Unterhalt bei nicht ehelichem Kind

Hallo,

würde gerne wissen wieviel Unterhalt ich meinem 2 Wochen altem Sohn zahlen müsste.

Laut DUS Tab wären das beis 1500€ Netto - 317€

Dann muss ich denke ich die Hälfte des Kindergeldes davon abziehen. 317€ - 92€ = 225€

Also wären das 225 € stimmt das?

Unter der Tabelle sthet das es für zwei Unterhaltsberechtige gezahlt wird, wie kann ich das verstehen sind ja nicht verheiratet?

Thx in advane

TOlis

Hallo,

die Düsseldorfer Tabelle stellt eine Richtlinie dar.

Du hast hier richtig gerechnet, für die Jugendämter ist es der Mindestunterhalt, wenn Du zwei unterhaltspflichtige Kinder hättest.

LG Anne

die Rechnung ist Richtig. Klar sind da zwei Unterhaltsberechtigte. Für die Mutter müssen Sie auch zahlen, ich glaube die ersten drei Jahre sicher. Es sei denn Sie können Ihr nachweisen, dass sie in einem eheähnlichem Verhältnis mit einem anderem lebt. Ansonsten sind Sie beiden Unterhaltspflichtig. Aber wenn nichts verlangt wird würde ich halt den von Ihnen errechneten Betrag bezahlen. Schlafende Hunde soll man nicht wecken.
L.G.
Agnes

Kind ist Kind. Das Gesetz für eheähnliche Gemeinschaften kenne ich nicht. Sie kann sicherlich nicht arbeiten gehen, wie auch? Helft einander aus.
Gruß,

Andi

Hallo

die Rechnung stimmt soweit. Nur daran denken, dass ich das Nettoeinkommen auch aus Dingen wie Zusatzzahlungen, Firmenwagen, Wohnvorteile, Steuerrückzahlungen usw zusammensetzt.

Auf der anderen Seite sind aber auch Dinge wie Werbungskosten und Altersvorsorge absetzbar.

Wenn es dann 1500€ ergibt das einen Betrag von 317€. Davon werden dann 92€ abgezogen.

Was bedeutet die Bemerkung in der Tabelle? Die Beträge gelten für 2 Untterhalspflichtige, z.B 2 Kinder oder 1 Kind und deine Ehefrau ohne Einkommen.

Wenn du also nur 1 Kind zu versorgen hast, ist eine Heraufstufung in die nächst höhere Klasse zulässig (333€-92€). Hast du mehr als 2 Unterhaltspflichtige ist auch eine Herabstufung möglich.

Bei der ganzen Sache gibt es leider viel Spielraum, daher solltest du versuchen eine Einigung mit der Kindesmutter zu finden.

Ich hoffe das ich dir helfen konnte.

Gruß

Hallo datolis,

für deinen Sohn muss du Unterhalt bezahlen und das richtet sich nach deinem Gehalt,das Kindergeld spielt hier keine Rolle und wird nur dann angerechnet, wenn du HartzIV erhältst.
Dann tritt aber das Jugendamt mit in Kraft.

Ob Unterhaltsanspruch für die Lebensgefährtin besteht, hängt davon ab wie lange ihr ein eheähnliches Verhältnis hattet.

Mehr kann ich hier zu nicht sagen.

Mfg
Angela06

Hallo,

würde gerne wissen wieviel Unterhalt ich meinem 2 Wochen altem
Sohn zahlen müsste.

Laut DUS Tab wären das beis 1500€ Netto - 317€

Dann muss ich denke ich die Hälfte des Kindergeldes davon
abziehen. 317€ - 92€ = 225€
Richtig
Also wären das 225 € stimmt das?

