Meine Frage: Anwalt ja oder nein bei folgender Lage, oder konkreter, ist das so wirklich Gesetz?
Mein Lebensgefährte hat insgesamt 4 Kinder, zwei aus vorhergehender Beziehung.
Zwei aktuell in unserer derzeitigen Lebensgemeinschaft.
Zur Zeit bekommt er Krankengeld, 900,00 Euro.
Das Jugendamt fordert für die beiden ersten Kinder Unterhalt ein, und möchte nun 180 €/ gesamt (Verminderter Satz), denn zuvor, bei regulärem Einkommen zahlte er 230,00 € für beide.
Eigentlich, müssten ihm doch auch 840 Euro bleiben müssen - Selbsbehalt), und für die anderen beiden Kinder, aus jetziger Beziehung, würde den Kindern doch auch ein gewisser Unterhalt zustehen. Oder etwa nicht?
Wie kann man sich wehren, das kann doch nicht sein.
Problem ganz klar, bei dem geringen Krankengeld ist natürlich auch kein Geld für den Anwalt drin, und für den Fall dass der Sachverhalt wirklich rechtens ist, wäre es eine ziemlich kostenspielige Angelegenheit.
Hat jemand einen Tipp?
Vielen Dank vorab