Unterhalt bei Steuerklassenwechsel

Hallo,

mein Mann hat 2 Kinder für die er Unterhalt zahlt. Sie leben bei seiner Ex-Frau.

Wir haben vor einem Jahr geheiratet und er würde in die bessere Steuerklasse 3 wechseln. Er würde in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe höher rutschen. Würde er die schlechtere Steuerklasse 5 nehmen evtl. sogar eine niedrigere Stufe.

Muss er dann zwingend mehr Unterhalt zahlen?

Vielen Dank!

wir mussten es leider. Nach unserer Hochzeit hat mein Mann meine beiden Kinder aus erster Ehe auch auf seiner Steuerkarte bekommen, also 1 Kind. Sein Kind aus erster Beziehung (waren nicht verheiratet) bekam dann allerdings sofort nach seinem neuem Nettolohn den Unterhalt vom Jugendamt  (keine 4 Wochen nach unserer Hochzeit) aufgebrummt. Da wurden meine Kinder nicht berücksichtigt. Meiner Meinung nach eine riesen unverschämtheit, denn auch ich werde nicht mal als Unterhaltspflichtige berücksichtigt. Armes Deutschland!

Hallo,

warum dann wechseln? Lass ihn doch in Klasse 5 bleiben, und Alles ist gut.
Über den Jahresausgleich kommt es dann zurück, was man vermeintlich eingebüßt hat

Gruß

Hummel

Armes Deutschland!

kannst du grad mal erklären, warum deutschland arm sein soll, wenn die kinder deines mannes nicht darunter leiden müssen, wenn dein mann nochmal heiratet? immerhin waren sie vor dir da. und es war allein eure entscheidung, zu heiraten.

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Hallo

Würde er die schlechtere Steuerklasse 5 nehmen evtl. sogar eine niedrigere Stufe.

warum dann wechseln? Lass ihn doch in Klasse 5 bleiben, und
Alles ist gut.

Also ich habe das so verstanden, dass er in der 4 ist, und man jetzt darüber nachdenkt, wer in die 3 und wer in die 5 geht. Also müsste der Mann doch erstmal in die 5 gehen, um da bleiben zu können.

Greetz
Der Kater

Armes Deutschland!

kannst du grad mal erklären, warum deutschland arm sein soll,
wenn die kinder deines mannes nicht darunter leiden müssen,
wenn dein mann nochmal heiratet? immerhin waren sie vor dir
da. und es war allein eure entscheidung, zu heiraten.

Für mich sieht das aber gar nicht so aus, als habe jemand den Kindern einen Nachteil zumuten (bzw. sie unter irgendetwas leiden lassen) wollen.
Insofern hast Du das vielleicht nicht richtig verstanden, oder aber bewusst etwas falsch formuliert?!

Man sieht es halt nicht ein, dass in diesem Fall die Kinder (bzw. die Ex) tatsächlich einen finanziellen Vorteil aus der Hochzeit der beiden hatten, welcher dann für das neue Ehepaar entsprechende Einbußen bedeutet.

Je nachdem wie die finanziellen Verhältnisse sind, kann man das ja vielleicht sogar verstehen?!

Greetz
Der Kater

Hallo,

Gerichte würden nur die 4 - 4 anerkennen. Das hat den Hintergrund, dass ja beide Ehepartner an Kindern aus früherer Beziehung barunterhaltspflichtig sein könnten. Es wäre dann ja das Kind eines Partners - wenn z. B. 3 - 5 gewählt wird - (zwar nur kurzfristig) benachteiligt.

Spätestens beim nächsten Steuerbescheid rechnet das Finanzamt auf 4 - 4 um, egal ob 5 - 3 oder 3 - 5 vorher gewählt worden war. Man bekommt dann eben mehr oder weniger Steuererstattung oder -nachzahlung.

Gruß

Ja.-------------------------------------------------------------------------------------------------------

bessere Steuerklasse 3 wechseln. Er würde in der Düsseldorfer
Tabelle eine Stufe höher rutschen

Er kann, muß aber nicht in die 3 wechseln. Wechselt er in die 3 muß er danach auch Unterhalt zahlen.

Würde er die schlechtere
Steuerklasse 5 nehmen evtl. sogar eine niedrigere Stufe.

Sehr interessant auch das BGH-Urteil dazu vom 17. September 2008 - XII ZR 71/06

Wobei theoretisch auch der Steuerbescheid immer zur Unterhaltsberechnung hinzugezogen wird - folglich also auch die hohe Erstattung umgelegt wird.

Krümelchen

Hallo Anne,

ich stimme dem, was Krümelchen64 schreibt, voll zu und ergänze:
Steuerklasse 3 = höherer Unterhalt, wie schon beschrieben,
aber nach der Steuererklärung und dem evtl. Ausgleich gibt es
nichts zurück. Gezahlt ist gezahlt.

Steuerklasse 5 = (vermeintlich) weniger Untergalt - da wird er wohl
nach der Steuererklärung nachzahlen müssen.

Mal beim Jugendamt fragen, was die für Unterlagen einfordern,
um den Unterhalt festzulegen. Da ist ganz leicht zu erkennen, daß
man da nicht tricksen kann…

Liebe Grüße
Andreas