Unterhalt bei Trennung/ Scheidung, Altersteilzeit

Mann und Frau wollen sich trennen. Frau verdient mehr als Mann. Man ist in Altersteilzeit, weil er es für sich beschlossen hat. In 18 Monaten Rentner. Frau ist 15 Jahre jünger und muss noch ca. 23 Jahre arbeiten.

Wenn Frau in Rente geht, ist Mann 82 Jahre alt. Kann es sein, dass bei jetziger Trennung und evtl. Scheidung die Frau noch für den Mann aufkommen muss, obwohl er sich für den Weg der Altersteilzeit entschlossen hat und schon alles berechnet wurde?

Auch wenn er auf Unterhalt verzichtet, ist es möglich, dass er von der Frau Rente beziehen wird?

Danke für Antworten.

Hallo,

Mann und Frau wollen sich trennen. Frau verdient mehr als
Mann. Man ist in Altersteilzeit, weil er es für sich
beschlossen hat.

Da die Altersteilzeit noch während des Zusammenlebens begonnen wurde, ist das verminderte Einkommen ehebedingt bzw. eheprägend.

In 18 Monaten Rentner. Frau ist 15 Jahre
jünger und muss noch ca. 23 Jahre arbeiten.

Die Rentenpunkte, die beide Ehepartner während der Ehe gesammelt haben, werden geteilt.

Wenn Frau in Rente geht, ist Mann 82 Jahre alt. Kann es sein,
dass bei jetziger Trennung und evtl. Scheidung die Frau noch
für den Mann aufkommen muss, obwohl er sich für den Weg der
Altersteilzeit entschlossen hat und schon alles berechnet
wurde?

Sie wird u. U. auch zahlen müssen, wenn seine Rente niedriger ist als ihr Einkommen. Auch wird kaum von ihm verlangt werden können, dass er die Altersteilzeit rückgängig macht. Ist vermutlich auch nicht möglich.

Auch wenn er auf Unterhalt verzichtet, ist es möglich, dass er
von der Frau Rente beziehen wird?

Rente nicht, aber Unterhalt. Ob ein Verzicht möglich ist, kommt darauf an, ob er als Rentner staatliche Mittel (Grundsicherung, Sozialgeld o. ä.) benötigt. Wenn ja, kann er nicht verzichten. Man kann den anderen Ehepartner nicht aus der ehelichen Solitarität endlassen, auf Kosten der Allgemeinheit.

Allerdings gelten alle Aussagen nur, wenn die Ehe nicht eine ganz kurze gewesen ist. Dann entfällt nämlich eine Unterhaltspflicht.

Gruß
Ingrid