Mein Exmann muss für meine Tochter (17) Unterhalt zahlen. Sie kam jetzt ins 2. Ausbildungsjahr und er will nichts mehr zahlen!
Er verdient netto € 2.100 und meine Tochter € 606,67.
Seine Anwältin hat berechnet, dass er jetzt nichts mehr zu zahlen hat. Kennt sich jemand hier gut aus?
Ich habe schon mal ausgerechnet.
Bedarf nach Düsseldorfer Tabelle 490,00 abzüglich hälftiges Kindergeld von € 92, abzüglich hälftiges bereinigtes Nettoeinkommen der Tochter. Das sind 606,67 ./. 90=516,67 :2 = 258,34
Also 490 - 90 - 258,34. = 139,66.Somit müsste er 140 € zahlen, oder?
Seine Anwältin hat das Einkommen der Tochter nicht durch 2 geteilt.
Was stimmt?
Würd mich freuen, wenn das jemand weiß !!!
Hallo,
meiner Meinung nach, wird vom Bruttolohn ( 606,67 )gerechnet, dass würde dann wie folgt aussehen:
490,- Regelsatz - 92,- ant. Kindergeld - 303,34 Lohn,
bleibt ein Rest von 94,66€.
Wie war denn die Auflistung der Anwältin?
Ich kenn das zwar auch mit dem hlben Lohn, allerdings aufs Brutto bezogen.
Vielleicht hier nochmal das Jobcenter oder einen Anwalt fragen.
MfG
Ich denke, es ist nicht nur entscheidend, was dein Mann und deine Tochter verdienen,…sondern auch was du verdienst.
Ich könnte mir vorstellen, wenn deine Tochter 490,- Eu Unterhalt bekommen sollte, mit Sicherheit werden die 600 nicht ganz angesetzt.Fahrgeld und ein kleines Taschengeld gehen ganz sicher ab.
Da bleiben vielleicht von den 600,- Euro noch 200,- Euro die in die Berechnung mit einfließen.
Also würde ich jetzt einfach unwissend mal sagen,…490-200-Kindergeld 180,- =110,- die noch fehlen.
Und die 110 werden jetzt zwischen Vater und Mutter aufgeteilt, wobei,…wenn sie bei dir wohnt und noch minderjährig ist,…könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter ihr noch 100,- Eu vom Vater zuspricht.
Aber auch das ist noch von 1000 anderen Faktoren abhängig,…ist der Vater wieder verheiratet, arbeitet die Frau, haben sie auch noch minderj. Kinder…u.s.w.
Also, ich als Laie würde 50/50 sagen. Kann, muss aber nicht. Kommt auf den Richter an. Aber wenn du den Anwalt und das Gericht bezahlen musst, rechnet es sich nicht, es einzuklagen. Es dreht sich eh nur noch um vielleicht 1200 Euro. Soviel kostet auch der Anwalt und das Gericht.
hallo,
da bin ich überfragt. Sorry.
ich habe gegoogelt,da wurde die ausbildungsvergütung geteilt.
Hallo
deine Rechnung stimmt grundsätzlich soweit, da deine Tochter noch 17 ist und ihr Einkommen auf euch beide aufgeteilt wird. Das wird häufig vergessen und ergibt nach der stupiden und nicht immer logischen Aufteilung Betreuungsunterhalt und Barunterhalt.
Ist zwar praktisch in solchen Fällen wie hier ungerecht aber zurzeit rechtlich korrekt.
Das ganze ändert sich aber mit dem 18 Lebensjahr, denn dann wird ihr Einkommen voll angerechnet und auch du musst dann Barunterhalt leisten.
Als Nebenbemerkung: Bei ihrem Nettoeinkommen ist es üblich noch eine Werbungskosten pauschale von 90 € abzuziehen, falls nicht schon geschehen.
Ihr solltet daher überlegen wie sich die Situation verhält wenn sie 18 wird und der Gegenseite deine Rechnung präsentieren
Wenn es einen Titel gibt, könnt ihr sowieso entspannt bleiben, da er die Änderung beantragen muss.
Gruss
er muss weniger zahlen,es werden ca um die 100 euro sein,aber ganz genau weiss ich es auch nicht
Hallo,
es spielen auch die ausgaben der Tochter eine Rolle, z. B. Fahrtkosten, Kosten für Lernmaterial etc. Bitte erkundigen Sie bzw. Ihre Tochter sich beim Jugendamt wie der Unterhalt berechnet wird.
Lebt sie noch zuhause?
Das Gehalt der Tochter minus 90€ Arbeitsmittel plus 184€ Kindergeld =700€
Hallo,
so lange das Kind minderjährig ist, wird das Einkommen durch 2 geteilt. Ab Volljährigkeit wird das GANZE Kindergeld abgezogen, BEIDE Eltern müssen Unterhalt bezahlen und es wird das GANZE Kindereinkommen angerechnet.
Gruß