Unterhalt bei ehegattensplitting versteuern?

Liebe Wissende,

mich würde interessieren, was beim Ehegattensplitting alles unter das zu versteuernde Einkommen gezählt wird und ich weiß einfach nicht, unter welchen Stichworten ich da suchen muss.

Konkret geht es darum, ob Unterhalt, den eine Person (in Ausbildung) von ihren Eltern (freiwillig) erhält auch zur gemeinsamen Steuerveranlagung herangezogen wird?

Im Grunde ist doch eine Zuwendung durch die Eltern nichts, was man versteuern muss, oder? Sind dieselben Zahlungen beim Ehegattensplitting dann plötzlich doch zu versteuern? Oder fließen in das gemeinsame Einkommen, das gesplittet und daraufhin versteuert wird nur die Einkommen ein, die ohnehin versteuert werden - worunter ein von den Eltern für die Ausbildung aufgebrachter Unterhalt ja eher nicht zählen würde, oder?

Beste Grüße,
O

Ich versteh kein Wort?
Gehts um eine Unterhaltszahlung von Eltern an ein verheiratetes Kind?
Wieso sollte der Unterhalt durch die Heirat plötzlich zu versteuern sein?

Ja, genau, ich auch nicht, daher wohl die zugegeben etwas wirre Formulierung.

Und: Ja genau, es geht um Unterhaltszahlungen von Eltern an ein verheiratetes Kind. Diese Zahlungen sind also bei der Berechnung des gemeinsam zu versteuernden Einkommens tatsächlich NICHT zu berechnen also auch weiterhin NICHT zu versteuern, richtig?

Immerhin müssen Unterhaltszahlungen von einem geschiedenen Partner beim Ehegattensplitting soweit ich das gelesen habe durchaus versteuert werden (weil der den Unterhalt selbst von der Steuer absetzen kann).

Dann muss dieser Unterhalt also eigentlich auch gar nicht angegeben werden?

Ganz vielen Dank!
O

Hallo,

das einzigste was ich finden konnte wäre (!) der § 22 Nr. 1a EStG ("Einkünfte aus Unterhaltsleistungen, soweit sie nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 vom Geber abgezogen werden können), aber der § 10 Abs. 1 Nr. 1 geht nur auf „Unterhaltsleistungen vom geschiedenen und getrenntlebenden Ehegatten“ aus und nicht von „Eltern“.

Bei den Eltern wären es „außergewöhnliche Belastungen“ und beim Kind nicht steuerpflichtig.

LG

Ein ganz ganz großes Dankeschön!