Ich verstehe deine Argumente, leider ist es rechtlich so wie beschrieben.
Sein Einkommen zählt nicht, da er offiziell Betreuungsunterhalt leistest.
Wenn er das Geld wirklich haben möchte, muss er klagen.
Auf der anderen Seite kannst du versuchen deinen Sohn wieder zu gewinnen oder eine 50/50 Lösung anzustreben.
In diesem Fall müssen beide Elternteile Barunterhalt leisten.
Gruss