Unterhalt / Bafög?

Hi,

mal eine Frage. Demn. mache ich über ein staatl. Telekolleg meine mittlere Reife und geh dann auf die BOS. Ich selbst bin 23 Jahre alt.

Nun hab ich meinen Job gekündigt und arbeite derzeit auf 400,- basis, weil ich nicht unbedingt der Hellste bin und verdammt viel lernen muss und dafür entsprechend Zeit brauch.

400,- reichen nicht. Derzeit wohne ich bei meiner Mum die Brutto auch grad mal 1000,- verdient.

Mein Vater, mit dem ich nix zu tun hab seit meiner Geburt, ist Zahnarzt und hat ne eigene Praxis. Nun meint der Bafög-Rechner, dass ich kein Bafög bekomme, weil mein Vater ja mehr als 45.000,- im Jahr verdient.

Ja toll, der zahlt mir aber kein Geld btw. Unterhalt.

Nun ist er aber ja dazu verpflichtet, gell? Wo muss ich dahin gehen, weil nen Anwalt kann ich mir nicht leisten!

Moin Mike,

Wo muss ich dahin
gehen, weil nen Anwalt kann ich mir nicht leisten!

doch!
Das Zauberwort heißt Prozesskostenhilfe.
Ein Antragformular gibts hier http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C6746906_L20…

Wissenswertes hier http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Gandalf

Hallo Mike,

Mein Vater, mit dem ich nix zu tun hab seit meiner Geburt, ist
Zahnarzt und hat ne eigene Praxis. Nun meint der
Bafög-Rechner, dass ich kein Bafög bekomme, weil mein Vater ja
mehr als 45.000,- im Jahr verdient.

Ja toll, der zahlt mir aber kein Geld btw. Unterhalt.

Nun ist er aber ja dazu verpflichtet, gell? Wo muss ich dahin
gehen, weil nen Anwalt kann ich mir nicht leisten!

neben der Prozesskostenhilfe gibt es gerade im Falle des BAFöG die Möglichkeit, den Antrag einfach zu stellen und anzugeben, dass der Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Dann kriegst Du Unterstützung und das Amt holt es sich vom Unterhaltspflichtigen wieder.

Gruß, Karin

Hallo Mike,

hast Du schon mal eine Ausbildung (Lehre) gemacht und hat in dieser Zeit Dein Vater Unterhalt bezahlt?

Wenn ja, hast Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keinen Unterhaltsanspruch mehr. Eltern schulden ihren Kindern nur eine Ausbildung.

Solltest Du Ausbildungen abgebrochen haben oder eben einfach längere Zeit keine Ausbildung gemacht haben, kann es auch sein, dass Du keinen Anspruch gegen den Vater mehr hast.

Eltern von volljährigen Kindern müssen nämlich nicht damit rechnen, dass einem volljährigen Kind nach längerer Zeit einfällt doch eine Ausbildung machen zu wollen. Auch bei nicht geringem Elterneinkommen (45.000 Euro sind nicht sehr hoch) kann es sein, dass die finanzielle Planung des Vaters inzwischen so ist, dass es keinen Spielraum mehr für Unterhalt gibt. Er muss nicht ewig damit rechnen, dass er doch noch zu Unterhalt herangezogen wird.

Hier kommt es aber trotzdem stark auf den Einzelfall an und auch warum erst eine Ausbildung mit 23 Jahren gemacht wird.

Ob Mittlere Reife und BOS bei einem Schüleralter von 23 Jahren als Erstausbildung zählen, wage ich auch zu bezweifeln.

Mein Tipp wäre, mit Deinen Einkommensunterlagen zum Amtsgericht und einen Beratungsschein holen. Dann kostet ein Beratungsgespräch beim Anwalt nur noch 10 oder 20 Euro und nicht gleich einige Hundert. Der Anwalt kann dann Anhand der genauen Informationen überprüfen, ob ein Unterhaltsverfahren gegen den Vater überhaupt Sinn macht. Gleich nach Prozesskostenhilfe für das Verfahren fragen. Die PKH wird nämlich abgelehnt, wenn es keine Aussicht auf ERfolg gibt.

Der BAFöG-Stelle mitteilen, wie es um die von mir oben beschriebene Ausbildungssituation bestellt ist und dass Du bezweifelst, dass Dein Vater Unterhalt bezahlen muss.
Die klären dann auch (zwar nicht unbedingt zuverlässig, aber immerhin) ob er aus den oben genannten Gründen unterhaltspflichtig ist.

Eine andere Möglichkeit die Haushaltskasse aufzufüllen ist unter Umständen bei Hartz IV - evtl Sozialgeld (früher Sozialhilfe) zu beantragen. Ob das aber aussichtsreich ist, weiß ich nicht.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ingrid,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich hab bereits eine Ausbildung als Kaufmann im Groß/Aussenhandel abgeschlossen.

Also sollte ich als erstes mal zur Bafög-Stelle und dort alles klären ja?

Hartz4 bekomme ich sicher nicht, denn meine Mum verdient ja auch noch 1200,- und bei ihr wohn ich ja. Aber Sie will nicht, und das versteh ich auch, an mich Geld abgeben müssen, wo sie netto selber nur noch 900,- hat!

Also ich hab halt nur 400,- und das is ja bei weitem viel zu wenig!!

Hallo Mike,

deine Eltern werden dir keinen Unterhalt mehr zahlen müssen (nach BGB). Das Bafög-Amt zahlt aber trotzdem nicht, da dein Vater zu viel verdient und dir Unterhalt leisten könnte (zu dem er ja nach dem BGB nicht verpflichtet ist). Das ist alles nicht ganz logisch…
Fazit ist leider, dass es kein Bafög und keinen Unterhalt (wenn nicht freiwillig) gibt.

Andererseits verstehe ich dein Problem nicht. Du musst keine Miete zahlen und hast 400 Euro zum Leben. Dein Bafög-Anspruch wäre wohl auch nicht höher und dein Einkommen würde natürlich größenteils angerechnet werden.
Jeder Student, der ausschließlich mittels Bafög gefördert wird, hat nach Abzug der Miete eher weniger zu Verfügung. Davon muss dieser nicht nur Lebensmittel, sondern auch noch Studiengebühren bezahlen.

Gruß
Tato