Kann mir jemand hier die gesetzliche Lage für folgenden Fall näher erläutern ?
Ein Vater hat mit seiner geschiedenen Frau eine Unterhaltsleistung über 300 Euro im Monat ausgemacht und genau diesen Betrag seit Jahren bezahlt. Sein Verdienst bewegte sich zwischen 1500 und 1900 Euro netto.
Jetzt möchte der Vater in ein anderes Bundesland ziehen. Im neuen Job, den er dort antreten kann, verdient er nur noch 1400 Euro brutto, Steuerklasse I. Demnach sind die 300 Euro (freiwillige Zahlung!) nur noch unter sehr schweren Bedingungen zu zahlen.
Kann der Vater den Unterhalt kürzen, das heißt, seinem neuen Verdienst anpassen? Um wieviel kann der Unterhalt eventuell gekürzt werden? Kennt jemand eine IN-Seite, wo man sich informieren kann?
Das unterhaltsberechtigte Kind ist 16 Jahre alt. Die Mutter ist finanziell nicht auf den Unterhalt angewiesen…
Der Vater sollte also seinen alten Betrag weiterzahlen, warum begibt er sich freiwillig in eine andere Gehaltsklasse, was dann auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird?
Ob die Mutter nicht auf Unterhaltszahlungen angewiesen ist, tut nichts zur Sache, da es sich um Kindesunterhalt handelt, zu deren Zahlung der Vater verpflichtet ist.
Liebe Grüße
Caschmi
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erstmal danke für die Links, die mit Sicherheit weiterhelfen.
Zu deinem Statement, eine solche Sache nicht auf dem Rücken des Kindes auszutragen, gibt es folgendes zu sagen:
Der Vater hat keine andere Wahl! Er wird seinen jetzigen Job zum Jahresende verlieren und hat , trotz monatelanger Bemühungen, nichts anderes gefunden als die Arbeit in dem anderen Bundesland. Nicht nur, daß ihm ein Umzug ins Haus steht, er wird einen Verlust von 1000 Euro brutto hinnehmen, um nicht arbeitslos zu werden. Vom ALG/ALH kann er in absehbarer Zeit wohl noch weniger Kindesunterhalt bezahlen. Daß ihm das Wohl des Kindes am Herzen liegt, zeigt sich alleine schon darin, daß er seit Jahren auf seinen Anteil am Kindergeld verzichtet.
Sorry, aber das mußte einfach hinzugefügt werden. Zum einen kann man es vielleicht nun besser verstehen, zum anderen haben wir es hier nicht mit dem typischen Unterhaltsdrücker zu tun.
Diesem Mann ist nur passiert, was noch Tausenden passieren wird … er fällt Rationalisierungsmaßnahmen zum Opfer.
Hallo Sanne,
das wirft ein anderes Licht auf die Sache, objektiv gelesen, sah es nach typischen Verhalten aus. Unlogisch war zum einen, warum Jemand weniger in Kauf nimmt, und dann der Zusatz, Mutter ist nicht angewiesen…
Im Irrtum bist du jedoch darin, dass ihm ein Anteil am Kindergeld zustehen könnte.
Das Kindergeld steht alleine dem Elternteil zu, wo der Aufenthaltsort des Kindes ist.
eine Variante besteht noch. In einer Einigung zwischen Mutter und Vater kann entgegen der gesetzlichen Regelung ein anderer Unterhalt vereinbart werden. Die Mutter übernimmt dann freiwillig den fehlenden Betrag, der ja insgesamt der Sorge für das Kind dient. Zum Unterhalt ist der Vater verpflichtet, die Höhe des Unterhaltes ist jedoch abzusprechen zwischen den Eltern. Kommt keine Einigung zustande, so gelten diverse Tabellen oder ein Gerichtsbeschluß.
Gruß
André
PS: manchmal kann ein offenes Gespräch Wunder bewirken.
Hallo Susanne,
schwierige Situation, zudem wurden hier bisher Beträge als Unterhaltszahlungen in die Welt gesetzt, die nicht nachzuvollziehen sind.
Vorausbemerkung: Kindesunterhalt hat nix aber auch gar nix mit der Einkommenssituation der Mutter zu tun, die könnte millionärin sein, trotzdem ist Unterhalt für das Kind zu zahlen.
Wenn der Kindsvater (Fachjargon „KV“) im alten Job nicht gekündigt wurde und z. B. nur aus „jux und dollerei“ seiner Freundin hinterherzieht, kanns Probleme geben. Ein kv darf nicht einfach so die Existenz seines Kindes aufs Spiel setzen.
D. h. sollte die Mutter nicht mit der Abänderung einverstanden sein, kann der kv aufgrund richterlichen Urteils dazu gezwungen werden, weiterhin den vereinbarten Unterhalt zu zahlen auch bei geringerem Einkommen. Einem kv ist es nach derzeitiger Rechtsprechung immer zuzumuten, neben einer Vollzeitbeschäftigung eine Nebenbeschäftigung (400 € Job) anzunehmen, um die Existenz seines Kindes sicherzustellen.
In einer solchen Fallkonstellation steht auch immer der Straftatbestand der Unterhaltspflichtverletzung im Raum (§ 170 Strafgesetzbuch)da der kv ohne gekündigt worden zu sein einen schlechteren Job angenommen hat und damit das Kind darunter zu leiden hat.
Der Unterhalt den er mit den 1500 netto zahlen müsste wären bei einem Kind mit 16 Jahren derzeit 316 € monatlich. Mit 300 ist er sowieso noch billig dran. Mindestunterhalt bei einem Schüler in diesem Alter beläuft sich auf 291,00 € monatlich (Einkommen des kv: bis 1300). Bei einem Azubi kann sich der Unterhalt ggfs. aufgrund des Einkommens des Kindes verringern.
grüße dragonkidd
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Im Irrtum bist du jedoch darin, dass ihm ein Anteil am
Kindergeld zustehen könnte.
Das Kindergeld steht alleine dem Elternteil zu, wo der
Aufenthaltsort des Kindes ist.
Vielen herzlichen Dank an all die, welche ihre Zeit in diesen Thread investiert haben.
Ich denke, es hat ein wenig Licht an den für den Kindsvater (ziemlich dunklen) Horizont gebracht.
Wünsche euch allen eine besinnliche Weihnachtszeit, vlg, Sanne