Hallo,
Du hast es erfasst. Der Satz, der unter der Tabelle steht, ist gar nicht so unwichtig. Denn diese Tabelle geht davon aus, dass Du z.B. 2 Kinder zu versorgen hast. Wenn Du nun nur eins hast, kann das Jugendamt Dich einfach ein oder (wie bei mir) zwei Stufen weiter höher ansetzen. Das kann einem durchaus die Zornesröte ins Gesicht treiben. Ausserdem musst Du zu Deinem Einkommen auch noch Einnahmen wie etwa Zinsen aus Sparbüchern, Geldanlagen, Mieten und anderes hinzurechnen. Hingegen kann man z.B. Altersvorsorgebeiträge (z.B. Riester) wieder abziehen.
Auch wenn Ihr nicht verheiratet gewesen seid, musst Du für die Mutti trotzdem Versorgungsunterhalt zahlen. Vermutlich kannst Du dann angeben, dass Du für 2 Unterhaltsberechtigte zahlen musst,d.h. Du kommst dann doch in die von Dir genannte unterste Stufe, aber der Versorgungsunterhalt für die Mutti wird Dich bei dem Einkommen dann auf den Selbstbehalt zurückschrauben. Denn man geht davon aus, dass Du der Mutti das zahlst, was Sie ohne Kindesversorgung verdienen würde.
Also zusammengefasst kann man sagen, dass es sehr wahrscheinlich teurer wird als lächerliche 225 Euro pro Monat. Aber warte doch einfach mal ab, was da an Forderungen in der nächsten Zeit so reinflattert.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst oder müsstest Du Dich von professioneller Seite beraten lassen (Rechtsanwalt).
Beste Grüsse