Unterhalt bei Krankengeld - und der Selbstbehalt?

Meine Frage: Anwalt ja oder nein bei folgender Lage, oder konkreter, ist das so wirklich Gesetz?

Mein Lebensgefährte hat insgesamt 4 Kinder, zwei aus vorhergehender Beziehung.
Zwei aktuell in unserer derzeitigen Lebensgemeinschaft.
Zur Zeit bekommt er Krankengeld, 900,00 Euro.
Das Jugendamt fordert für die beiden ersten Kinder Unterhalt ein, und möchte nun 180 €/ gesamt (Verminderter Satz), denn zuvor, bei regulärem Einkommen zahlte er 230,00 € für beide.
Eigentlich, müssten ihm doch auch 840 Euro bleiben müssen - Selbsbehalt), und für die anderen beiden Kinder, aus jetziger Beziehung, würde den Kindern doch auch ein gewisser Unterhalt zustehen. Oder etwa nicht?
Wie kann man sich wehren, das kann doch nicht sein.
Problem ganz klar, bei dem geringen Krankengeld ist natürlich auch kein Geld für den Anwalt drin, und für den Fall dass der Sachverhalt wirklich rechtens ist, wäre es eine ziemlich kostenspielige Angelegenheit.
Hat jemand einen Tipp?
Vielen Dank vorab

Hallo,

zum Amtsgericht mit den Einkommensunterlagen und Ausgabenbelegen (Miete usw.) gehen und dort einen Beratungsschein beantragen. Mit dem Beratungsschein bekommt man anwaltliche Beratung (beim Anwalt der eigenen Wahl) für 10 Euro.

Evtl. mit dem Anwalt dann eine Abänderungsklage auf den Weg bringen. Hier ist allerdings wichtig, wie lange noch der Krankenstand dauern wird.

Gruß

Ich habe mit meiuner Beraterin in der ArGe gute Beziehung zum 1. Wert gemacht. Das hilft enorm. Du solltest „Düsseldorfer Tabelle“ googlen, hilft wegen Unterhalt. Regelsatz für Bedarf kennst du, bitte zusa´mmenzählen und nett mit Bearbeiter besprechen.

Gruß
Andi

die Situation kennt wohl jeder der mit Kindern geschieden ist. Sie können sich einen Anwalt nehmen, aber vorher zum zuständigem Amtsgericht und einen Berechtigungsschein holen. Lassen Sie sich nicht weg schicken, der steht Ihnen zu. Ein Familienanwalt wird Ihnen helfen, auch wenn der Unterhalt nachgezahlt werden muss. Der Mindestsatzwird ja immer gerechnet, auch wenn er gemindert ist, werden Sie doch den Rest nachzahlen müssen. Die holen sich das Geld schon. Unterhalt verjährt auch nicht. Liegt eine Urkunde vom Jugendamt vor?
Gruss
Agnes

Hallo

grundsaetzlich 2 Dinge vorab:

1.JA rechnen haeufig falsch und habe keine rechtliche Bindung oder Wirkung!

  1. Alle 4 Kinder haben die gleichen Rechte und muessen sich den Unterhalt teilen.

Es fehlen noch ein paar Einzelheiten um eine genaue Aussage zu treffen aber sein Selbstbehalt kann geringer angesetzt werden wenn ihr in einer Lebensgemeinschaft wohnt (Wohnvorteil).

Faustformel ist 770 EUR und bis zu 25% Abschlag (192,50)= 578 EUR. Ist er erwerbstaeting sind es 950 EUR -25%=712 EUR

Die Berechnung fuer jedes Kind wird prozentual ausgrechnet. Die Berechnung des JA damit in diesem Fall nicht so verkehrt, ich wueder aber trotzdem Einspruch einlegen und die Begruendung bzw dei Berechnung pruefen lassen.

Gruss

Hallo,
für ein Beratungsgespräch bekommt ihr ein Beratungsschein vom Gericht, würde ich auf jeden Fall versuchen.

lisa

Ich würde mich ans Amtsgericht wenden und Gerichtskostenbeihilfe beantragen. Damit sucht ihr einen Anwalt und der sagt was geht. Die Kosten übernimmt der Staat.

Da zwei Kinder bei im Leben stehen ihm 1100€ Selbstbehalt zu.Ist eines minderjährig stehen im 1300€ zu.Bei 900€ bekommt er Prozesskostenhilfe.Ein Beratungsgespräch würde ich bei einem Anwalt würde ich empfehlen.Meist kostenlos bis max 120€

Hallo,

laut Düsseldorfer Tabelle ist der Selbstbehalt bei berufstätigen 950 Euro und bei Erwerbslosen 770 Euro.

Dieser kann gekürzt werden, wenn er eine Eheenliche Gemeinschaft hat. Wenn ihr aber nur eine Wohngemeinschaft habt, bleibt ihn den oben genannten Betrag.

Wenn die 2 Kinder von ihm sind, ist er auch für diese Unterhaltspflichtig, und er müsste für alle 4 Kinder Unterhalt bezahlen, d.h Anteilsmäßig, da er ein Mangelfall ist. Bei diesen geringen Verdienst was dein Lebenspartner hat, würde ich gegen diesen bescheid Widerspruch einlegen, du müsstest auch Unterhalt von Ihm verlangen, sollte dieses nicht Fruchten, zum Anwalt gehen und dagegen vor gehen. Mit Anwalt reden, ob er den Fall auch über Prozesskostenhilfe Übernehmen würde, ansonsten Prozesskostenhilfe über das Amtsgericht beantragen.

Mh das kommt mir bekannt vor aber ich glaube da hast nur ne Chance mit Anwalt