Hallo !
Ich habe mal eine Frage. Betrifft mich aber nicht persönlich, würde mich aber mal interessieren, ob da schon mal jemand etwas gehört oder erlebt hat.
Und zwar wenn jemand Unterhalt für ein Nicht-Eheliches Kind zahlen muß. Nun kann er dieser Zahlung nicht nachkommen, weil er nur einen Halbtagsjob hat. Dann wird dieses Gehalt gepfändet, bzw. alles über dem „Lebensminimum“. Die verbleibende „Schuld-Summe“ staut sich dann ja auf.
Nun findet die Person eine andere oder zusätzliche Arbeit. Aber es ist keine Arbeit mit festem Einkommen, sondern so eine Art Auftragsarbeit. Zum Beispiel erstellt er Modelle für eine Architekturfirma oder Zeichnet Pläne. Also etwas, woran er mehrere Monate arbeitet und dann - wenn es fertig ist - dafür Geld bekommt.
Mit anderen Worten, er würde z.B. im Januar bis Februar kein Geld verdienen (arbeitet aber an einer Auftragsarbeit), dann im März bekommt er dann z.B. 4000 Euro. Mit diesem Geld muß er aber bis zur nächsten Fälligkeit „Haushalten“ und weil er in der Regel nicht absehen kann, wann das ist, ist es doch dann schwer dort eine Linie reinzubringen.
Ich meine, wenn das Gehalt gepfändet wird und der Mann 900 Euro von seinen 4000 behält (weil sich die Unterhaltssumme schon so hoch angesammelt hat), dann kann er damit doch schlecht die nächsten 4 Monate überleben.
Weiß jemand, wie das in einem solchen Speziellen Fall gehandhabt wird?
Leute die hier nur über „Unterhaltspreller“ lästern wollen oder mich zurecht weisen wollen, können es ruhig sein lassen. Ich habe weder Kinder noch muß ich Unterhalt zahlen. Wir hatten nur letztens eine Diskussion über das Thema und ich will da mal hinterherfragen.
Und zwar wenn jemand Unterhalt für ein Nicht-Eheliches Kind
zahlen muß. Nun kann er dieser Zahlung nicht nachkommen, weil
er nur einen Halbtagsjob hat. Dann wird dieses Gehalt
gepfändet, bzw. alles über dem „Lebensminimum“. Die
verbleibende „Schuld-Summe“ staut sich dann ja auf.
Mit anderen Worten, er würde z.B. im Januar bis Februar kein
Geld verdienen (arbeitet aber an einer Auftragsarbeit), dann
im März bekommt er dann z.B. 4000 Euro. Mit diesem Geld muß er
aber bis zur nächsten Fälligkeit „Haushalten“ und weil er in
der Regel nicht absehen kann, wann das ist, ist es doch dann
schwer dort eine Linie reinzubringen.
Ich meine, wenn das Gehalt gepfändet wird und der Mann 900
Euro von seinen 4000 behält (weil sich die Unterhaltssumme
schon so hoch angesammelt hat), dann kann er damit doch
schlecht die nächsten 4 Monate überleben.
Weiß jemand, wie das in einem solchen Speziellen Fall
gehandhabt wird?
Einkünfte aus „nichtselbständiger Tätigkeit“, also „freiberuflich“ unterliegen keinem Pfändungsschutz und wären daher in vollem Umfang pfändbar; wenn der Gläubiger, also das Kind bzw. die Kindesmutter von dem Einkommen bzw. dem Auftraggeber kenntnis hat, kann dort der rückständige Unterhalt sowie der zukünftige monatliche Unterhalt in voller Höhe gepfändet werden.
Der „Pfändungsschutz“ gem. Pfändungstabelle ZPO gilt nur für ARBEITNEHMER.
Letztendlich müsste der „Unterhaltsschuldner“ beim zustänigen Amtsgericht einen „Pfändungsschutz“ beantragen, also im „Nachhinein“.
Ausschlaggebend könnte zudem sein, ob der Unterhaltsrückstand vom Jugendamt „eingezogen“ wird oder vom Anwalt des Kindes/Mutter.
Wenn dem wirklich so ist, dann wäre das aber eine ziemlich fiese Geschichte.
Wie soll der Mensch denn dann überleben können, wenn er drei Monate lang keinen Pfennig Geld verdient ??
Auf der anderen Seite hat er dann seinen Rückstand sehr schnell abgezahlt
Gruß
Andreas