angenommen der Vater eines Kindes lebt - so wie noch sein Kind - in Deutschland und zahlt hier seit Jahren Unterhalt. Nun zieht dieses Kind mit seiner Mutter in ein anderes Land, angenommen Griechenland.
Welche Auswirkungen hätte dies auf die Unterhaltszahlungen? Werden die nun noch nach deutschem, nach griechischem oder europäischem Recht berechnet? Oder ändert sich nichts?
es ändert sich an den Unterhaltszahlungen nichts. Das deutsche Recht gilt also weiterhin. Der Sohn eines Kollegen ist mit seiner Mutter nach Sri Lanka gezogen - also noch nichtmal Europa - und er mußte weiter zahlen. Jetzt wohnt der Junior in London und derzeit laufen die Zahlungen über das Jugendamt des letzten Wohnortes des Kindes. Zahlen muß er halt nach deutschem Recht.