Unterhalt bei kleinem Verdienst

Ich verstehe deine Argumente, leider ist es rechtlich so wie beschrieben.

Sein Einkommen zählt nicht, da er offiziell Betreuungsunterhalt leistest.

Wenn er das Geld wirklich haben möchte, muss er klagen.

Auf der anderen Seite kannst du versuchen deinen Sohn wieder zu gewinnen oder eine 50/50 Lösung anzustreben.

In diesem Fall müssen beide Elternteile Barunterhalt leisten.

Gruss

50/50 Lösung das ist eine super Idee. Vielen Dank.

Hallo,

wenn die 600 Euro durch einen Vollzeitjob erwirtschaftet werden, gibt es keine Unterhaltsfähigkeit.

Ist das nur ein Teilzeitjob (was ich ja annehme) unbedingt sofort einen Vollzeitjob suchen. Gerichte rechnen bei Teilzeitjob nämlich so, als ob man einen Vollzeitjob hätte. Dann laufen horrende Schulden auf.

Gruß