Ja

Unter der Tabelle sthet das es für zwei Unterhaltsberechtige
gezahlt wird, wie kann ich das verstehen sind ja nicht
verheiratet?

wenn du mit deiner ex zusammen gelebt hast,kann es sein,das du auch für sie unterhalt zahlen mußt…genaues weiß ich aber nicht

Thx in advane

TOlis

hallo,
am besten du läßt den unterhalt von jugendamt errechnen und beurkunden und deine weitren fragen stellen ob du ihr auch etwas zahlen mußt.
viel glück

hallo,

ich denke, an der DüT kann mich sich schon sehr gut orientieren!
wenn ihr nicht mehr zusammenlebt, kann deine ex- freundin schon auch nen anspruch geltend machen!
aber ich denke, wenn dem so ist, solltest du es einfach auf dich zukommen lassen.
heutzutage ist es schon für eine ehefrau sehr schwierig unterhalt für sich selbst zu bekommen, selbst wenn die kinder noch klein sind!
also abwarten - nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird!

also 225 € für kind passt. ich kann dir nur nich sagen, ob die mutter auch anspruch hat. da besser ma beim amt erkundigen!
lg

Hallo,
Du hast es erfasst. Der Satz, der unter der Tabelle steht, ist gar nicht so unwichtig. Denn diese Tabelle geht davon aus, dass Du z.B. 2 Kinder zu versorgen hast. Wenn Du nun nur eins hast, kann das Jugendamt Dich einfach ein oder (wie bei mir) zwei Stufen weiter höher ansetzen. Das kann einem durchaus die Zornesröte ins Gesicht treiben. Ausserdem musst Du zu Deinem Einkommen auch noch Einnahmen wie etwa Zinsen aus Sparbüchern, Geldanlagen, Mieten und anderes hinzurechnen. Hingegen kann man z.B. Altersvorsorgebeiträge (z.B. Riester) wieder abziehen.

Auch wenn Ihr nicht verheiratet gewesen seid, musst Du für die Mutti trotzdem Versorgungsunterhalt zahlen. Vermutlich kannst Du dann angeben, dass Du für 2 Unterhaltsberechtigte zahlen musst,d.h. Du kommst dann doch in die von Dir genannte unterste Stufe, aber der Versorgungsunterhalt für die Mutti wird Dich bei dem Einkommen dann auf den Selbstbehalt zurückschrauben. Denn man geht davon aus, dass Du der Mutti das zahlst, was Sie ohne Kindesversorgung verdienen würde.

Also zusammengefasst kann man sagen, dass es sehr wahrscheinlich teurer wird als lächerliche 225 Euro pro Monat. Aber warte doch einfach mal ab, was da an Forderungen in der nächsten Zeit so reinflattert.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst oder müsstest Du Dich von professioneller Seite beraten lassen (Rechtsanwalt).

Beste Grüsse

Hallo, ich denke schon das das richtig ist mit den Unterhalt was ausgerechnet wurde. Mehr kann ich leider dazu nicht sagen

Hallo Tolis,

es spielt bei der Düsseldorfer Tabelle keine Rolle ob man miteinander verheiratet ist oder nicht, denn jedes Kind wird gleich behandelt.

Die Errechnung selbst haben Sie richtig erkannt und wird in den meisten Fällen über das Jugendamt abgesichert.

Unter 2 Unterhaltsberechtigten versteht man 2 Kinder, haben Sie eventuell falsch geschaut? Oder haben Sie noch ein weiteres Kind wofür UNterhaltszahlungen fällig werden?

Viele Grüße
Y.Dosse

Hallo,

würde gerne wissen wieviel Unterhalt ich meinem 2 Wochen altem
Sohn zahlen müsste.

Laut DUS Tab wären das beis 1500€ Netto - 317€

Dann muss ich denke ich die Hälfte des Kindergeldes davon
abziehen. 317€ - 92€ = 225€

Also wären das 225 € stimmt das?

Unter der Tabelle sthet das es für zwei Unterhaltsberechtige
gezahlt wird, wie kann ich das verstehen sind ja nicht
verheiratet?

Verheiratet hat nichts zu sagen. Denn das Kind wurde von euch zusammen gemacht. Dein Lohn und der von der Mutter zählen zusammen.Dann kannst du in der Tabelle nach schauhen.Davon ziehst du 184€ ab.Verdienst du mehr wie sie musst du auch mehr zahlen.Geht nach den Prozentsatz.