Unterhalt bei 18jährigen?

Hallo,

folgende Situation:

Person A ist 18, befindet sich in der Berufsausbildung und wohnt nicht mehr bei den Eltern, da die Wohnsituation dort nicht mehr haltbar war.
Die Eltern sind geschieden, jedoch ist nur der Vater unterhaltspflichtig.

Besteht nun Anspruch auf Unterhalt?
Und wenn ja, in welchen Gesetzbübchern/Paragraphen kann man dies nachlesen?

Hallo Fyo!

Das hängt von dem Gehalt ab, was der 18-jährige Azubi verdient.

Ich persönlich habe während meiner Ausbildung ca. 330 Netto noch Unterhalt bekommen als ich 18 war. Die Tochter meines Mannes jedoch nicht, da sie in der Ausbildung zur Arzthelferin mehr verdient hat, hatte sie keinen Anspruch mehr!

Gesetze und Paragraphen kenne ich nicht, aber vielleicht hilft dir ja die „Düsseldorfer Tabelle“ weiter. Die müsstest du googlen können.

Viel Glück!

Danke für die schnelle Antwort!

Jedoch ist die Höhe erst einmal zweitrangig, da es mir eher darum geht, OB überhaupt Anspruch besteht.

Außerdem handelt es sich um eine schulische Ausbildung ohne Einkünfte.

Ja?
Hallo Fyo,

die Unterhaltsanspruch besteht auch wenn das 18 Lebensjahr erreicht ist. Solange man eine Ausbildung (die erste) macht.

Warum ist nur der Vater untehaltspflichtig?

Ansonsten die §§§ und Wortlaute der Gesetze kannst ja googeln.

Was ist mit dem Kindergeld??? Bekommt das die Mutter?

Da sind schon noch einige Fragen offen um umfassend zu antworten.

Gruss vom Canadier

Hallo,

ab der Volljährigkeit sind GRUNDSÄTZLICH BEIDE Eltern barunterhaltspflichtig. Das ist im BGB und der DüTa zu finden.

Warum soll also hier nur der Vater ins Anspruch genommen werden?

Gruß
Ingrid

Es ist nur der Vater unterhaltspflichtig, weil der Verdienst der Mutter zu gering ist.
Zumindest wars bis jetzt so. Aber ab 18 sind doch beide Elternteile zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, oder?

Kindergeld bekommt ebenfalls der Vater bzw. wird an das Kind direkt überwiesen.

Das war auf die jetztige Situation bezogen, da der Verdienst der Mutter zu gering ist.