Unterhalt bei volljährigkeit nach dem ABi

Hallo allerseits,

meine Tochter im Mai 19 hat dann zum Sommer das Abi in der Tasche. Sie möchte aber keine Ausbildung / Schule/ Studium erst einmal beginnen, sondern sich die Welt anschauen. Erst einmal soll es ab Herbst 10 London sein und ab Januar 2011 für 6-10 Monate dann Australien. Hat sie einen Anspruch auf Unterhalt ist die Frage. Sowohl in London als auch in Australien soll keine Ausbildung / Schule absolviert werden, sie möchte sich mit Work & Travel durchschlagen.

Vielen Dank im Voraus

Paul24

Sie haben mich klippe23 als Fachmann für Unterhaltsfragen ausgewaehlt? Leider muss ich Sie enttaeuschen! Ich bin Energieanlagenelektroniker und kenn mich ganz gut mit Elektrik aus. Auch verfuege ich ueber einen reichen Erfahrungsschatz in Sachen „Baumerschrecken“ (alles was meiner Doppelhaushaelfte behagliche Temperaturen bereitet, ohne fossile Brennstoffe zu verpulvern. Vom Baumfaellen ueber artgerechter (ohha!) Lagerung bis effizienter Vergasung. Zu Unterhaltsfragen kann ich nur mit „glaube ich“ und „koennte sein“ antworten. Sorry, aber wieder einmal zeigt sich das Leben von seiner harten Seite. P.S.: Egal wie die Gesetzeslage sich zeigt: Wenn Sie nicht gerade am Hungertuch nagen, nichts im Leben ist umsonst und es kommt der Tag und Sie brauchen dieses klein Biest und fuer kein Geld auf der Welt kann man diese Hilfe kaufen und ihr (das kleine Biest!) faellt ein: man der alte Sack hat mir eine Lebenstraum gesponsert, da muss ich sofort hin! Altersgeiz ist eine ueble Krankheit. Moege Ihre Entscheidung weise sein! Achso da faellt mir noch ein die Kinder sind genaue Abbilder ihrer Eltern, wenn Sie geizen wie glauben Sie wohl wie Sie Ihre Tochter praegen! klippe23

Hallo paul24!

Ich bin mir ziemlich sicher, dass deine Tochter Anspruch auf Unterhalt hat, bis sie 25 Jahre alt ist und für sich selber sorgen kann. Dabei ist es irrelevant, ob sie eine Ausbildung, Studium oder etc. macht oder eben auch nicht.
Ich hoffe ich habe deine Frage beantwortet!

Viele Grüße

moin moin, da kann ich nicht weiterhelfen, mein sohn macht in 4 jahren kein abi, sicherlich haben andere eltern da schon erfahrungen, gruß

Hallo,
leider bin ich die Falsche, ich kann die Frage nciht beantworten.

Liebe Grüße
Elena Nowak

Hallo Paul24,

deine uralte Frage ist mir wohl dadurchgegangen.
Bitte entschuldige dies.
Heute logge ich mich seit sehr langer Zeit mal
wieder ein und bekomme als erstes ein schlechtes
Gewissen. Ich hoffe deine Frage von damals ist
mitlerweile beantwortet aber folgendes hierzu.

  • es besteht ein gestzlicher Anspruch auf Unterkunft
    und Verpflegung solange sich der Volljährige in
    der Ausbildung befindet
  • also wenn keine Schule, Ausbildung oder Studium,
    kein Anspruch
  • sebst in der Ausbildung ist der Volljährige
    verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten,
    seinen Beitrag zur Familie zu leisten

Tröste Dich, ich habe ähnliche Probleme und hoffe
das sich dieses vergangene Jahr, nach deiner Anfrage,
gebesserthat.

Grüße Ralf