per Klage/Rechtsstreit.
Viele Grüße
tinastar
Hallo,
sorry, wegen der langen Wartezeit auf Antwort. Urlaubszeit und dann noch der (Schein-)Tod meines PC haben das verursacht.
Aber, zum Hausaufgaben fremd machen lassen, ist w-w-w auch nicht da.
Gruß