Unterhalt bei Volljährigkeit

Hallo zusammen,

stellt euch mal folgendes vor - Tochter 18, wohnt nicht mehr zu Hause, macht Fachoberschule. Kindergeld wird von der Mutter jeden Monat an sie überwiesen, der KV zahlt Unterhalt auf Konto von Tochter. Die Mutter ist in 2.Ehe verheirat und hat noch 2 Kinder (5 Jahre). Sie ist berufstätig, 530 Euro netto. Die Tochter will nun Barunterhalt von Mutter. Weiß jemand wieviel sie zahlen muss und ob das Einkommen des Ehemannes relevant ist? Danke euch sehr!
VG Claudia

Hallo,

erstmal ist der Bedarf des Kindes festzusetzen.

der beträgt 640 € abzüglich des Kindergeldes.

Die Zahlung des Kindergeldes der Mutter an die Tochter ist KEINE Unterhaltszahlung!

So,
will die Tochter nun einen konkreten Betrag?
oder will die Tochter erstmal eine Auskunft der Mutter über die Einkommensverhältnisse der Mutter?

Letzteres ist rechtlich völlig korrekt, ins blaue hinein einen Betrag zu fordern ist rechtlich nicht korrekt, ohne dazu die dazugehörige Berechnung mitzuliefern.

Eine genaue Berechnung der Unterhaltszahlung der Mutter ist hier nicht möglich, das wäre verbotene Rechtsberatung

grüße
miamei

grüße
miamei

Hallo Claudia,

wie schon der Wink mit der Rechtsberatung,so doch vielleicht ein Hinweis:

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterha…

mfg Bollfried

Hallo,

da die Tochter nicht bei einem Elternteil wohnt, ist sie einem privilegiertem volljährigen Kind NICHT gleichgestellt.

Somit unterliegt die Mutter nicht einer erhöhten Erwerbsobliegenheit und hat einen Selbstbehalt ab Januar von 1.150 Euro. Nur wenn sie mehr Einkommen hat, wird sie Unterhalt bezahlen müssen.

Desgleichen wird der Vater evtl. seinen Unterhalt - wegen der eigenen Wohnung des Kindes - reduzieren können.

Gruß
Ingrid