Unterhalt bei der Unterhaltsvorschusskasse beantragen

Nehmen wir an Person A und Person B haben ein gemeisames Kind.
Das Kind lebt bei A und hat auch das Sorgerecht. A und B leben nicht zusammen, führen aber eine innige Beziehung.

  1. Kann A nun bei der Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt beantragen, da B auf Grund von HARTZ IV, keinen Unterhalt zahlen kann?
  2. Welche Auswirkungen hat der Antrag auf B?
  3. Wie ist es, wenn sie wieder ein Paar werden, aber getrennt wohnen? Müsste der Unterhalt zurückgezahlt werden?
  4. Wie ist es, wenn sie nach einiger Zeit zusammenwohnen? Müsste der Unterhalt zurückgezahlt werden?

Solange der Vater nicht im Mutter-Kind-Haushalt wohnt, ist er unterhaltspflichtig. Wenn er mit im gemeinsamen Haushalt wohnt, wird der Unterhalt durch die Beteiligung an den gemeinsamen Haushaltskosten erbracht.

Bei einem Antrag auf Unterhaltsvorschuss wird natürlich geprüft, ob B zahlen könnte.

Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden muss nur, wenn sich herausstellt, dass der Vater doch genügend Geld gehabt hätte…

Beatrix

Wenn A und B irgendwann zusammen wohnen und B dann immer noch Alg II bezieht, werden sie auf jeden Fall als Bedarfsgemeinschaft betrachtet, da ein gemeinsames Kind dort ebenfalls wohnt. A würde also praktisch zur Ald II Empfängerin, die immer wieder alle Einkünfte offenlegen muss, wobei auch sowas wie Steuererstattungen als Einkommen gelten.

Dann zählt also nur die Wohnsituation und nicht der Beziehungsstatus oder?

Ja genau. Beide Eltern sind ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, egal ob sie eine Beziehung haben oder nicht. Wenn alle in einem Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, wird „Naturalunterhalt“ erbracht. Wenn ein Elternteil nicht im Haushalt beim Kind lebt, muss dieses Elternteil seinen Unterhaltsanteil als „Barunterhalt“, also Geldleistung, erbringen.

Beatrix

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Hallo,

aufgrund der Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem minderjährigen Kind trifft den Vater eine verstärkte Verpflichtung zur Arbeitssuche.
Diese wird von der Unterhaltsvorschusskasse in Zusammenarbeit mit der H4 Kasse überwacht.
Sollte der Vater dieser Verstärkten Verpflichtung nicht nachkommen, kann durch die Unterhaltsvorschusskasse Strafantrag wg Verletzung der Unterhaltspflicht gestellt werden.
D. H. der Vater ist ab Antragstellung verpflichtet JEDE halbwegs zumutbare Arbeit anzunehmen bzw ganztägig der Arbeitssuche nachzugehen…

Grüße
miamei

Ganz ganz leicht erinnern mich die Situationsschilderung und die Fragen daran, dass vor Allem von Großstädten manchmal Folgendes zur hohen Zahl der Alleinerziehenden angegeben wird: Sei zum Teil dadurch erklärbar, dass es vergleichsweise gut gebildete Personengruppen gebe, die den Status „alleinerziehend“ quasi künstlich herbeiführen, um davon zu profitieren.
Ich unterstelle Dir nicht, dass Du das auch machst, kann aber nicht ausschließen, dass es zutreffen kann.

Auch wenn bei Ihm noch zwei schulpflichtige Kinder Wohnen?
Die von einem anderen Partner stammen.

Wie würdest du das bezeichnen? B lebt zusammen mit zwei Kinder (nicht von B) alleine.
A lebt mit dem gemeinsamen Kind in einem ca. 80km entfernten Ort.
Man verbringt die Wochenenden tagsüber oft gemeinsam.
Ist man dann alleinerziehend?

Das mit der Bedarfsgemeinschaft ist mir dann schon klar.
Was ist aber mit dem zuvor von der Unterhaltsvorschusskasse gezahlten Unterhalt.
Muss der zurückgezahlt werden?

Das wurde doch schon weiter oben von jemandem beantwortet.

Wer keinen Unterhalt zahlt, weil er kein Geld hat, muss den Unterhalt nicht zurückzahlen, auch dann nicht, wenn er später ein Einkommen haben sollte. Den Unterhalt muss er nur zurückzahlen, wenn sich später herausstellt, dass er in Wirklichkeit doch genügend Geld dafür hatte.

Seiner Aufsichtspflicht muss er nachkommen. Es fragt sich nur, inwieweit die schulpflichtigen Kinder nicht anderweitig betreut werden können. Und da fragt niemand nach der Qualität der Betreuung, es reicht, wenn sie den gesetzlichen Ansprüchen genügt. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine gute Erziehung gibt es nicht.

Seine Kinder?
Oder die Kinder seiner Freundin, von einem anderen Mann?