Nehmen wir an Person A und Person B haben ein gemeisames Kind.
Das Kind lebt bei A und hat auch das Sorgerecht. A und B leben nicht zusammen, führen aber eine innige Beziehung.
- Kann A nun bei der Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt beantragen, da B auf Grund von HARTZ IV, keinen Unterhalt zahlen kann?
- Welche Auswirkungen hat der Antrag auf B?
- Wie ist es, wenn sie wieder ein Paar werden, aber getrennt wohnen? Müsste der Unterhalt zurückgezahlt werden?
- Wie ist es, wenn sie nach einiger Zeit zusammenwohnen? Müsste der Unterhalt zurückgezahlt werden?