Unterhalt bei Einkommen unter dem Selbstbehalt

Hallo,

es geht um folgenden hypothetischen Fall:

Mann 1 war mit Frau 2 zusammen und hat mit ihr ein Kind, das bei Frau 2 wohnt. Frau 2 ist inzwischen mit Mann 2 verheiratet.
Mann 1 hat ein regelmäßiges Einkommen, das deutlich unter dem Selbstbehalt von 950 liegt.
Gleichzeitig ist Mann 1 Besitzer eines Hauses, das während seiner Beziehung zu Frau 1 angeschafft wurde, auf dem jedoch durch die baulichen Erweiterungen und Neuanschaffungen zusammen mit Frau 2 immernoch ein Kredit liegt, den Mann 1 allein abbezahlt.
Der Verkauf dieses Hauses brächte durch den bestehenden Kredit keinen Gewinn, da der zu erzielende Preis nur geringfügig über dem zu tilgenden Kredit läge.

Nun hat Frau 2 bei der Stadt etwas beantragt (die genaue Bezeichnung ist mir entfallen), damit sie trotz der neuen Ehe wieder Unterhalt von Mann 1 bekommen kann ( der Unterhaltsvorschuss ist deswegen eingestellt worden). Frau 2 hat ein Einkommen, das über dem Einkommen von Mann 1 liegt.
Mann 1 wird von der Stadt angewiesen, Unterhalt zu leisten und sich eine andere Arbeit zu suchen, mit der er genug verdient, um dieses gewährleisten zu können.

Meine Frage ist: Könnte es passieren, dass Mann 1 gezwungen wird, sein Haus zu verkaufen, selbst wenn daraus kein nennenswerter (unter 1000€) „Gewinn“ entsteht, aus dem er die Unterhaltszahlungen bestreiten könnte?
Die laufenden Kosten für das Haus inklusive Tilgungsraten liegen unterhalb der üblichen Wohnungsmiete. Wenn Mann 1 gezwungen wäre, das Haus zu veräußern würden also seine Kosten steigen. Er wäre in diesem Fall noch weniger fähig, Unterhalt für das Kind aufzubringen.

Kann er in diesem Verfahren Einspruch erheben und das Ganze stoppen?
Kann das Verfahren überhaupt noch gestoppt werden, vielleicht von Frau 2 selbst?

Wie ist es, wenn Mann 1 eine neue Beziehung mit Frau 3 hat - wird das Einkommen der beiden zusammen gerechnet, sobald sie bei ihm einzieht?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten!

Mit freundlichen Grüßen
Noreny

Hallo

Ich habe mich erinnert, wie die korrete Bezeichnung dessen, was Frau 2 beantragt hat, heißt: Beistandschaft http://de.wikipedia.org/wiki/Beistandschaft

…Damit hat sich dann auch die Frage, wie das ganze gestoppt werden kann, erledigt. Die anderen Fragen sind allerdings noch offen.

Einen schönen Tag

Noreny